Interessant!
Interessant ist die Verwirrung!
Ist der Rundfunkbeitrag ein privates Geschäft, so braucht man ihn nicht zu zahlen. Dann kann man ihn auch nicht mit einem Volksbegehren abschaffen.
Ist der Rundfunkbeitrag eine staatliche Angelegenheit, dann könnte man ihn mit einem Volksbegehren abschaffen. Dann wäre es aber kein Vertrag.
Warum werden dann privatrechtliche Wege zum Eintreiben beschritten, und das nicht erfolgreich?
Also sollte man doch erstmal die Grundlage klären!