Hey @commutatio, vielen Dank für Deine Antwort. Eine Gegenfrage muss ich stellen: hast du Deinem Steuerberater das Prinzip von steemit genau erklärt bzw. kennt er es? Paragraph 21 ist nach meiner Auffassung bei den Coins nicht anwendbar, es sei denn, Du würdest diese vermieten. Die Jahresfrist kenne ich auch und sie ist in bestimmten Konstellationen auch nach meiner Auffassung anwendbar. Die Anwendung setzt u.a. Voraus, dass Du die Coins vorher auch gekauft hast. Wir sind hier in den Paragraphen 22 und 23 des deutschen EStG. Wenn Du bei Steemit als Autor schreibst, kaufst Du aber nicht die Coins, sondern bekommst sie als Gegenleistung für Deine Autorentätigkeit. Die ist aber wiederum in Paragraph 18 des deutschen EStG geregelt und leider sieht dieser eine Steuerfreiheit, auch nach Ablauf eines Jahres, nicht vor. So viel nur mal in aller Kürze. Ich bin gerne bereit, das weiter zu diskutieren. Wenn Du magst, kannst Du dazu auch meine früheren Posts mal einsehen. Und halte mich bitte auf dem Laufenden, wenn Sicherheit zur Steuerfreiheit besteht, das nehme ich natürlich auch gerne mit.
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steemit spielte bei mir (und spielt) bis jetzt keine Rolle.
Dafür bin ich viel zu kurz hier, schreibe nur einige Beiträge, die aber dafür sehr anspruchsvoll sind.
Daraus ergibt sich das ich hier sicher keine Millionen machen werde.
Thema war genau Coin x kaufen und z. B. in einem Wallet liegen lassen und bei Gewinn verkaufen.
Wie wird das behandelt?
Muß auch gestehen das ich von diesem ganzen System hier was steempower, Coins erwerben und was es da nicht alles gibt, keine Ahnung habe.
Hey @commutatio, wenn Du kaufst und irgendwann später wieder verkaufst, greift die 1-Jahres-Frist, wie Du es oben dargestellt hast.
Das war das Thema beim Steuerberater, auch die Fragestellung. Insofern ist mir klar das die 1-Jahres-Frist
greift.
Ok. Da hatte ich das in Deinem ersten reply falsch verstanden. Bitte entschuldige