Hallo @samui1970 !
P.S. wusstest Du, dass in Deutschland verstorbene, die keine Erben haben, der Nachlass komplett an die Kirche geht ?
Deine Behauptung ist falsch! In Deutschland ist das Erbrecht im BGB geregelt. Gemäß § 1936 BGB wird der Staat zum Erbe in Vertretung durch das jeweilige Bundesland, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers weder Ehegatte, Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandtschaft des Verstorbenen aufgefunden oder ermittelt werden können. Man bezeichnet dies auch als Staatserbe oder Fiskalerbschaft.
Von einem Nachlass, der in diesen Fällen komplett (oder auch nur teilweise) an die Kirche oder Kirchen gehen würde - wie du behauptest - , ist nirgends die Rede. Die Kirchen bekommen keinen einzigen Cent, es sei denn, der Erblasser hat zu Lebzeiten die Kirche als Erbe in einem Testament eingesetzt. Hier der entsprechende Gesetzestext zum Nachlesen: §1936 BGB
Ich habe Verständnis dafür, wenn man sich im Erbrecht nicht auskennt und die entsprechenden gesetzlichen Regeln nicht kennt, ich habe aber kein Verständnis dafür, wenn du aus dem Bauch heraus, eine Behauptung aufstellst, die mir ganz offensichtlich zeigt, dass du dir nicht die Mühe gemacht hast, die notwendige Recherche zu tätigen, zumal das Thema dieses Artikels von @freiheit50 ein sehr sensibles ist.
Es ist fast unvermeidlich, dass gerade bei diesem Thema Fakten, Unwahrheiten, Teilwahrheiten, bloße fakten-befreite Meinungen und bestenfalls fakten-basierende Meinungen, munter durcheinandergewirbelt werden. Umso wichtiger ist es, dass zumindest die aktuelle Gesetzeslage korrekt wiedergegeben wird.
Noch kurz zu deiner Information: Ich habe Rechtswissenschaft in München studiert, sie aber später aus persönlichen Gründen an den Nagel gehängt. Insofern ist es bestimmt nachvollziehbar, dass mir dein Kommentar ein Dorn im Auge war.
Vielen Dank für deine wichtige inhaltliche Richtigstellung!