Liebe Freunde der Freiheit und des Friedens,
liebe Freunde der Liebe und des Glücks,
liebe Mitleser,
im nachfolgenden will ich in mehreren Teilen auf die besonderen Aspekt der COVID-19 Risikolage beim Besuch eines Augenarztes in einer Klinik oder Praxis eingehen, welche auf den Empfehlungen der Augenärzte in Hongkong basieren und die vor wenigen Tagen heraus gegeben worden sind. Wegen des Umfanges und der hohe Relevanz für die Gesundheit der oftmals alten und multimorbiden Patienten und damit besonders gefährdeten Patienten und Augenärzte wird dieser Beitrag etwas umfangreicher.
Hintergrund zum SARS-CoV-2 bzw der COVID-19 Erkrankung
Die Erfahrungen der Augenärzte an den Augenkliniken in Hongkong haben zusammen mit den Seuchenexperten vor Ort Empfehlungen für die augenärztliche Versorgung herausgearbeitet, welche den Fokus auf die Vermeidung von Infektionsrisiken für Patienten und Augenärzte legen.
Dabei wurde ein dreistufiges System zur Infektionskontrolle etabliert im Wissen darum, dass Augenärzte, die ohne persönliche Schutzausrüstung arbeiten als Personen der Risikoklasse 1 mit mehr als 15 Minuten Kontakt zu Infizierten hochgradig für eine Gefährdung einer Ansteckung auch durch asymptomatische oder auch symptomatische Virusausscheider bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und der Versorgung von Patienten gefährdet sind.
Das offiziell als SARS-CoV-2 inzwischen bezeichnete Virus ist in der Lage schwere Krankheitsverläufe
mit massiver Schädigung der Lunge und einem konsekutiven Lungenversagen im Sinne eines acute respiratory distress syndroms (ARDS) auszulösen, welche in einer Vielzahl solcher Art betroffener Patienten in Rund der Hälfte der Fälle zum Tode durch Multiorganversagen führt.
Rund 30 Prozent der in ein Krankenhaus eingewiesenen Patienten bedürfen dabei wegen der Schwere der Erkrankung einer intensivmedizinischen Behandlung, welche neben der direkten Virus bedingten Schädigung des Patienten auch behandlungsbedingte Sekundär- und Folgeschäden wie Lähmungen usw. bei derart schweren Krankheitsverläufen zur Folge haben kann.
Die Inkubationszeit von COVID-19 liegt bei 2-14 Tagen - in seltenen Fällen auch bei bis zu 24 Tagen. Ärzte und medizinisches Personal die - auch unwissentlich - ungeschützten Umgang mit SARS-Infizierten Patienten hatten müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne und stehen der Gesundheitsversorgung nicht mehr zur Verfügung und fallen für mindestens zwei Wochen aus, sofern sie nicht selbst erkranken und möglicherweise an den Folgen einer SARS-Infektion selbst versterben.
Häufige Symptome im Vorfeld eines solch schweren Krankheitsverlaufes sind Fieber, Husten, Schnupfen, Müdigkeit, Muskel und Gliederschmerzen, Atemnot sowie Durchfall und mögliche Herzbeschwerden als Folge einer viralen Beteiligung des Herzmuskels. Die durchschnittliche Sterblichkeit wird mit 2.3 Prozent angegeben, gleichwohl lag sie in Wuhan bislang bei 4.3 Prozent.
Die Wahrscheinlichkeit an einer Infektion durch das neue SARS-Virus COVID-19 zu versterben steigt mit zunehmenden Lebensalter deutlich an. Insbesondere ab dem 40 Lebensjahr springt die Mortalität von Infizierten Personen deutlich an und liegt bei der Gruppe der über 50 jährigen bereits bei rund 1-2 Prozent, bei über 60 jährigen zwischen 3.8 und 8 Prozent und bei über 70 jährigen schon bei über 8 Prozent
Ab dem 80 Lebensjahr versterben mehr als 15 Prozent aller Infizierten COVID-19 Patienten.
Bedrohungslage und Risiko für unkontrollierte Ausbreitung des neuen Coronavirus von Mensch zu Mensch nimmt weiter zu
In den kommenden Wochen und Monaten ist weltweit mit einer weiteren Zunahme der Bedrohungs- und Risikolage zu rechnen, welche mit erheblichen Risiken für die Gesundheit von Patienten wie auch Ärzten verbunden ist.
Augenärzte und Patienten sind hierbei besonders von solch einer Risikoerhöhung der Bedrohungslage betroffen, da in aller Regel untersuchungsbedingt bei der Examination des Auges durch den Augenarzt der Sicherheitsabstand zwischen Patient und Augenarzt auf wenige Zentimeter sinkt und somit eine direkte Übertragung des hochansteckenden SARS-Virus auf den Arzt oder auch umgekehrt auf einen Patienten wahrscheinlich ist.
Zudem handelt es sich besonders bei Augenärzten um eine zumeist hochbetagte Klientel an Patienten, die zur Risikogruppe für einen tödlichen Ausgang der SARS-CoV-2 Infektion gehören, da sie zumeist nicht nur ein hohes Lebensalter erreicht haben, sondern zudem auch oft eine Vielzahl an Vorerkrankungen aufweisen. Da aber auch junge Menschen an einer COVID-19 Erkrankung versterben können und das Risiko eines fatalen Ausgangs mit Todesfolge auch für Krebspatienten, Diabetiker und Lungenkranke deutlich erhöht ist, ist prinzipiell eine maxiamale Reduzierung des Infektionsrisikos von Nöten.
Die Mensch zu Mensch Übertragung des neuen Coronavirus erfolgt durch Tröpfchen Infektion, Schmierinfektion oder kontaminierte Flächen im Sinne einer Selbstinfektion (Autoinfektion). Daher müssen und sollten alle Maßnahmen getroffen werden, solche Infektionsketten möglichst wirksam zu unterbinden.
Bis zum 14. Februar 2020 infizierten sich 1716 Mitarbeiter des Gesundheitssystem in China, von denen inzwischen 6 verstorben sind. Der erste von diesen war der Augenarzt Dr. Li Wenliang, welcher sich zum Zeitpunkt seiner Infektion bei der Kontrolle einer asymptomatischen Glaukompatienten mit dem SARS-CoV-2 Virus ansteckte und Ende Januar an den Folgen von Covid-19 verstarb.
Der Augenarzt Dr Li Wenliang erlangte weltweit Berühmtheit, weil er der erste war, der den Verdacht auf ein neues SARS Virus publik machte und an die WHO meldete und selber kurz darauf an den Folgen der Infektion verstarb.
Seine Ehefrau, die mit dem zweiten Kind von ihm schwanger ist und sein Sohn, wie auch seine Eltern überlebten die SARS-Infektion, die sie bekamen. Sein tragischer Tod ermahnt uns umso mehr als Augenärzte und Patienten, wie auch Bürger, auf zentrale Aspekte des Infektionsschutzes zum Wohl der Patienten und der Daseinsfürsorge für die Mitmenschen, wie auch des eigenen Lebens mehr denn je zu achten.
Niemandem ist geholfen, wenn ein Arzt der sich nicht schützt, sich selber wie Dr. Li Wenliang, mit COVID-19 infiziert und möglicherweise während seiner Berufsausübung dieses Virus unbemerkt an andere Patienten weitergibt.
Das neue Coronavirus kann als Aerosol im Rahmen einer Tröpfcheninfektion auch die Bindehaut eines Menschen infizieren und auf diesem Wege die potentiell - besonders für ältere Menschen über 50 Jahre - tödliche COVID-19 Erkrankung auslösen.
Berichten aus Hongkong zufolge kann sich die COVID-19 Erkrankung vor dem Auftreten der eigentlichen Symptome wie Fieber, Husten und Schnupfen klinisch als solitäre viral induzierte Bindeshautentzündung (Conjunctivits) manifestieren - und zwar bevor Symptome wie Fieber oder Husten sich bemerkbar machen. Für eine virale Conjuncitvits durch das SARS-CoV-2 Virus gibt es bislang keine Therapie - wobei meines Erachtens die topische Gabe von Gammainterferon in Form von Augetropfen im offlabel Einsatz diskutiert werden kann. was aber mangels Verfügbarkeit eines solchen Präparates derzeit nicht möglich ist.
Klinisch asymptomatische Virusausscheider sind in der Lage besonders Augenärzte anzustecken
Dabei gibt es zunehmende Hinweise, dass sich Ärzte und medizinisches Personal auch an klinisch nicht erkrankten und asymptomatischen Patienten mit dem neuen Coroanvirus angesteckt haben.
Mehrere wissenschaftliche Arbeiten weisen darauf hin, dass eine Infektion mit dem neuen Coronavirus dabei per Luftübertragung durch Kontakt mit kontaminierten Aerosolen mit der Augenoberfläche zustande gekommen sind, wenn bei der persönlichen Schutzausrüstung keine Vollschutzbrille getragen wurde und weitere Massnahmen zum Infektionsschutz getroffen worden sind.
Auf Grund dieser Sachlage sah sich jüngst die AAO - die amerikanische Vereinigung der Augenärzte - gezwungen einen Alarm und eine Anweisung für die Augenärzte in Amerika heraus zu geben, welche bei ALLEN PATIENTEN mit einer Bindehautentzündung und/oder dem Verdacht auf eine COVID-19 Erkrankung die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung inklusive Vollschutzbrille vorsieht.
Grundsätzlich gilt hierbei, dass Patienten mit Verdacht auf eine COVID-19 Konjunktivitis, erst nach Ausheilung der Erkrankung von Augenärzten untersucht werden sollten, um das Risiko für Mitpatienten in Klinik und Praxis, wie auch für das medizinische Personal vor Ort möglichst gering zu halten und damit die Gesundheitsversorgung der anderen Patienten aufrecht zu erhalten.
Es gilt inzwischen als gesichert, dass das neue Coronavirus auch in der Tränenflüssigkeit eines Menschen infektiös vorliegt und somit über direkten Kontakt zum Patienten übertragen werden kann. Daher sind alle direkten Manipulationen, wie Augendruckmessungen, Kontaktglasuntersuchungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu zählt auch die berührungslose Messung des Augendruckes, da hierbei durch den Messmechanismus nachgewiesener Massen Mikroaerosole mit infektiösen SARS-Viren in die Umgebung freigesetzt werden können.
Eine vollständige augenärztliche Untersuchung ist oftmals mit zeitintensiven Zusatzuntersuchungen vergesellschaftet - einschliesslich der oftmals auch erforderlichen Pupillenerweiterung. Dies bedingt im Falls der COVID-19 Pandemie schon durchführungsbedingt eine Risikoerhöhung für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Erreger.
Erschwerend kommt hinzu, dass Sprachbarrieren oder auch hohes Alter und eingeschränkte Mobilität von Patienten
wegen des damit einhergehenden zusätzlichen Zeitaufwandes weiter Risiko erhöhend auf eine Infektion der Personen im unmittelbaren Umfeld eines Infizierten einwirken, vor allem wenn dieser selber keinen Mundschutz und keine Schutzausrüstung trägt.
Das Risiko für Kreuzübertragungen des neuen Coronavirus ist daher in augenärztlichen Praxen und Behandlungszentren wie auch Augenkliniken mit besonders langen Wartezeiten gegenüber anderen Fachdisziplinen in der Medizin deutlich erhöht.
Im Rahmen einer SARS-Pandemie ist zum Schutz von Patienten und medizinischen Personal die Zahl der Arzt-Patientenkontakte auf das absolut erforderliche Minimum zu begrenzen und normale Routineuntersuchungen und nicht dringend abklärungsbedürftige Krankheitszustände auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben - vor allem wenn es um einfache Routinekontrollen geht, die keine besondere Dringlichkeit haben.
Grundsätzlich ist zu fordern, dass jeder Patient - auch im eigenen Interesse - beim Aufsuchen einer Klinik, einer Arztpraxis oder eines Notfallzentrums einen Atemschutz zu tragen hat um mögliche Infektionsgefahren für die Mitmenschen zu reduzieren.
**Patienten mit nachgewiesenem Kontakt zu SARS/COVID-19 Patienten sollten zudem weder eine Klinik oder eine Praxis ohne ärztliche Rücksprache aufsuchen. Dies gilt erst recht wenn sie klinische Zeichen wie Conjunctivits, Fieber, Husten, Schnupfen usw. aufweisen und ein Krankheitsausbruch der COVID-19 Erkrankung somit wahrscheinlich ist.
In diesem Fall sollte ausserhalb der Regelsprechstunden von zuhause aus in Deutschland die Hotline 116117 angerufen werden oder die ekrankten Patienten zunächst ihren Arzt anrufen bzw. sich unverzüglich mit dem lokalen Gesundheitsamt in Verbindung setzen um das Vorliegen einer SARS-CoV-2 Erkrankung auszuschliessen und das weitere therapeutisch diagnostische Vorgehen zu besprechen...
Teil 2 folgt....
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