Das ist auch ein schönes Beispiel dafür, dass es den sogenannten "Rechtsstaat" niemals geben kann, solange er per Gesetz Steuern von den auf seinem Gebiet zufällig Geborenen erzwingt. Hier bedarf es eigentlich zweier freiwilliger Zustimmungen durch den betroffenen. Er muss sich zunächst freiwillig zu diesem Staat bekennen und seine Gesetze als für sich geltend anerkennen. Eine andere Möglichkeit wäre die freiwillige (späterere bewusste, im Erwachsenenalter vorgenommene) Ansiedlung in dem Gebiet des jeweiligen Staates unter Kenntnis und damit Akzeptanz seiner Zwangsregeln.