Nun, wir erwarten vieles von der Welt, was nicht eintrifft. Und auch Lebensmittel können fehlerhaft sein, wie alles andere auch.
Wichtig ist doch zu unterscheiden, woran der Mangel gelegen hat. Das kann von quasi unverschuldeter "höherer Gewalt" über Fahrlässigkeit bis hin zu kriminellem Verhalten reichen.
Von zugelassenen, aber kritisch diskutierten Inhaltsstoffen will ich mal nicht reden, denn die führen nicht zum Rückruf.
Ich war selbst mal Koch, und weis daher, das mal etwas schiefgehen kann auch wenn man sich alle Mühe gibt. Wenn sowas passiert, versucht man halt den Kunde zu entschädigen, wenn das möglich ist.
Schlimmer wird es bei Fahrlässigkeit, also wenn ein Schaden entsteht weil dem Hersteller alles egal ist. Hier sollte eigentlich der Laden zugemacht werden, um zukünftigen Ärger zu vermeiden.
Ganz übel sind aber die Kriminellen, die Schaden in kauf nehmen um des Profites willen. Stichwort Gammelfleisch usw.. Sowas gibt es leider schon sehr lange. Wußtes Du zB. das schon im Mittelalter Bäcker Sägemehl ins Brot gemischt haben um den Profit zu steigern? Der Unterschied zu heute war allerdings, das man denen damals richtig den Arsch aufgerissen hat wenn sie erwischt wurden.
Damals war vieles anders, aber die Tricks sind geblieben, bzw. sind viel raffinierter geworden.
Wir sollten uns an die Einfachheit der damaligen Umgangsformen erinnern, dann wäre einiges einfacher und auch nicht so kostspielig wenn es um die Ahndung der Verbrechen geht.
Wenn ein Dieb erwischt wurde - Hand ab - Vorgang erledigt!
Heute kostet das Unsummen eine solche Person zu bestrafen, oder?
Meistens kommt ja nicht viel dabei heraus, dafür gibt es ja Anwälte. Schlimmstenfalls wird der Laden dichtgemacht und ist pleite - aber das ist dem Eigentümer wurscht weil das Privatvermögen eh der Ehefrau gehört.
Da ist das Risiko sehr hoch, dass dann auch noch das Geld weg ist und nicht nur der Laden.
Aber unsere Gesetzgebung erlaubt uns ja, mit der GmbH rumzuspielen.
Schon bleibt das Geld bei Dir und alles läuft weiter, oder?