Jo. Ausdruck des sog. Nießbrauchrechts, bei dem sich die klügeren Vertreter unserer Gattung vor dem Erbfall vertraglich so absichern, dass sie auch nach der Schenkung ein lebenslanges Nutzungsrecht haben :-)
Jo. Ausdruck des sog. Nießbrauchrechts, bei dem sich die klügeren Vertreter unserer Gattung vor dem Erbfall vertraglich so absichern, dass sie auch nach der Schenkung ein lebenslanges Nutzungsrecht haben :-)