Maßgeblich ist wohl wo der Ursprüngliche Inhalt gespeichert und allgemein zugänglich gemacht wird.
Dass man das noch decodieren muss, ist reine Nebensache. Der Inhalt bleibt der gleiche, wird also nur einfacher Lesbar gemacht. Du kannst dem Anbieter eines Werkzeug nicht vorwerfen, das man damit u.A. auch Unfug machen kann. der Verkäufer bei OBI wandert ja auch nicht in den Knast, wenn er dir einen Hammer verkauft mit dem du deinem Nachbarn eine neue Frisur verpassen willst.
Das echte Problem ist, dass die Polizei sich bei den Ermittlungen zuerst an die Personen wendet die sichtbar sind, und das sind die Personen, die die Server betreiben. Ob sie nun vom Inhalt Kenntnis hatten oder nicht ....
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