Wenn der Verein ein Vereinsheim oder einen geselligen Ort mit Getränkeausschank hat, stellt sich die Frage nach der Genehmigungspflicht und dem Alkoholausschank. Die einen bezeichnen alles was in die Richtung geht gleich als eine genehmigungspflichtige Gaststätte, die anderen wollen nur ehrenamtlich das Vereinsleben stärken und für das Gemeinwesen etwas erreichen. Dazwischen gibt es scheinbar dann noch Graubereiche. Doch was sind denn nun die Fakten?
Das Ganze liest Du im Artikel "Genehmigungspflicht für Vereinsgaststätten" auf Vereinsmeier.online.
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