Betreuung in Deutschland - Segen oder Fluch?

in #deutsch7 years ago

liebe steemianer und steemianerinnen,

die überschrift sagt es schon. heute geht es mal um ein nicht immer alltägliches Thema

die betreuung

doch was verstehen wir darunter????
früher hies es entmündigung.heute heisst es nicht mehr so, da es mit dem grundgesetz nicht vereinbar ist. Ein mensch kann und darf nie entmündigt werden. ich denke da an den artikel 1 des grundegesetzes

die Würde des menschen ist unantastbar.sie zu achten und zu schützen ist verpflichtung aller staatlichen gewalt. (2) Das deutsche volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen menschenrechten als grundlage jeder menschlichen gemeinschaft, des friedens und der gerechtigkeit in der welt.

nur in der heutigen welt sieht das ganze anders aus. es werden menschen unter betreuung gestellt, egal ob sie es wollen oder nicht. und das macht mich stutzig.

Vor gericht werden diese menschen gehört, aber..... wird denen auch geglaubt? nicht wirklich.
ich selber betreue gerade einen Fall in meiner beruflichen tätigkeit als detektivin. es tun sich abgründe auf.

was mir aufgefallen ist, die betreuer nehmen sich rechte heraus, die einfach nicht tragbar sind. es ist in verschiedenen paragraphen festgelegt was ein Betreuer darf und/oder nicht darf. und was ich jetzt erlebe, ist einfach nur der burner. es werden die rechte verletzt die zu betreuenden personen geschädigt, und als total "lebensunfähig " hingestellt. finge die eigentlich selbstverständlich sind, wie zb.

  • terminabsprachen für arztbesuche

  • terminabsprachen für besprechungen

  • aushändigung der kontoauszüge und der eingegangenen post des betreuten

  • zahlungen von miete etc

  • vertragsabschlüsse

werden entweder gar nicht oder nur wiederwillig erledigt.

deswegen hat sich meine auftraggeberin an mich gewandt. es kam heraus dass sie 1/2 jahr nicht kranken versichert war, der mietvertrag nicht rechtsgültig sei, weil die betreuerin nicht unterschrieben hat, obwohl die vermieterin die telefonische zusage hatte, dass die zu betreuende person den miet vertag unterschrieben darf ohne dass es rechtlich falsch sei. ende vom lied.... meine auftraggeberin also die zu betreuende person muss aus der Wohnung raus!

durch mein zutun ist die zu betreuende person wieder freiwillig kranken versichert, wichtige post wurde an die stellen gesandt die sie auch verlangt hatten, und die post wird ihr endlich zugeschickt.

die zu betreuende person hat mir unterdessen für alle ärzte eine ärztliche schweigepflichtsentbindung als auch eine generalvollmacht ausgehändigt, so dass ich sie wirklich und vollends vertreten kann und auch auskunft erhalte, ob und was an die behörden weitergeleitet wurde.
übernächste woche gibt es eine gerichtsverhandlung wegen der wohnung, und danach eine vor dem betreuungsgericht. Ich halte euch auf dem laufenden!

In dem sinne, drückt mir die daumen

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