Ein Gedankenexperiment zur ungewollten Schwangerschaft
Als ich mir das Video über das Gedankenexperiment “Geiger” ansah, schossen mir direkt mehrere Überlegungen durch den Kopf. Kann man eine ungewollte Schwangerschaft, jetzt einmal von einer Vergewaltigung abgesehen, überhaupt mit einem “Gewalttat” vergleichen? Kann man einen Todkranken mit einem Foetus vergleichen? Doch nun erstmal zu dem Video.
Hier wird folgende Situation im Rahmen eines Gedankenexperimentes vorgestellt: Ein Mann wacht in einem Krankenhaus auf, weiß nicht wie er dorthin gelangt ist, und weiß auch nicht wieso er dort ist. Es stellt sich heraus, dass er der einzige ist, der die richtige Blutgruppe hat um die tödliche Krankheit eines berühmten Geigers zu heilen. Hierzu muss er neun Monate lang den eigenen Blutkreislauf mit dem des Geigers verbinden um diesen völlig zu heilen. Daraufhin fällt ihm wieder ein, dass er von Freunden des Kranken entführt und ins Krankenhaus gebracht wurde um das Leben dessen zu retten. An diesem Punkt stellt sich nun die Frage: Was wiegt schwerer? Das Recht auf Selbstbestimmung oder das Lebensrecht des Todkranken? Daraufhin wird die Thematik auf die ungewollte Schwangerschaft und den darauf folgenden Schwangerschaftsabbruch projiziert. Was wiegt schwerer, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes oder das Selbstbestimmungsrecht der Frau?
Ist dieses Gedankenexperiment dazu überhaupt geeignet?
Zuallererst möchte ich auf das Gedankenexperiment eingehen. Dieses eignet sich meiner Meinung nach nämlich nur bedingt für eine solche Fragestellung. Denn es ist in meinen Augen nicht richtig zum Einen, eine Schwangerschaft damit zu vergleichen neun Monate lang im Bett an einer Bluttransfusion zu hängen, und zum Anderen eine Schwangerschaft, wie bereits oben erwähnt, hier ausgenommen der Vergewaltigung, für die im Normalfall zwei Menschen verantwortlich sind mit einer Entführung zu vergleichen. Denn das lässt zwei wichtige Punkte in verschiedenen Lichtern da stehen. So kann man das Recht auf Selbstbestimmung nicht einmal mit einer Entführung, an der man keine Mitschuld hat und ein andermal mit einer Schwangerschaft, bei der man gewiss eine Mitschuld trägt, auch wenn sie ungewollt ist, vergleichen. Davon abgesehen, finde ich es auch falsch eine Person, welche, wäre sie nicht krank, vollständig lebensfähig ist, mit einem trivial ausgedrückt “Zellhaufen” zu vergleichen, da ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland, ausgenommen bei behinderten Kindern, sowieso nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich ist. Generell sehe ich es auch so, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben hat, aber einen drei monate alten Fötus als Menschen zu bezeichnen ist meiner Meinung nach auch nicht korrekt.
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch gerechtfertigt?
Es gibt extrem viele Gründe welche eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch führen können und ich bin der Meinung, dass es absolut im Selbstbestimmungsrecht der Frau liegt ein Kind, welches in ihrem Körper heranwächst zu behalten oder nicht. Sie ist Diejenige welche die Folgen hat, kann sie sich überhaupt ein Kind leisten? Stimmen Familien-, Wohn-, Arbeits-, psychische- und physische Verhältnisse bzw. Begebenheiten? Erst wenn eine Frau diese Frage mit Ja beantworten kann und auch sonst bereit für ein Kind ist, sollte sie auch eines bekommen und nicht wenn sie noch gar nicht bereit dafür ist.
Wie seht ihr das Ganze? Wie steht ihr zu Schwangerschaftsabbruch? Lasst es mich in den Kommentaren wissen:)
Ich bin genauso wie du der Meinung, dass man das Leben eines ausgewachsenen menschen nicht mit dem eines Fötus vergleichen kann.
Das ungeborene Baby erhält in meinen Augen erst das ausgewachsene Recht auf Leben wenn es geboren ist. Und selbst dann stellt sich die Frage ob es, in dem Status des Neugeborenen, schon den "Wert" eines Kleinkindes hat.
Das Ganze ist wieder mal ein sehr sensibles Thema und man muss mit seiner Meinungsäußerung sehr vorsichtig umgehen, da man leicht Menschen verärgern und in ihren Grundfesten erschüttern kann.
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