Dieser Tage bin ich über einen Artikel bei t-online.de gestoßen, in dem es um die Änderungen für Verbraucher ab Februar 2018 in Deutschland geht. Dabei ist mir eine Überschrift gleich ins Auge gefallen. „Konvention stärkt Rechte von Frauen“ Zusammen mit dem Wort „Gleichstellung“ im Artikel, gingen bei mir gleich alle roten Lampen an. Das stinkt doch schon wieder nach Bevorzugung von bestimmten Gruppen, habe ich mir so gedacht.Nun wollte ich es mal genauer wissen was in dieser Konvention so drin steht und habe sie mir mal rausgesucht. Zu meinem Glück liegt sie sogar in einer deutschen Übersetzung vor. Im genauen Wortlaut heißt die Konvention übrigens: „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ Dieses Übereinkommen wurde bereits 2011 zur Unterzeichnung durch die Mitgliedsstaaten vorgelegt. Bis heute haben bereits 28 Staaten es unterzeichnet und ratifiziert. Unter anderem auch Deutschland wo es seit 01.02.2018 Gültigkeit hat.
Was steht drin
„Artikel 1 – Zweck des Übereinkommens
1 Zweck dieses Übereinkommens ist es,b einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern;“
Da ist es schon wieder dieses Wort. Wenn wir mal Gleichstellung durch Gleichberechtigung austauschen, dann würde es sogar einen Sinn ergeben. Aber in Deutschland brauchen wir das nicht, da wir das schon seit Jahren gesetzlich geregelt haben. In eher konservativen Gesellschaften könnte ich es mir aber gut vorstellen, dass es dort richtig angebracht wäre. Dabei würde ich aber den Teil „auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern;“ rausnehmen, da das wieder Diskriminierung wäre.
„Artikel 2 – Geltungsbereich des Übereinkommens
2 Die Vertragsparteien werden ermutigt, dieses Übereinkommen auf alle Opfer häuslicher Gewalt anzuwenden. Die Vertragsparteien richten bei der Durchführung dieses Übereinkommens ein besonderes Augenmerk auf Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind.“
Warum sollte gerade bei Frauen ein besonderes Augenmerk gelegt werden? Sollte man nicht besser bei beiden Geschlechtern darauf achten?
„Artikel 4 – Grundrechte, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz des Rechts jeder Person, insbesondere von Frauen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich frei von Gewalt zu leben.
2 Die Vertragsparteien verurteilen jede Form von Diskriminierung der Frau und treffen unverzüglich die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu ihrer Verhütung, insbesondere durch[…]
– das Verbot der Diskriminierung der Frau, soweit erforderlich auch durch Sanktionen;[…]“
Wir haben entsprechende Gesetze bereits.
„3 Die Durchführung dieses Übereinkommens durch die Vertragsparteien, insbesondere von Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Opfer, ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des biologischen oder sozialen Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, des Alters, des Gesundheitszustands, einer Behinderung, des Familienstands, des Migranten- oder Flüchtlingsstatus oder des sonstigen Status sicherzustellen.“
Das ist einer der wenigen Aussagen denen ich voll und ganz zustimmen würde.
„4 Besondere Maßnahmen, die zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt und zum Schutz von Frauen vor solcher Gewalt erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.“
Hieß es nicht gerade noch in Abschnitt 3 das es diskriminierend sei wenn man es auf das Geschlecht bezieht?
„Artikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen
4 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere Männer und Jungen(4), zur aktiven Beteiligung an der Verhütung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu ermutigen.“
Dazu habe ich mir mal eine Studie, die 2013 veröffentlicht wurde, herausgesucht. Da ja immer suggeriert wird das von Männern am meisten von Gewaltausübung ausgegangen wird und Frauen immer die Opfer seien.
„Männer waren insgesamt häufiger sowohl unter den Opfern als auch unter den Tätern körperlicherGewalt, während sich die Raten für psychische Gewalt hinsichtlich des Geschlechts jeweils nicht unterschieden.“
„Bemerkenswert ist, dass in dieser Studie Frauen häufiger als Männer Ausübende körperlicher Partnergewalt, aber auch Ausübende von Gewalt gegenüber sonstigen Familienmitgliedern waren. Weibliche Gewalt scheint nach den Daten von DEGS1 somit schwerpunktmäßig im häuslichen Bereich lokalisiert zu sein.“
„Die DEGS1-Daten zeigen, dass vor allem körperliche, aber auch psychische Gewaltopfererfahrungen als sehr belastend erlebt werden. Dabei ist das Belastungserleben bei Männern jeweils deutlich höher als bei Frauen. Dies kann als Hinweis auf eine fehlende sozial akzeptierte Opferrolle für Männer interpretiert werden [37]. Bemerkenswert ist, dass Männer, die als Opfer von familiärer und Partnergewalt betroffen waren, ein besonders starkes Belastungserleben angaben.“
Für mich bleibt am Ende festzuhalten, wenn jemand ein politisches Amt begleitet sollte derjenige auch mal Fakten heranziehen und nicht irgendwelchen Gespinsten hinterher ziehen. Das gilt in diesem Fall den radikal Feministinnen und Gender Deppen im BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
danke dir für diese Aufarbeitung. Ich schätze letztlich ist das Frauen/Männer Thema einfach wieder ein Spaltungswerkzeug. Derzeit geht wohl die Schiene mit Männer die Mimosen um.
Ist echt so, immer der selbe Käse...leider ist "Gleichstellung" immer öfter de facto genau das Gegenteil von dem, was es im Namen suggeriert...
Von daher: guter Artikel, der die Fehlansätze der aktuellen Entwicklung aufzeigt.
Danke. Man kann halt Männer und Frauen nicht gleichstellen. Zum Beispiel gibt es andere Interessen, körperliche Veranlagungen usw. Die müssen immer mit berücksichtigt werden. Deshalb werden sie auch (gesetzlich) gleichberechtigt. Jeder darf alles machen wenn es ihn zusagt. Aus wirtschaftlichen Interessen nimmt man halt diejenigen, die die höchste Qualifikation mitbringen. An der Stelle könnte man sich wieder über die Frauenquote auslassen (das habe ich hier aber schon zuletzt mal kurz gemacht).
"Jeder darf alles machen wenn es ihn zusagt."
Der Satz bringt "Gleichstellung" genau auf den Punkt. Es sollte vom Gesetzgeber oder sonst wem keine Hürden geben abhängig vom Geschlecht. Wenn ich in der Uni z.B. einen Kurs belegen möchte und das wegen meinem Geschlechts nicht kann (nicht lachen, das gibt's echt, und es ging nicht um Dinge, bei denen das Geschlecht relevant ist, sondern eine schriftliche, geschichtliche Ausarbeitung) ist das schon arm...
Naja, wer war für die "Selektion", dass nicht jeder das Fach belegen darf, verantwortlich? Genau, die Gleichstellungsbeauftragte!! Wenn es nicht so dämlich wäre, könnte man ja mal grinsen...