Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus Kryptowährungen in Deutschland / Taxation of gains and losses from cryptocurrencies in Germany

in #tax7 years ago (edited)
Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus Kryptowährungen in DeutschlandTaxation of gains and losses from cryptocurrencies
Eines vorweg: Es gibt derzeit auch in Deutschland noch keine bis ins letzte Detail klare Meinung zur Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen in Deutschland. Und nach dieser Einführung können wir die Diskussion beginnen.First off, I’d like to mention that there is not yet a clear and detailed opinion concerning the taxation of gains and losses from cryptocurrencies in Germany. After this short introduction we can now start our discussion.
Wichtig zu berücksichtigen: Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in Deutschland unbeschränkt, d.h. mit all ihren Einkünften steuerpflichtig. Bei diesen Personen wird die Besteuerung des sog. Welteinkommens vorgenommen, d.h. sämtlicher Einkünfte, die irgendwo auf der Welt erwirtschaftet. Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können in Deutschland beschränkt steuerpflichtig werden, wenn sie Einkünfte aus Deutschland beziehen (dies ist ein anderes Kapitel, das ich separat darstellen werde).Important to take into account: People having their domestic abode or their place of residence in Germany are subject to unlimited taxation of their whole income (from everywhere around the world) in Germany. People neither having their domestic abode nor their place of residence in Germany can be subject to limited taxation in Germany if one part of their income results from german sources (I will describe this chapter separately).
Welche Einkünfte unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht? Grundsätzlich kann man festhalten, dass in Deutschland die Einkünfte aus folgenden Einkunftsarten grundsätzlich der Besteuerung unterliegen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Bestimmte sonstige EinkünfteWhich income is subject to taxation in Germany? Basically, one can say that income from the following sources are subject to taxation in Germany: Income from agriculture and forest economy, Business Income, Self-employed income, Income from salaried employment, Income from capital Investments, Income from rent and lease, Certain other income
Gewinne aus Kryptowährungen lassen sich je nach Deinem persönlichen Hintergrund in verschiedene dieser Kategorien einordnen.In order to classify the gains from cryptocurrencies to one of these categories you need to take your personal background into account.
Leider muss ich damit auch feststellen, dass das Gerücht, dass Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei seien, nicht grundsätzlich gehalten werden kann.There are rumors that gains from cryptocurrencies are tax free. Unfortunately we need to state that these rumors are not completely correct according to german tax law.
Wann können die Gewinne steuerfrei sein? Es gibt in Deutschland eine dafür wichtige Regelung. Dies sind die sog. privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 des deutschen Einkommensteuergesetzes. Beträgt der Gewinn aus diesen privaten Veräußerungsgeschäften in einem Kalenderjahr weniger als 600 €, bleibt er steuerfrei.Under which circumstances can the gains be tax free? There is one important rule in german tax law. So called private sale transactions: If the gains resulting from private sale transactions sum up to less than 600 € per calendar year, they are income tax free.
Hinzu kommt: Private Veräußerungsgeschäfte sonstiger Wirtschaftsgüter (nicht Grundstücke) liegen nur dann vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf der Wirtschaftsgüter nicht mehr als ein Jahr beträgt. Umgekehrt heißt das, wenn zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt der Kryptowährung mehr als ein Jahr Zeit liegt, handelt es sich nach deutschem Steuerrecht nicht um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft, so dass es nicht besteuert werden kann. Ausnahme: wenn aus dem Halten der Kryptowährung weitere Einkünfte, z.B. Zinsen erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.Additionally: private sale transactions of other goods (other than property) are only existent, if the time between the date of purchasing and the date of selling of the goods were not longer than one year. Vice versa this means that if the period of time between the date of purchasing and the date of selling cryptocurrencies was longer than one year, according to german income tax law there is no taxable private sale transaction. Exception: If you realize other income because of holding the cryptocurrencies, e.g. interests, the period is extended to ten years.
Und jetzt die unerfreuliche Nachricht: bei STEEM funktioniert diese steuerfreie Strategie leider nicht. Warum? Bei STEEM handelt es sich nicht nur um den Einkauf und späteren Verkauf einer Kryptowährung. Bei STEEM wird nach meinem Verständnis ein anderes Ziel verfolgt, nämlich die Absicht, Gewinn zu erzielen. Und dafür wird nicht nur mit immateriellen Wirtschaftsgütern (Kryptowährung) gehandelt, sondern aktiv etwas getan (Posting), um dadurch Mehrwert zu schaffen.And now the annoying news: in case of STEEM this strategy doesn’t wor. Why? STEEM is not only purchasing and selling a cryptocurrency at a later date. According to my understanding, people dealing with STEEM have the intention to realize profits. They are not only trading immaterial assets (cryptocurreny), but they are really doing something (posting), in order to create additional value.
Genau hier liegt die Problematik: übt jemand selbständig eine Betätigung aus und verfolgt dabei Gewinnerzielungsabsicht, so liegt nach der Definition der deutschen Finanzbehörden ein steuerpflichtiger Gewerbebetrieb vor. Zwei Nachteile einer solchen gewerblichen Einordnung der Tätigkeit sind, dass die oben genannte Frist von einem Jahr keine Anwendung findet, die Gewinne also nach Ablauf von einem Jahr weiterhin steuerpflichtig bleiben. Außerdem findet auch der oben genannte Freibetrag von 600 € keine Anwendung.This is the problem: In case a person does an activiy autnonomously and has the intention to realize profits, this person has a business enterprise according to german tax law. Two disadvantages of this commercial classification are that the above-mentioned period of one year doesn’t apply, the gains are after the period of one year still taxable. Furthermore the above-mentioned tax exemption limit of 600 € doesn’t apply neither.
Umgang mit Verlusten: Im Falle von steuerfreien privaten Veräußerungsgeschäften finden evtl. erwirtschaftete Verluste keine steuerliche Berücksichtigung. Im Fall von gewerblichen Einkünften können die Verluste mit Gewinnen verrechnet werden.Dealing with losses: In case of tax free private sale transactions, realized losses are not considered for tax purposes.In case of business income, the losses can be allocated to gains.
Absachließender Hinweis: diese Darstellung gibt das deutsche Recht nicht vollständig wieder, sondern soll einen groben Überblick vermitteln.Concluding note: this presentation doesn’t give a full overview of german tax law but is only intended to give a short overview.
Rechtlicher und steuerlicher Haftungsausschluss Über steem und meine Posts erbringe ich keine Steuerberatungs-, Rechtsberatungs- oder Buchführungsdienstleistungen. Das Material ist nur für informative Zwecke vorbereitet und ist nicht dafür gedacht und sollte auch nicht verwendet werden, um verlässliche steuerliche, rechtliche oder buchführungsrechtliche Beratung darzustellen. Zudem sind die Beispiele zum besseren Verständnis häufig vereinfacht dargestellt. Ihr solltet Euren eigenen Rechts-, Steuer- oder Buchführungsberater konsultieren, bevor Ihr irgendein Geschäft durchführt.Legal and tax Disclaimer Via steem and my posts I do not provide tax, legal or accounting advice. This material has been prepared for informational purposes only, and is not intended to provide, and should not be relied on for, tax, legal or accounting advice. Furthermore the examples are often simplified in order to make them better understandable. You should consult your own tax, legal and accounting advisors before engaging in any transaction.

Fotolia_77456290_S_copyright.jpg photo showing parts of a german income tax form

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Interessante Artikel. Gibt es eine Möglichkeit, dich per Steemit-Chat, Discord, E-Mail etc. zu kontaktieren?

Toller Artikel.

Sehr spannende Analyse...vermutlich ist es am besten die Kryptowährungen so lange zu halten, bis sie ganz normal als Zahlungsmittel ausgegeben werden können.

Oder von Steemit das Geld in andere Kryptowährungen umzuwechseln und dann 1 Jahr zu warten, müsste auch gehen, oder?

Weiß jemand was zu Österreich? Vermutlich total dereguliert und irgendwann wird das Gesetz von Deutschland abgeschrieben...

Für Österreich gilt Sondersteuersatz von derzeit 27,5 Prozent KESt. Das heißt auf den Gewinn, als Privatperson.
Für Firmen bzw. Selbstständige ähnlicher Steuersatz.

Quelle hierzu:
https://www.wko.at/branchen/stmk/industrie/steuerliche-regelung-kryptowaehrungen.html

danke für die Hinweise!!
@cekko, interessiert dich das?

Für Österreich hat im Dezember @yourmate etwas zusammengefasst...

danke für die Hinweise!!

Hier noch zwei links:

https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Und der link von @yourmate:

https://steemit.com/crypto/@yourmate/yourmateshowto-1-bitcoin-und-die-steuer-in-oesterreich

danke @martinamartini

Aber am besten einen Steuerberater deines Vertrauens aufsuchen der mit Crypto Besteuerung vertraut ist!!

Hallo @freiegedanken, guter Ansatz. Man muss allerdings unterscheiden, ob man im gewerblichen/freiberuflichen Bereich unterwegs ist, oder die Krypots nur hält und auf Kursgewinne spekuliert. Im letzteren Fall ist der Ansatz nicht schlecht, weil Du dann (zumindest nach deutschem Steuerrecht) nach Ablauf eines Jahres die Gewinne steuerfrei realisieren kannst. Solltest Du gewerblich oder freiberuflich tätig sein, müsstest Du den Zeitpunkt kennen, zu dem Du über z.B. die STEEM verfügen kannst. In dem Moment realisierst Du und müsstest versteuern.

Das das in der Praxis derzeit noch einen Haufen Probleme mit sich bringt, ist unbestritten.

Deshalb kann ich mich im Moment nur vielen Meinungen anschließen: wer sich bemüht, das Ganze richtig anzugeben, dürfte zumindest kein Problem mit einer Steuerhinterziehung bekommen, sondern muss evtl. - wenn die Finanzverwaltung in der Lage ist, diese Tätigkeiten und Zuflüsse richtig zu analysieren - etwas nachzahlen.

Wer es allerdings bei der Steuererklärung verheimlicht, muss mit drastischeren Strafen rechnen.

Und zum Thema Deutschland/Österreich: ich selbst kenne derzeit die Rechtslage in Österreich nicht (muss ich mich noch schlau machen). Bekannt ist ja, dass in der Vergangenheit vieles voneinander abgeschrieben wurde. In letzter Zeit habe ich aber den Eindruck, dass beide sich unabhängig voneinander mehr Gedanken machen. Z.B. hat Österreich die Erbschaftsteuer abgeschafft, Deutschland denkt derzeit nicht daran.

Am besten dürfte man wohl fahren, wenn man nicht zu den Apparatschiks hinläuft und denen auf die Nase bindet, daß man Kryptowährungen hat. Da diese nicht an Personalien gebunden sind, können die einen damit von sich aus auch nicht in Verbindung bringen, solange man sich von den Fiat-Gates fernhält. Das mal ganz abgesehen davon, daß es absolut keinen Grund gibt, Kryptowährungen in Fiat zu tauschen. Man kriegt heute sogut wie alles für Krypto. Aber die Krauts können es nicht lassen, der Obrigkeit die Stiefel zu lecken.

Friedrich Schiller: Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.


Brett King: Breaking Banks - Warum Banken der Vergangenheit angehören

Ein schön informativer Beitrag, welcher die Grundsätze des deutschen Steuersystems im Bezug auf Kryptos näher bringt. :)

Ich habe heute, eine Minute vor deinem Artikel, auch einen veröffentlicht, bezüglich "Freiberufler" und "Gewerbe" und wie man vorgehen sollte.

Ich kann dafür natürlich keinen Garant geben, so wurde es mir aber von Gewerbe- und Finanzamt nahe gelegt, und so habe ich es auch getan. Wenn man prinzipiell alle "Gewinne" abführt, sobald diese auf dem Girokonto landen, dürfte das Finanzamt einem nicht wegen Steuerhinterziehung (o.ä.) im Nacken sitzen, vorausgesetzt, man hat die Gewinne korrekt angegeben. :)

MfG~

Ein wenig verwirrend ist das hier schon. Laut deinem Bereicht sagten die Ämter das du kein Gewerbe brauchst. In diesem Artikel hier steht aber nun das es sich um ein Gewerbebetrieb handelt:

Genau hier liegt die Problematik: übt jemand selbständig eine Betätigung aus und verfolgt dabei Gewinnerzielungsabsicht, so liegt nach der Definition der deutschen Finanzbehörden ein steuerpflichtiger Gewerbebetrieb vor.

Ja, das ist richtig. Auf die feine Unterscheidung Gewerbebetrieb und Freiberufler wollte ich in diesem Post nicht auch noch eingehen, da ich denke, dass dies alles etwas überfrachtet hätte. Aber natürlich werde ich auch dazu noch schreiben.

Ja, es ist auch für die Ämter verwirrend, da noch keine genauen rechtlichen Regelungen bezüglich Blogs oder gar Steemit vorliegen, da man aber nach §18 EStG[1] als Steemian "Freiberuflich" ist, ist man halt Freiberufler.[2]

Danke, @serylt und @laraventure. Da muss man ganz klar sagen: viele bei den Ämtern können mit dem Thema nach meinem Verständnis noch gar nicht umgehen, deswegen haben wir hier evtl. noch die Möglichkeit, uns aktiv als Standardsetter zu betätigen

ja, ich denke mal die Hauptsache ist das man seine Gewinne angibt. Das ganze ist aktuell vermutlich für die Ämter selbst noch nicht so 100% geregelt.. aber gut, so hat man wenigstens die freie Auswahl zwischen Gewerbe und "Freiberufler" ;)

Ja, jetzt mal ganz unter uns... die Finanzämter sind froh, wenn man überhaupt irgendetwas angibt. :D

So kriegen die ihre Steuern und wir sind, rechtlich gesehen, fein raus. :)
(Und außerdem gibt es, wegen den Freigrenzen, für das Finanzamt sogar mehr Steuern.)

Ich weiß nicht ob das so einfach ist. Wenn du das Falsche angibst und versteuerst, aber nachträglich festgelegt wird, dass wir in eine andere Kategorie fallen, wird es im günstigsten Falle nur eine Nachzahlung. Im ungünstigsten Fall, naja..

Nun, momentan würde es mit einem Freibetrag von 9000€ berechnet werden. Alles darüber wird versteuert.
"Gewerbesteuer" hingegen fällt erst ab 17500€/Jahr an. Solltest du über dieses Einkommen kommen, ... hm.

Andererseits:
Wenn die "Nummer" deiner Einnahmen stimmt, du also bspw. 6000€ am Jahresende durch Steemit an Gewinn abrechnest und dieser versteuert wird - so ist es keine Steuerhinterziehung per se.
Es müsste dann ein Gericht und ein Anwalt entscheiden, dass unsere Werke hier nicht unter Freiberufliche Tätigkeit fallen und als "Gewerbe" gelten, oder halt, nicht einmal freiberuflich sind.

Aber, ich glaube, man fährt hier "gut in der Mitte", und deswegen dürfte es keine Probleme geben deswegen.

ja denke ich auch ;)

Das mein lieber, ist ein hoch qualitativer Post. Vielen Dank. Die Informationen die du uns hier gibst. Haben mich vor 3 Monaten knapp 350€ Brutto gekostet. Weißt du zufällig wie es mit fork coins gehandhabt wird mit und ohne 1 Jahr dazwischen?

Vielen Dank für Dein positives Feedback, @deradministrator. Fork Coins werde ich in einem separaten Beitrag besprechen, damit habe ich bisher selbst noch nicht genug auseinandergesetzt, um hier eine kurze Und knackige Besprechung durchzuführen

Die große Frage ist allerdings recht häufig nicht nur ob und wie etwas besteuert wird sondern auch ab wann.

Also, wird das besteuert zum Zeitpunkt des payouts (Wie viel $ wert vom post payout zum user geht) oder zum Zeitpunkt in dem die cryptos in € umgetauscht werden. (Da auf dem Weg locker 10% abgehen).

Hallo @raycoms, danke für Deinen Beitrag dazu. Die Frage nach dem wann ist wichtig. Grundsätzlich setzt die Besteuerung in dem Zeitpunkt an, in dem Du die Verfügungsmacht hast. Also grundsätzlich Gutschrift der STEEM. Wenn Dir beim Umtauschen Kosten entstehen, gehören die nach meiner Auffassung auch steuermindernd berücksichtigt. Dazu werde ich wohl separat schreiben.

SEHR INTERESSANT! Habe dazu jetzt auch einen Artikel geschrieben und dabei deinen Artikel verlinkt : https://steemit.com/deutsch/@wunderland/besteuerung-von-gewinnen-gewerbeanmeldung

Hey @wunderland, besten Dank dafür. Ich habe mal gerade noch Deinen Artikel gelesen und mich in die Diskussion eingemischt.

Danke für deinen wertvollen Beitrag!

Wobei das nach meinem
Verständnis auch etwas komplizierter scheint. Denn generell könnte man steem ertrage als Mining deuten. Miner müssen nach meinem Verständnis ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen normal versteuern. Da es, wie du schon meintest eine Tätigkeit mit Gewinnabsicht ist. Aber jetzt stellt sich mir die Frage, wie es mit Investitionen von Echtgeld ist. Denn das ist ja ungefähr als würde ich btc kaufen etc.

Demnach könnte ich mir vorstellen, dass man die Investitionsbeträge nachweisen müsste und die dann ab dem Verkauf unter diese privat Veräußerung fallen und alle restlichen Beiträge wie Mining zu betrachten sind. Das scheint mir ein ganz schönes Tabellen massaker zu werden 😂. Oder sehe ich das falsch

Hallo @hauptstadtdiva, vielen Dank für Deinen Beitrag und die Eröffnung einer weiteren Diskussion. Hinsichtlich der Investitionsbeträge gebe ich Dir recht. Diese gehören - wenn sie aus dem Privatvermögen kommen - als Investitionen nicht zu den Steuerpflichtigen Gewinnen. Diese können beim Trading als Amschaffungskosten berücksichtigt werden, so dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Steem Erträge als Mining? Das würde ich persönlich erst mal ungern sehen, denn damit hätten wir weniger Chancen auf die Freiberuflichkeit. Ich selbst verstehe das Konzept im Moment so, dass Steemit das Mining vornimmt. Wir bekommen als Autoren einen Anteil daran. Das würde ich aber tatsächlich lieber als Autorenhonorar und damit in der Freiberuflichkeit sehen. Diese Antwort erst mal spontan. Kann man sicher intensiver diskutieren. Bin gespannt auf weitere Ideen.

super Artikel, danke schonmal dafür. man merkt das sich gerade sehr viele Leute zwangsweise damit beschäftigen und die Fragen sich häufen. Ich hätte auch nochmal eine ganz spezielle und zwar betrifft es NEO. Beim halten von NEO in einer Wallet oder einer entsprechenden Exchange erhält man GAS als eine Art Dividende. Laut der Aussage von dir würde sich dadurch ja die Haltefirst der NEO auf 10 Jahre erhöhen. Richtig?

Nun habe ich aber von einem Steuerberater gesagt bekommen das dies in diesem Fall nicht so wäre, da es sich NICHT um Zinsartige Erträge handeln würde sondern um sonstige Einkünfte § 22 1 3 EStG.

mich würde interessieren wie du das siehst.

Hey @betterthanhome, die oben in meinem Beitrag zitierte Vorschrift ist § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre. Ich habe nur vereinfachend die Zinsen als Beispiel im Text genannt. Die Gesetzesbegründung spricht auch von der Vermietung. Immer dann, wenn die Wirtschaftsgüter genutzt werden, um in wenigstens einem Jahr damit weitere Einkünfte zu erzielen, ist die Voraussetzung zur Anwendung der Vorschrift erfüllt. Auch die sonstigen Einkünfte stellen eine Einkunftsart dar, so dass nach meiner Auffassung die Voraussetzungen erfüllt sind.

hm ok danke für deine Antwort. Das wäre schlecht. Frage stellt sich mir trotz allem wie es nachher in der Realität aussieht. Aber das weiß man vermutlich erst dann wenn man auszahlt und es im Folgejahr in der Steuererklärung mit angibt.

Danke @taxguy für den Artikel.
Ich frage mich nur, wie erfolgt die Gewinnfeststellung.
Es gibt ja keine Möglichkeit Steem in EUR zu tauschen, also gibt es auch keinen offiziellen Wechselkurs. Wie rechne ich also das Einkommen, das ich erzielt habe, nachdem ich meine Rewards bekommen habe, in Euro um?
Ich habe jedenfalls keine Ahnung, was meine SP und SBD in Euro wert waren zu dem jeweiligen Zeitpunkt, als ich meine Rewards bekommen habe.
Wie sieht es mit Gewinnen aus, die man mit Upvote-Bots erzielt hat?
Wahrscheinlich hat das Finanzamt auch keine Antwort auf diese Fragen...

Hallo @stehaller, Du sprichst in Deiner Antwort einen ganz wichtigen Punkt an. Der Wert unserer Rewards zum Zeitpunkt, wenn sie für die Besteuerung relevant werden. STEEM haben ja grundsätzlich einen bestimmten Wert. Dieser wird wiederum gemessen und angezeigt in USDollar (mit zwischendurch evtl. rechnen in anderen Kryptowährungen, z.B. Bitcoin). Über die USDollar kann man jederzeit auch wieder in EUR umrechnen. Also eine theoretische Rechenmöglichkeit ist gegeben, so dass die Bewertung zu diesem Zeitpunkt möglich ist.

Danke @taxguy für die Antwort.
Der Wert in USD, der in deinem account angezeigt wird, ist ja der Durchschnittswert der letzten 3 Tage, für die Besteuerung also wohl nicht genau genug, d.h. man müsste am besten jeden Tag nur einmal seine rewards einsammeln, dann den Steem/USD- Kurs und den SBD/USD-Kurs nachschauen:
z.B. hier:
https://coinmarketcap.com/currencies/steem/
https://coinmarketcap.com/currencies/steem-dollars/
und dann jeden Tag den Euro-Referenzkurs der EZB zum USD nachschauen:
http://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/eurofxref-graph-usd.en.html
und das ganze dann in einer Excel-Tabelle eintragen.
Dieser Aufwand ist so groß, dass für die meisten Steemit wohl keinen Sinn mehr macht.
Beim SBD wird ja intern ein Verhältnis zum USD mit 1:1 angenommen.
Hier stellt sich auch wieder die Frage, nimmt man den internen Kurs oder den Marktpreis.
Die meisten haben diesen Aufwand aufgrund von Unwissen bisher wohl nicht betrieben (Ich auch nicht). Den richtigen Umtauschkurs von Steem/USD für jeden Tag in der Vergangenheit rauszufinden dürfte noch schwieriger werden.
Wie wäre es, wenn man einfach alle seine Transaktionen aus dem Wallet ausdruckt und dem Finanzamt übergibt. Dann können sie selber versuchen rauszufinden, wie groß der Gewinn in Euro war. Ich sehe eigentlich nicht ein, für die paar 100 € die ich im Jahr mit Steemit verdiene, diesen Aufwand zu betreiben.

Da geb ich Dir recht. Das ist ein großer Aufwand. Ich bin mir sicher, dass hier jemand die Fähigkeiten hat, dazu ein Skript zu schreiben, ich beanspruche diese Fähigkeiten aber nicht für mich.

Genau, das wollte ich auch gerade vorschlagen.
Jemand müsste ein Tool im Stile von steemworld.org programmieren, welches alle Einnahmen die man mit steemit hat, sofort in Euro umrechnet und aufzeichnet.
Ich habe keine Ahnung vom Programmieren, aber in der deutschen Community wird es solche Leute bestimmt geben. Man müsste einen Aufruf machen und einige von den deutschen Steem-Walen ins Boot holen, die für das Programmieren und Posten eines solchen Tools einen 100% Upvote versprechen, so dass sich der Aufwand für den Programmierer auch rechnet.
Vielleicht könntest Du als Steuerfachmann die Anforderungen an so ein Steuer-Tool zusammenstellen und sozusagen eine Ausschreibung posten?

Zumal der angezeigte Dollar wert aber den Artikeln generell nicht dem ist wert entspricht. Das liegt ja daran das Steem dem sbd nur 1 Dollar entgegen setzt. Aber allein ein sbd ist ja schon aktuell 4,30€ wert.

Als Beispiel werden bei diesem Artikel gerade 105 $ angezeigt. Die Aufschlüsselung zeigt aber das allein ca. 52,66 SBD bei rum kommen. Also ist der Post aktuell ja weit über 226€ wert. Also 226€ SBD und dann noch der aktuelle wert der Steem Power.

Ich denke ich würde es über meinen blog als Einnahmen verbuchen in dem Moment wo ich es auszahlen lasse. Damit sollte ich eigentlich relativ sicher fahren. Alles andere konnte ich selbst ja garnicht aufschlüsseln

Ich habe das Gefühl momentan hat keiner Antwort auf diese Fragen. NEULAND 2.0! :)

Hallo @stehaller und @sytacgaming, gut, dass Ihr die Upvote-Bots ansprecht. Auch aus diesen erzielt Ihr ja Gewinne. Die Hintergründe der Bots sind natürlich unterschiedlich. Aber in dem Moment, in dem diese Upvotes erzielen und Ihr somit Verfügungsmacht über weitere STEEM erlangt, fließt Euch auch aus diesen ein Ertrag zu, der ebenfalls steuerpflichtig ist. Die Begründung ist - grob gefasst - wie oben in meinem Post. Ihr habt Eure Zeit und Euer Wissen eingesetzt, um einen Bot zu entwickeln, der quasi für Euch arbeitet. Sobald dieser Euch zu einem Gewinn verhilft, ist der Gewinn steuerpflichtig. Auch dazu werde ich nochmal separat schreiben.

Cryptocurreny, money 💰 making machine tool. Great investment

My main problem is not the paying taxes part, but what my government does with those taxes... i'm not from Germany, I'm from Portugal, so any fellow European must know what I mean by saying my country doesn't have a single clue about finances unless we are talking about putting money in politicians pockets, my government has a Ph.D. on that one

Leider ein leidiges Thema mit diesen Steuern...
Ist aber tatsächlich einer der Bereiche der die deutsche Kryptogemeinde schwer beschäftigt.
Von daher vielen Dank für deinen Beitrag.

Danke für‘s positive Feedback, @brattley

Toller Beitrag! Übersichtlich und informativ.

Interessante Frage mit Steem? Ist es denn wirklich so, dass ich das mit Gewinnerzielungsabsicht (übrigens ein tolles Wort) mache? Oder schreibe ich nicht aus persönlichem Interesse, vielleicht ist Schreiben mein Hobby, und der Gewinn ist eine nette Nebensache?
Kann das Finanzamt hier automatisch die Gewinnerzielungsabsicht unterstellen?

Hallo @kanrat, vielen Dank für die Frage. Das Finanzamt besteuert grundsätzlich die Gewinne. Wer etwas als Hobby macht, erzielt nach Ansicht des Finanzamtes wahrscheinlich keine Gewinne. Wer ständig Verluste hat, ist im Bereich der - Achtung, noch ein tolles Wort - Liebhaberei unterwegs. Diese Verluste werden steuerlich nicht anerkannt.

Liebhaberei ist wirklich schön. Diese scheint dann aber ja nicht straf- oder besteuerbar zu sein. 😉

@kanrat. Wenn ich etwas aus Liebhaberei mache, ist daran keine Steuerpflicht geknüpft, da aus steuerlicher Sicht nur Verluste erzielt werden. Sobald Gewinne erzielt werden, ist es keine Liebhaberei mehr (mit der entsprechenden Folge der Steuerpflicht). Ob Liebhaberei strafbar ist, ist je nach Sachlage auch unter Zuhilfenahme anderer als der Steuergesetze zu entscheiden.

Das war ja auch quatsch mit der Liebhaberei. Ich fand nur die Formulierung, "sich im Bereich der Liebhaberei befinden" super! Musste da gleich an Giacomo Casanova denken. 😉

Taxation of gains and losses from cryptocurrencies throughout the world not just one country. I pray it stable.

Hi @matthewthonyit, this is a great goal. Unfortunately, according to my experience, all the countries have different ideas and thoughts about taxation. There are lots of issues much easier for the countries and they are not able to find consistent standards

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Danke schon einmal für den Beitrag.
Mir stellt sich die Frage, ob man hier überhaupt von Zinsen sprechen kann. Man bekommt ja in meinem Verständnis keine.

Auch wie das mit dem Versteuern ist. ich habe jetzt ein Konto hier und sammele die nächsten 2-3 Jahre, ohne mir etwas Auszahlen zu lassen. So wie ich das verstehe muss ich erst die Auszahlungen angeben. D.h. ja aber auch, dass wenn ich ein Gewerbe laufen lasse, was auch schon jemand anderes geschrieben hat, ich jedes Jahr Verlust schreibe, da meine Kosten für das Gewerbe ja nur gedeckt werden würden, wenn ich Steem in Euro umwandele.

Eine weitere Frage stellt sich mir, was passiert, wenn ich hier Steem heraus nehme, lasse sie auf einer anderen Plattform in Euro wandeln und kaufe mit den Euros dann eine andere Kryptowährung. Wie wäre das zu behandeln und muss ich alles detailliert an das FA weitergeben, oder immer nur wenn ich mir euro auf mein Bankkonto auszahlen lasse.

Vielen Dank

Hallo @rcshadow, vielen Dank für diese wichtigen Fragen.
Zuerst mal zu den Zinsen: richtig, Zinsen bekommt man hier keine. Das sehe ich genauso.
Hinsichtlich der Realisierung der Gewinne denke ich, dass das Finanzamt nicht abwartet, bis das Geld auf Deinem Bankkonto eingeht. Das Finanzamt stellt vielmehr immer darauf ab, wann Du die Verfügungsmacht hast. Das heißt für STEEM: in dem Moment, wenn Du Dir die STEEM auszahlen könntest, gehören sie grundsätzlich schon in die Steuererklärung hinein. Denn in dem Moment entscheidest Du, ob Du sie stehen lässt oder ob Du sie Dir auf Dein Konto auszahlst.
Auch wenn Du die STEEM hier rausnimmst und auf einer anderen Plattform wieder in eine andere Kryptowährung wandelst, hast Du über die STEEM verfügt und der Sachverhalt, an den die Besteuerung knüpft, ist erfüllt.
Hinsichtlich der anderen Kryptowährung stellen sich dann weitere Fragen: Hältst Du diese im Privatvermögen (dann könntest Du da von der 600 €-Freigrenze und der Spekulationsfrist profitieren). Ist es immer noch für Dich im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich, müssen auch diese Gewinne versteuert werden. Falls Du Verluste erzielst, gehören diese im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich auch in die Besteuerung, falls Du die Verluste im privaten Bereich erzielst, bleiben sie steuerlich unberücksichtigt.

Dazu müsste ich ja jeden Tag über meine Einnahmen buchführen, es in Euro umrechnen und am Jahresende zusammen zählen. Das ist ja so gar nicht einfach machbar :/ Ich arbeite ja immerhin 12h am Tag als Angestellter.
Noch schlimmer wird es, wenn ich am Tag mehrere Auszahlungen bekomme. Da muss ja jede Einzeln aufgeführt werden, da auch die Wechselkurse schwanken.
Und was ist wenn der Kurs am Ende vom Jahr auf einmal drastisch im Keller ist, wie soll das funktionieren, wenn, sage wir mal übertrieben, über das Jahr 10.000 zusammen kommen, die aber am Ende vom Jahr nur 2000 wert sind.

Das sehe ich als großes Problem an

Hey @rcshadow, im Grundsatz ist das richtig. Dass eine solche Vorgehensweise nicht praxistauglich ist, darüber sind wir uns natürlich ebenso einig. Deshalb sehe ich es momentan ja auch so: Wer sich bemüht, seine Einkünfte korrekt anzugeben, dem dürfte zumindest hinsichtlich Steuerhinterziehung nichts passieren. Nur wer sie gar nicht mitversteuert, muss mit entsprechend harten Konsequenzen rechnen.
Die Problematik der hohen Wechselkursschwankungen ist definitiv vorhanden. Die genannte Vorgehensweise kann - wie Du schreibst - tatsächlich dazu führen, dass Du am Jahresende etwas versteuern musst, was gar nicht mehr vorhanden ist, weil die Kurse gerade zum Jahresende deutlich gesunken sind. Das kannst Du theoretisch vermeiden, indem Du die Gewinne ständig echt auszahlst, aber ich weiß, dass das nicht jeder will (mache ich bisher ja auch nicht).
Auf der anderen Seite gebe ich auch @serylt recht, was die Buchführungspflichten betrifft (sie serylts Reply zu Deinem Post hier). Ausgaben könnte man tatsächlich gegenrechnen, z.B. Arbeitsplatz, Laptop, Internet). Wer das machen möchte, dem steht es auf jeden Fall frei. Ob es sich rentiert, steht auf einem ganz anderen Blatt.

12 Stunden täglich? Ist das überhaupt legal zulässig?

Wie dem auch sei, wenn du dir Steem(it) als "freiberufliche Tätigkeit" anführen lässt und du unter 50000€ im Jahr bleibst, dann reicht eine EÜR. Dann fasst du einfach am Ende des Jahres zusammen: "Was habe ich für Steemit ausgegeben, was habe ich erhalten?". Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.

Das dauert, bei stetigem Aufschreiben sobald du dir was auf dein Konto ziehst + die Anrechnung deines Steem-Guthabens (zu dem momentanen Wechselkurs vom 31. Dezember 2018 bspw.), maximal 3-5 Stunden am Jahresende.

Eine solch ausführliche Buchführung wird erst ab 50'000€ Gewinn oder 500'000€ Umsatz interessant, und unter diesen Bedingungen kannst du dir dann auch einen Buchführer-Mogli abstellen, der das selber als Nebentätigkeit macht und von dir, vllt. 20'000€/Jahr dazuverdient. So hättest du, für dich selbst, dann immernoch einen Gewinn von 30'000€.

Mit Wegstrecke einberechnet ;-)

Ok, also nehme ich z.b. am 01.01.2019 meine kompletten Steem und Steem Dollar, rechne die um und gebe die als Gewinn an, der versteuert werden muss? Weil ich habe ja keine Ausgaben

Ja.

(Du könntest anteilig deinen Arbeitsplatz, Internet, Werbekosten berechnen, aber das ist mir persönlich viel zu heikel. Also ich rechne dann einfach meinen Steem-Gewinn ab.)

Danke für deinen Beitrag. War informativ und interessant. Zum Glück wohne ich in der Schweiz und hier sind die Grenzen von Mindesteinkommen immer höher. Wäre auch interessant zu wissen, ob es hier schon Gesetze zu Einkommen von Chryptowährungen gibt und wenn ja, wie diese anzuwenden sind...

Danke für den informativen Artikel. Hast Du auch ein paar Infos zur Versteuerung von Cloudmining?

Hey @kryptonoob, derzeit ist die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung so, dass derjenige, der am mining beteiligt ist, grundsätzlich in den gewerblichen Bereich fällt. Das bedeutet, dass die Gewinne daraus auf jeden Fall versteuert werden müssen, unabhängig davon, wie lange die geminten Cryptos gehalten werden und wie hoch der Gewinn ist. Aber: den Erlösen können auch Kosten (z.B. anteilig für Arbeitsplatz, Laptop, Internetzugang, ...) gegengerechnet werden.

Hey @taxguy, danke für die Info. Also wird Cloudmining so behandelt, als ob ich selber mine?!?

Woher sollen die sehen wo unsere bitcoin sind?? nur wenn wir sie auf der bank auszahlen lassen nachden sie in euro getauscht sind können sie es wissen ansonsten wenn man sie nicht tauscht weiss es keiner

Hallo @rosi2018, ja, das ist immer die Frage: Wie kann das Finanzamt das wissen? Erfahrungsgemäß dauert es manchmal eine Weile, bis dem Finanzamt solche Dinge bekannt werden. Aber auch ohne Wissen des Finanzamtes sind die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht schneller erfüllt, als man manchmal denkt. Und schon begeht man im schlimmsten Fall eine Steuerhinterziehung. Das Problem dabei: Irgendwann kommt das Finanzamt häufig drauf, z.B. wenn festgestellt wird, dass die übrigen Einkünfte nicht ausreichen, um den aufwändigen Lebensstil zu führen, den man hat (zugegeben: vielleicht etwas abgehoben, das Beispiel, aber nicht aus der Luft gegriffen, das gab's schon). Oder wenn Du später irgendwann anfängst, die Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Gerade Anfang des Jahres habe ich für einen Mandanten die Steuererklärung erstellt und bestimmte Einkünfte darin angegeben, da kam dann die Frage vom Finanzamt, ob dieser Mandant auch in der Vergangenheit bereits ähnliche Einkünfte hatte. Also sobald dem Finanzamt was bekannt wird, musst Du damit rechnen, dass das Finanzamt bis zu zehn Jahre zurück den Sachverhalt aufrollen kann (falls Steuerhinterziehung vermutet wird).

Vielen Dank für diesen sehr informativen Post.

Zitat:

"Ausnahme: wenn aus dem Halten der Kryptowährung weitere Einkünfte, z.B. Zinsen erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre."

Zählt dazu auch die Steigung des Kurses der jeweiligen Kryptowährung ? Dann wären es ja immer 10 Jahre.

Hey @pohlkudding, die Gewinne aus Kurssteigerungen zählen nicht dazu. Diese erhöhen die Frist nicht auf 10 Jahre.

Liegt bei Steemit nicht gleichzeitig beides vor eine Investition und Gewerbebetrieb, wenn an seine Einnahmen nicht gleich auscasht sondern weiterhällt um zuätzlich Gewinne aus Preisspekulation zu erhalten. Dh eigentlich müsste man es ja so machen dass man den Steuersatz auf den Umsatz in Steem/SBD anwendet und nicht erst in Euro umrechnet (wegen der Volatilität). Danach wechselt man den Steuerbetrag in Euro um fpr das Finanzamt oder?

Hey @smartcoins, genau so sehe ich das derzeit auch. Direkte Umrechnung, sobald Dir Beträge gutgeschrieben werden. Allerdings unterschieden nach dem Zeitpunkt, wann Du wirklich darüber verfügen kannst. Ob man in Euro umwechselt oder nicht, ist dann zweitrangig. Problem dabei: Schau Dir die Kursentwicklung zwischen Dezember 2017 und Januar 2018 an. Wenn Du im Dezember einen großen Betrag gutgeschrieben bekommen hast, musst Du den Betrag noch in Deiner Steuererklärung 2017 angeben. Bis heute sind die Kurse nicht mehr so hoch. Dh., wenn Du heute die Steuerzahlung auf die Gewinne aus Dezember leisten müsstest und nicht umgewechselt hast, hast Du evtl. gar nicht genug Liquidität dafür (extremes Fallbeispiel, aber möglich).
Zu Deinem ersten genannten Punkt: Bei STEEM liegt auch nach meiner Auffassung beides gleichzeitig vor. Ein Teil bleibt investiert, über einen anderen Teil erhält man direkt die Verfügungsmacht. Der Teil, über den man direkt die Verfügungsmacht hat, wird nach meiner Auffassung steuerlich wie oben beschrieben behandelt. Der andere Teil, über den man nicht direkt die Verfügungsmacht hat, für dessen Besteuerung gibt es verschiedene Ansätze. Einerseits könnte das Finanzamt trotzdem eine sofortige Besteuerung vornehmen wollen (Begründung: die Gutschrift ist da, Dein Vermögen ist gewachsen; und das Mehrvermögen wird fiktiv als steuerpflichtig entnommen und anschließend wieder investiert behandelt). Andererseits könnte man durchaus auch für eine Besteuerung argumentieren, die erst später einsetzt (eben weil man bei "Gutschrift" noch keine Verfügungsmacht hat und dementsprechend der zu besteuernde Tatbestand noch nicht endgültig verwirklicht ist).

Sehr informativ. Das Ergebniss konnte man sich ja schon fast denken. Die deutschen, veralteten Gesetze zeigen sich mal wieder von ihrer hässlichen Seite.
Let's Player brauchen eine Rundfunklizens (und ihre Zensur-Auflagen) und wir Blogger sollen am liebsten noch ein Gewerbe anmelden.

Ab wann bin ich denn steuerpflichtig? Wenn ich meine Coins in FIAT umgewandelt habe, oder schon früher?
Was ist, wenn ich von meinen Coins Gold kaufe? Bin ich dann schon steuerpflichtig?

Leider wird man schon steuerpflichtig, wenn man z. B. nur Bitcoins mit Euro kauft und von den Bitcoins dann Steem, sofern die Bitcoins kürzer als ein Jahr Bitcoins waren und in dem Zeitraum an Wert gewannen. Zurück in Euro wurde dann noch gar nichts konvertiert:
"Hartnäckig hält sich die Annahme, dass erst dann Steuern anfallen, wenn Euros auf dem eigenen Bankkonto eingehen. Dabei ist bereits ein Tausch von einer Währung in die andere Währung ein steuerrelevanter Vorgang. Wenn man also beispielsweise erst Bitcoins kauft, um damit Iota zu kaufen, werden die Bitcoins mit dem Tausch in Iota wieder verkauft. Dann muss der Veräußerungsgewinn ermittelt werden, indem vom Wert der Bitcoins beim Tausch in Iota (Veräußerungspreis) der Wert bei Anschaffung der Bitcoins (Anschaffungskosten) abgezogen werden. Zusätzlich werden noch die Werbungskosten abgezogen, also die Gebühren beim Handel auf den Börsen."
Den entsprechenden Link findest du hier.

Auf Steemit ist es besonders kompliziert, wenn man einerseits in Steem investiert (Steem gekauft hat und auf Wersteigerung hofft), anderseits noch Curation- und Author-Reward verdient hat, wobei letzteres einkommensteuerpflichtig ist.

Dazu kommen noch mögliche Forks, Wetten bei Bitcoinwettbüros, der Fall, eigene Kryptowährungen zusammen mit denen von Freunden auf demselben Exchange-Konto bzw. in einem Wallet aufzubewahren (und das für Finanzamt dann glaubhaft auseinanderfriemeln zu sollen) und zudem Jahrelang keine Aufzeichnungen gemacht zu haben etc.

Um da eine den Ansprüchen eines Innovationen wohlgesinnten, kryptofreundlichen deutschen Finanzamts genügende Steuerklärung abzugeben, müsste man wahrscheinlich Vollzeit Transaktionen aufzeichnen, Gesetze studieren und Steuerberater bezahlen viel 'Spaß' auch ...

Wenn es nach Deutschland alleine ginge (was glücklicherweise nicht der Fall ist), käme womöglich sogar noch eine Umsatzsteuer dazu, um jeden, der in Kryptowährungen investiert, endgültig jegliche Illusion zu nehmen, jemals irgendetwas damit verdienen zu können.

Danke für die ausführliche Antwort.
Das Ganze ist ja noch schlimmer, als ich erst annahm. Es wird Zeit für Veränderung...

Du sagst es: Um zu ermitteln, wie viel Geld (das noch nicht einmal in Fiat konvertiert wurde) man dem Staat abgeben muss, hat man selbst noch stundenlang zu arbeiten, weil die Materie so komplex ist, dass sie niemand versteht.
Zum Mäusemelken bzw. zum Auswandern!

Hallo @doodlebear, interessante Idee. Aber gerade zum Musikinstrument: Sobald Du dieses nutzt, um damit Geld zu verdienen, bist Du auch mit den Einkünften wieder in der Besteuerung drin.