Ein guter Beitrag, finde ich. Schön, mit welcher Deutlichkeit hier gesprochen wird:
"Katastrophenalarm kann bei drohenden schweren Schäden etwa bei verheerenden Unglücken oder Naturereignissen ausgelöst werden. Damit können einige Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, so das Recht auf Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung. Im Notfall können die Behörden dann Gebiete absperren und räumen, Einwohner als Helfer verpflichten, fremde Gebäude oder Autos nutzen. Außerdem kann unter anderem die Bundeswehr für den Einsatz im Inland angefordert werden."