Die Teilnehmer am Rechtsverkehr sind nicht gleichberechtigt, sondern Ober sticht Unter.
Das hat aber die : "Ich geh zu meinem Anwalt!" oder "Ich bin Rechtsschutzversichert!" Fraktion noch nicht kapiert.
Und von typisch deutscher Rechtsrechthaberei auf Guerilla-Taktik umswitchen. Die ist sowieso viel wirkungsvoller.
So sieht es aus. Etliche Verhandlungen, wegen Internetkram hinter mir. Was denkst du, welche ich aus meiner Sicht verloren habe, weil sie auf einen Vergleich, sprich Patt rausgelaufen ist? Die eine vorm LG, weil Anwaltpflicht. Da gab es fast noch "Tumult", weil ich mittendrinne meinen Anwalt von seinem RECHT mich zu vertreten entbinden wollte, weil er die PFLICHT MICH zu vertreten, da leider nicht erfüllt hat.
Obwohl vorher alles abgesprochen, musste ich bei der Wortführung meines Vertreters noch mehr den Kopf schütteln, wie bei der Argumentation der Gegenseite. Ich dachte ich sitze da in so einer "Verstehen Sie Spaß?" Sendung und gleich kommt Kurt Felix aus dem hinteren Gerichtsraum und klärt die Show da auf.
Die mögen zwar gewisse Paragraphen besser auswendig gelernt haben, aber bei der fachlichen Darlegungen gerade im Bereich Inet wirfst du die alle auf die Bretter. Du darfs nur nicht vor dem OLG HH landen mit sowas. Da sind die Konstellationen ähnlich, wie beim BVerfG.
Du musst das Urteil wie "Inet-Rechtsexperte" Solmecke , den alle in den Himmel loben, nur richtig darstellen. Er feiert erst mal, dass die Kosten für eine Zweitwohnung weg fallen :D :D :D :D
PARTY!!!!!!
Jetzt warte ich wieder auf die Vertreter der Haager Landkriegsordnung, die doch sicher erst mal die Frage stellen dürfen müssen, wie etwas verfassungsgemäß sein kann, wenn es keine Verfassung gibt :D
Wenn man sich die Urteilsbegründung durchliest, wird jedem normalen Menschen sofort klar, dass das Schießbudenfiguren sind. Wer mit Interesse auf das Urteil gewartet hat, sollte sich wirklich mal untersuchen lassen.
Bin gerade dabei. Da bekommste echt die Tür nicht zu.
Der Punkt mit der Zweitwohnung, was alle feiern. Geil. Bis Mitte 2020 soll eine Neuregelung kommen und du KANNST schon mal einen Befreiungsanstrag stellen. Bis dahin Status Quo= Zahlen! :D
Besonders wichtig dabei; die Fraktion, quasi die breite Masse, die sich eine offizielle Zweitwohnung überhaupt leisten kann, trifft das natürlich besonders hart :D
Auch geil:
Die Herren Richter halten es in Zeiten von Smartphone und Tablet nicht praktikabel den Beitrag an ein Empfangsgerät zu binden.
Na wie gut, dass von denen noch keiner die WLAN Fähigkeit und die "Bild in Bild" Funktion, die heute der billigste Flachbild TV hat, entdeckt haben.
Da hätte ich in der Begründung erst mal noch eingeflochten, dass man mit 17,50 noch bestens bedient ist, wenn man ZEITGLEICH ALLE ÖRs an EINEM Gerät laufen lassen könnte! Ich würde euch da mal richtig rupfen.
:D
Das ist das ALLERGEILSTE. Du kannst jetzt einen Befreiungsantrag stellen!
Das Geilste: 99% aller Leute werden ihn stellen!!
Wie soll ich den stellen, wenn die Scheiße offiziell verfassungswidrig ist?
Warte auf den rechtswidrigen Bescheid und ignoriere ihn!
Es ist SO GEIL.
Ja eben!
Wenn du auf deren erfundenen Aktenzeichen-Blah Blah eingehst, hast du schon verloren, weil du den ganzen Vorgang nach deren Auslegung schon akzeptierst. Ob das jetzt auf der Basis der HLKO, dem zwölften Kaiserreich nach Christus oder einem allgemein anerkanntem Verfassungs-Billig-Ersatz passiert spielt doch da keine Geige. :D
Ich hab noch nie einen Pfennig GEZ gezahlt, aber da mache ich jetzt einen Artikel drauss. Die hab ich erst mal damit genervt bitte den Schriftverkehr unter meinem Vorgangszeichen weiter zu führen. Nie mehr was gehört :D
Die Leute zahlen ihre "Gebühren" schon, wenn sie ein Schreiben von einem nicht rechtsfähigen und nicht eingetragenen Verein bekommen! Ohne Bescheid!
Wie kann man denen helfen?
Gar nicht.
Ja was meinste nach welchem System die anwaltliche Abmahnindustrie funktioniert?
Schicke 1000 Leuten einen Brief mit einem wichtig aussehendem Briefkopf. Behaupte da Blah, verstoß gegen EU Blubreform, illegaler Download von X oder sonst was, Streitwert 5000 Tacken.
Jetzt gegen Unterschrift einer illegalen Unterlassungserklärung zum Sonderpreis von 1.000 Euronen plus Anwaltsgebühr. Zahlst du nicht "Hier x-beliebige Blubber-Drohung einfügen" dann wird es ganz schlimm und viel teurer werden.
300 Idioten zahlen das ungefragt. Die 650 "Cleveren" gehen zum eigenen Anwalt, der das Ping-Pong kennt und feiert, wenn er nach 3 Briefen den Betrag auf 300 Euro "runtergehandelt" hat und du inklusive seiner Rechnung mit knapp der Hälfte weg gekommen bist.
Ganz großes Kino :D
So ein Kinderkram kostet mich maximal die Briefmarke mit der eigenen verfassten Unterlassungserklärung und dem Hinweis, dass du deren Blödsinn vollumfänglich nicht anerkennst. Tschüss!
Dann bleibt denen nur der Klageweg und den beschreiten die in 99,9% der Fälle NICHT, weil es ja 95% gibt, die man ohne oder mit geringer abgesprochenen Gegenwehr rupfen kann.
Da ist doch das Risiko, dass du am Ende bei einer Klage tatsächlich hinten runter fällst, viel zu hoch. Alleine der Zeitaufwand. In der Zeit können die hundert neue Standard-Vordrucke an die nächsten 100 schicken.
Wenn die merken, dass du gemerkt hast, wie der Hase läuft und keine Angst davor hast deswegen auch vor Gericht zu landen, dann sortieren die dich schon freiwillig raus. :D