So wie ich das sehe bezog es sich auf die Polygamie.
Wikipedia: "Die Polygamie (gr. πολύς polys „viel“ und γάμος gamos „Ehe“) oder Vielehigkeit bezeichnet in Bezug auf den Menschen eine Form der Vielehe und der Duldung von gleichzeitigen eheähnlichen Beziehungen."
Die du als NICHT gesetzeswidrig bezeichnest und mit der Beziehung zu einer Freundin gleichsetzt. Wobei schon die Bigamie strafbar ist, die ja eine Form der Polygamie ist.
Wikipedia: "Grundsätzlich ist bereits die Bigamie, also das Eingehen einer zweiten Ehe, in Deutschland gemäß § 1306 BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft"
Du liegst also mit deiner Aussage falsch.
Aber vielleicht habe ich dich auch völlig falsch verstanden?
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Du hast tatsächlich recht, ich hab sowohl Monogamie als auch Ploygamie nicht auf die Institution Ehe bezogen. Aus dem Sichtwinkel lag ich falsch