Ja, das mit den Mordmerkmalen ist was ziemlich altes. Das steht auch schon länger auf der Reformliste.
Die Unterscheidung beim gemeingefährlichen Mittel ist so, wie sie von @lammbock beschrieben wurde. Zu dem Thema gibt es viel Rechtsprechung, so dass die Abwägung für die Richter kein zu großes Dilemma sein dürfte ;)
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