Toller Beitrag! Übersichtlich und informativ.
Interessante Frage mit Steem? Ist es denn wirklich so, dass ich das mit Gewinnerzielungsabsicht (übrigens ein tolles Wort) mache? Oder schreibe ich nicht aus persönlichem Interesse, vielleicht ist Schreiben mein Hobby, und der Gewinn ist eine nette Nebensache?
Kann das Finanzamt hier automatisch die Gewinnerzielungsabsicht unterstellen?
Hallo @kanrat, vielen Dank für die Frage. Das Finanzamt besteuert grundsätzlich die Gewinne. Wer etwas als Hobby macht, erzielt nach Ansicht des Finanzamtes wahrscheinlich keine Gewinne. Wer ständig Verluste hat, ist im Bereich der - Achtung, noch ein tolles Wort - Liebhaberei unterwegs. Diese Verluste werden steuerlich nicht anerkannt.
Liebhaberei ist wirklich schön. Diese scheint dann aber ja nicht straf- oder besteuerbar zu sein. 😉
@kanrat. Wenn ich etwas aus Liebhaberei mache, ist daran keine Steuerpflicht geknüpft, da aus steuerlicher Sicht nur Verluste erzielt werden. Sobald Gewinne erzielt werden, ist es keine Liebhaberei mehr (mit der entsprechenden Folge der Steuerpflicht). Ob Liebhaberei strafbar ist, ist je nach Sachlage auch unter Zuhilfenahme anderer als der Steuergesetze zu entscheiden.
Das war ja auch quatsch mit der Liebhaberei. Ich fand nur die Formulierung, "sich im Bereich der Liebhaberei befinden" super! Musste da gleich an Giacomo Casanova denken. 😉