Der Steuersatz für die Körperschaftssteuer liegt auf der britischen Insel bei gerade mal 28 Prozent - der niedrigste Steuersatz aller Industrienationen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 55.000 Pfund sind umsatzsteuerpflichtig. Wer weniger umsetzt, kann freiwillig diese Steuer zahlen, muss sich jedoch eine Umsatzsteuernummer - die VAT-Nummer - besorgen. Lediglich Unternehmen, die in Großbritannien Millionenumsätze erzielen, sind regelmäßigen Wirtschaftsprüfungen ausgesetzt.
Günstig wirkt sich auch der flexible britische Arbeitsmarkt auf Firmengründungen aus, denn die Regulierungen hinsichtlich der Arbeitnehmer sind sehr gering. Einen weiteren positiven Punkt für Unternehmen stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Konsultationsverfahren legen diesen fest, mit abrupten rechtlichen Änderungen müssen die Firmen nicht rechnen. Ebenso gestalten sich der Erwerb oder die Anmietung von Gewerbeimmobilien unkompliziert. Hoch qualifizierte Arbeitskräfte und die geringen Personalkosten qualifizieren Großbritannien ebenfalls zum Standort für Unternehmensgründungen.
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