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Ja, kann gut sein, dass wir öfter diskutieren werden :D

Zu deiner Frage: Gerichtsurteile müssen unterschrieben werden. Das lässt sich z.B. aus § 315 Abs. 1 ZPO für das Zivilurteil entnehmen. Ich habe auch schon etliche Originalurteile gesehen, die waren alle unterschrieben. Wenn wir in den Klausuren bei einem Urteil die Unterschrift vergessen, ist das auch ein recht großer Fehler. Insofern kann ich deine Frage nicht ganz nachvollziehen. Kannst du das näher erläutern?

Nunja ich habe nun schön öfter mal bem Arbeitgeber verklagt und mein Vater öfter die Abwasser Wirtschaft. Da war nach meiner Erinnerung nie von einem Richter die Unterschrift.

Genau wie vor kurzem hab ich einen Prozess gegen einen Auto Händler gewonnen und die Richterin hat auch wieder nicht unterschrieben... hier im Foto zusehen...

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Nach dem, was ich auf dem Foto sehe, gehe ich davon aus, dass das nicht das Urteil selbst, sondern nur eine beglaubigte Abschrift davon ist. Eine solche muss der Richter aber nicht unterschreiben. Das wäre viel unnütze Arbeit für die meist sowieso schon überlasteten Richter.

Hmm auf der ersten Seite steht Urteil und hier auf der 5ten Seite ist die Unterschrift der Justiz Helferin. Das hat mein Anwalt so bekommen und mir als Email weitergeleitet.

Ich werde dich wahrscheinlich öfter mit Fragen Löchern. :-)

Und wenn mir gefällt was du schreibst werde ich deinen Artikel mit kleinen boost aufwerten.

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