Privatsphäre sollte auch im digitalen Raum gewahrt bleiben. Kriminelle Absprachen/Handlungen wiederum geahndet werden können. Wie im analogen auch, gilt im Rechtsstaat grundsätzlich erstmal die Unschuldsvermutung.
Inwieweit das im Einzelnen bei Telegram missachtet wurden kann ich nicht wirklich beurteilen. Ein seltsames Geschmäckle hat das Ganze schon, man kann auch nicht den Erfinder des Kugelschreibers verhaften, weil damit auch kriminelle Schriftstücke verfasst wurden. Da muss man an die Autoren ran.
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