Hi zusammen, die Diskussion ist wichtig. Ich See nach derzeitiger Gesetzeslage im Moment keine sinnvolle Alternative. Vor allem, weil ich auch davon ausgehe, dass der Fiskus nur zeitnahe Umrechnung in € akzeptieren wird. Ich bin gerne bereit, mich hier einzubringen.
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Danke, dass Du mitmachst @taxguy.
Hey @stehaller, ich werde mich doch gegen ein solches Lob, wie Du es in Deinem Post ausgesprochen hast, nicht wehren.
Und was ist wenn am Jahresende der Kurs drastisch fällt, so wie es jetzt der Fall ist? dann bezahle ich Steuern auf etwas, was ich garnicht besitze. ich sehe das im Moment so, dass §11 Steuergesetz greift und das "Geld" hier wie ein eingefrohrenes Konto behandelt wird. Ich hatte es 3h mit meinem Berater darüber. Am Ende kam er zu der Überzeugung, dass erst bei einer Auszahlung in € Steuern fällig werden
Das ist dann meiner Meinung nach das Risiko, welches man trägt. Man ist ja eben auch selbständig tätig. Es empfiehlt sich daher direkt auszucashen um einen möglichen Totalverlust, verbunden mit Steuerzahlungen, zu vermeiden. Wir befinden uns hier nicht im privaten Bereich und auch nicht bei den Kapitaleinkünften, das sollte einem klar sein.
Durch das Posten werden meines Erachtens Leistungen erbracht. Der Preis der Leistungen richtet sich nach der Bewertung durch die steemit Community. Wenn man die Wallet einem Geschäftskonto gleichstellt und den Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, entsteht die Einnahme mit Zufluss in die Wallet. Der Wert wäre dann nach dem Eurokurs zum Zuflusszeitpunkt zu ermitteln und als Betriebseinnahme zu erfassen. Angenommen der Kurs fällt dann in Zukunft auf fast 0 €, so könnte man auscashen und hätte einen Verlust in Höhe der Kursdifferenz. Nehmen wir als Beispiel: Ich schreibe einen Post und bekomme dafür in 2018 100 € (zum Zuflusszeitpunkt bereits in EUR umgerechnet). In der Steuererklärung 2018 wäre dann ein Gewinn mit 100 € nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In 2019 fällt der Kurs auf fast 0 € und ich tausche steem gegen eine andere Kryptowährung um. Folglich habe ich einen Verlust von 99,99 € realisiert und bekommen diesen mit meinen anderen Einkünften in der Steuer 2019 verrechnet.
Disclaimer: Auch dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich Informationszwecken, für welche keine Haftung übernommen wird.
Genau so ist es auch, wenn Du ein Konto bei einem US online broker in USD hast.
Da interessiert die Steuer auch nicht, wo dein Account am Jahresende steht. Auch wenn Du die Steuer darauf erst am Jahresende bezahlen musst. Es interessiert der EUR/USD Kurs am Tag des Trades bzw. der Gewinnrealisierung (Ich mache das seit Jahren und habe sehr viel Erfahrung in diesem Bereich mit den Finanzämtern, bis hin zum obersten Steuerprüfer in meinem Regierungsbezirk)
So ist das nun mal, wenn man in einer Fremdwährung handelt, oder in Fremdwährung bezahlt wird. Frag doch mal deinen Steuerberater, was passieren würde, wenn Du für eine Dienstleistung nicht in Euro sondern in USD bezahlt würdest und dieses Einkommen dann am Jahresende versteuern müsstest. Gilt der EUR/USD Kurs zum Zeitpunkt der Bezahlung oder der Kurs am 31.12.