Lebensversicherungen waren einst ein gute Altersvorsorge
Als viele Menschen in den 1970er, 1980ern, 1990ern eine Lebensversicherung als Vorsorge für ihr Rentnerdasein abschlossen, waren diese Produkte eine gute Wahl.
- Am Markt waren acht bis neun Prozent übliche Zinssätze. Davon versprachen die Lebensversicherer 3,5 oder gar vier. Gezahlt haben sie meist über vier Prozent Rendite, die damals noch Zins hieß. (Die Differenz steckten sie sich als Kosten = Bonus ein.)
- Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt steuerfrei.
- Die Versicherungen betrachtete man oft als Fels in der Brandung, d.h. als sichere Unternehmen. Die Welt war in Ordnung.
Siehe Imagefilm: "Ihr Fels in der Brandung" - Württembergische Versicherung AG:
Zustand der Branche heute
Das Lebensversicherungsgeschäft ist längst nicht mehr profitabel.
Viele Versicherer verdienten sich damals auf Kosten ihrer Versicherten eine goldene Nase. Aber nicht etwa, weil sie sich Paläste als Verwaltungszentren hinstellten, sondern weil sie Lebensversicherungstöchter gründeten, die Verträge in die Tochtergesellschaften auslagerten, aber die Überschüsse in der Muttergesellschaft behielten.
Das Lebensversicherungsgeschäft in Tochtergesellschaften ist heute immer noch eine gute Angelegenheit, da diese unprofitablen Töchter nun einfach verkauft werden können, um am drohenden Kollaps der Branche nicht teilhaben zu müssen.
Hier mal zwei öffentlich-rechtliche Berichte, die dies verdeutlichen:
Bericht von Frontal 21
"Die Tilgungsaussetzung als Killer der Altersversorgung und die Deckungslücke bei mit Lebensversicherungen gedeckten Immobilienkrediten"
Plus-Minus zum Run-Off der Generali
Der Plus-Minus Beitrag vom 10. Oktober 2018 zeigt die Auswirkungen der sogenannten "Run-Offs" auf:
Geringere Rendite, weniger Geld für den Kunden und häufig sogar einen Rückkaufswert der unter den eingezahlten Beiträgen liegt
Die Generali ist jene Versicherung, die im Sommer 2018 Auszahlungen an Versicherte, die eine private Rente erhalten, gekürzt hatte. Das ist ein Novum, denn die lebenslange Rente wird zu schlechten Konditionen aus dem Guthaben zu Rentenbeginn und mit Abschlägen berechnet.
Aber nicht nur die Generali, sondern auch die Ergo und Axa möchten ihr Lebensversicherungsgeschäft verkaufen. Speziell die Ergo ist eine Tochter Münchner Rück, dem größten Rückversicherer Deutschlands. Sie soll vor nicht allzu langer Zeit zwangsweise die Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung kaufen gemusst haben, da diese vor dem Konkurs stand. Zuvor gingen bereits zwei Lebensversicherungen in den Konkurs, die aber dank der unrelevanten Kapitalausstattung der durch Versicherungen gegründeten Hilfsfonds namens Protektor
Mogelpackung Protektor
Zitat von https://www.protektor-ag.de/de/sicherungsfonds/sicherungsfall:
Insbesondere die vertraglichen Leistungen von Kapitalversicherungen für den Todes- und Erlebensfall, Risikoversicherungen, Rentenversicherungen, Fondsgebundenen Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Kapitalisierungsgeschäften der Mitgliedsunternehmen werden in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen.
Ausnahmen hiervon sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die finanziellen Mittel des Sicherungsfonds nicht ausreichen, um eine Sanierung des übertragenen Versicherungsbestandes sicherzustellen. In diesem Fall setzt die BaFin die Verpflichtungen aus den Verträgen um bis zu 5% der vertraglich garantierten Leistungen herab (§ 222 Abs. 5 VAG).
Lt. 2017er Geschäftsbericht hatte der Sicherungsfonds ein Vermögen von 937.347.772,88 € (also rund 900 Mio. €).
Das Sicherungsvermögen ist aber keinesfalls ausreichend, wenn man sich mal die 2012er Umfrage der BaFIN zu den Beitragseinnahmen und Kosten der Lebensversicherer anschaut: http://aktivinvestplus.de/files/Downloads/kostenquote-der-lebensversicherungen-2012-bafin.pdf. Auf dieses Dokument komme ich noch zurück.
Demnach erhält die Allianz als größter deutscher Lebensversicherer jährlich 14.558 Mio. € Beiträge. Die Guthaben und die Versicherungssummen sind ein Vielfaches von 14,5 Mrd. €.
D.h am Ende des Tages sind lt. BaFIN-Verpflichtung durch den Sicherungsfonds Protektörchen nur 5 % der Guthaben gedeckt, wenn noch Geld da ist.
Anzumerken ist, dass die BaFIN nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden durch die Politik agiert und nur auf dem Papier prüft.
Nun könne ein informierter Leser einwenden, dass die am Fonds beteiligten Versicherungsunternehmen im Schadensfall eine Nachschusspflicht in Höhe ihrer Einlage hätten. Aber woher soll das Geld dafür denn kommen, wenn es der Branche im allgemeinen miserabel geht?
Die Ursachen der Branchenkrise
- Nullzinspolitik aufgrund der fehlenden strukturellen Anpassungen nach der letzten Finanzkrise
- Steigende Kosten
Das macht es den Versicherern schwerer, die versprochenen Garantien zu erwirtschaften. Staatsanleihen der Südstaaten weisen zwar eine höhere Rendite auf, dafür auch extrem hohe Risiken, das Geld nicht mehr zurückzubekommen.
Wie das BaFin-Papier zeigt, haben die meisten Lebensversicherer Kostenquote von um die 30 Prozent.
Das bedeutet aufgrund von 30 % Kosten, dass von 100 eingezahlten Euro nur 70 € in der Geldanlage ankommen.
Quizfrage: Wie viel Zinsen brauchen Sie, um wieder bei 100 € zu landen?
Antwort: Fünfzig Prozent, da die Zinsen nicht auf einhundert, sondern nur auf siebzig Euro gezahlt werden.
Was hat die LV-Branche dagegen getan?
Da die Lebensversicherer ihr Ende kommen sehen, haben sie vorgesorgt.
Schäuble sagte nach der letzten Finanzkrise:
Bei der nächsten Finanzkrise kann der Staat nicht wieder einspringen, sondern die Gläubiger.
Vielen LV-Kunden ist nicht klar, dass auch sie gemeint waren. Denn wer ist Gläubiger einer Lebensversicherung?
Sie als Kunde. Sie glauben, dass Sie Ihr Angespartes wieder zurückbekommen!
Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz
Es wurden einige Gesetze im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) reformiert. Als 2014 während der Fußball-WM in Deutschland die meisten Bundestagsabgeordneten auf dem Weg zum Public-Viewing waren, wurden die neuen Gesetzestexte durchgewunken. Sie traten u.a. am 01.01.2016 in Kraft:
- §314 VAG: Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
- §316 VAG: Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge
Nachfolgend zitiere ich und hebe das Wichtigste fett hervor:
Zitat aus dem §314 VAG, https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__314.html:
(1) ... Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. ...
(2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen
...
Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Zitat aus dem §316 VAG, https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__316.html:
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen
- Lebensversicherungen,
...- Rentenansprüche aus den in § 162 genannten Versicherungen.
Ich wiederhole: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht erst im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist Ihr Erspartes weg.
Dies ist notwendig, damit die Versicherer im Anschluss ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen können. Ein Jeder muss halt seine Opfer bringen.
Fazit
Wie bei der Ölstandskontrolle bei Ihrem Auto ist es bei langlaufenden Finanzprodukten ebenfalls wichtig, von Zeit zu Zeit einen unabhängigen Check durchzuführen. Eine aktuelle Prüfung ergibt, dass die einst sicheren Lebensversicherungsverträge sicher waren und nicht nun 0 % Sicherheit haben.
Zudem ist hochgradig untransparent, welche Kosten wofür auftreten und wie hoch die tatsächlich erwirtschafteten Erträge sind.
Wer seine jährlichen Wert-/Standmitteilungen mal vergleicht, muss feststellen, dass sich einige der ehemals versprochenen Positionen wie z.B. freiwillige Überschüsse, Reserven, Endfälligkeitbonus in Luft aufgelöst haben.
Einiges davon ist legitim, anderes nicht. Es gibt über 50 Urteile von BGH und EuGH, die die Verbraucherrechte stärken. Aber viele Versicherte bevorzugen "Augen zu und durch" oder "Aussitzen".
Den Letzten beißen die Hunde!
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