Hinweis:
Diese Frage stammt nicht von mir (Jenny / shootingglas). Sie wurde uns (Aron, anderen Mitarbeitern oder mir) zugesendet und ist Teil des Projekts "Berechtigte Frage":
https://steemit.com/zensur/@shootingglas/skandal-bei-gutefrage-net-die-antwort-projekt-berechtigte-frage
Frage:
[Von einem anonymen Fragesteller:]
"Darf ich auf Ebay Angebote erstellen, in denen ich z.B. 10 zufällige Yu-Gi.Oh-Karten verkaufe? Also im Angebot ist garantiert, dass der Käufer 10 Yu-Gi.Oh-Karten bekommt - er weiß aber nicht, welche das sind. Für einen Kaufvertrag muss man aber ja wissen, was man kauft. Reicht es, zu wissen, dass es Yu-Gi.Oh-Karten sind? Hintergrund ist, dass ich auch viele billige, wertlose Karten loswerden will - also würde ich eine bestimmte, wertvolle Karte mit Namen, Nummer und Seltenheitsstufe anbieten und als extra 10 zufällige Karten dazu, damit ich diese auch los bin. Ich würde die 10 Karten willkürlich zusammenwürfeln, es soll wirklich Zufall sein."
Anmerkung: -
Anhänge: -