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Aber selbst wenn es geflaggt wird, bleibt es in der Blockchain gespeichert, ist nur nicht mehr über die Weboberfläche zugänglich.

Was ich da viel interessanter finde ist die Frage in wie weit die Tatsache, dass nichts gelöscht werden kann mit deutschem Recht vereinbar ist.

Ja schon, aber ist das nicht ausreichend? Du wirst ja nie in die Rohe Blockchain rein gucken (wo man die Videos ja auch nicht sehen kann) sondern immer nur über eine Oberfläche wie d.tube gehen. Und ist doch egal wenns drin steht, solange es keiner (ins besondere nicht minderjährige) sehen können ohne recht viel Aufwand zu betreiben.