Zum Haftungsausschluss: Dieser ist unwirksam, sofern es um vorsätzliche Haftung geht (§ 276 III BGB). Das sind die Fälle, in denen der Vertragspartner mit Absicht den Anderen schädigt. Also zum Beispiel wenn @cervisia mit dem Ganzen Geld abhaut. In diesem Fall haftet cervisia.
Die Haftung für Fahrlässigkeit (Propgrammierfehler etc) ist Meiner Ansicht nach wirksam ausgeschlossen worden.
Da niemand hier reales Geld einsetzt sondern nur einen Klick/Vote tätigt kann auch niemand einen Vermögensschaden erleiden!
Hier liegt meiner Ansicht nach ein Irrtum. Upvotes haben einen Wert. Auch wenn dieser schwer zu bemessen ist und von vielen Faktoren bestimmt wird. Im Zeitpunkt der Auszahlung des Beitrags steht der Wert fest.
Ein Vermögensschaden wäre möglich. Aber wie erwähnt, wird vermutlich nur für vorsätzliche(absichtliche) Vermögensschäden gehaftet.
Solange man nichts böses im Schilde führt ist alles gut 😉