Interessanter Beitrag! Da ich beruflich mit der Präsentation und Analyse von Filmen zu tun habe, kann ich dein Geschriebenes nur bestätigen. Leider ist das Deutsche Urheberrecht nicht nur eines der strengsten der Welt, sondern auch eins der am schwammigsten formulierten. Ich stoße da jedes Mal an die Grenzen, wenn ein Film für Bildungszwecke vorgeführt werden soll.
Bei einen Video für YouTube (oder besser d.tube, hehe) benutze ich ebenfalls nur Standbilder mit dem Verweis auf den entsprechenden Paragraphen. Hier kann ich auch bestätigen und damit alle anderen Leser beruhigen, dass das im Rahmen des Zitatrechts möglich ist.
Hierzu reicht eine Formulierung wie diese:
Hinweise zum Filmzitat: Die Verwendeten Bilder dienen gemäß § 51 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz der Erläuterung und Analyse des Inhalts des besprochenen Films.
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