@alucian @taldor @gammstern @alexa57 @unsuwe @theobaldjoachim @swabian
Vielen Dank euch allen für eure Teilnahme! :)
Wie die meisten von euch, bin ich der Meinung von @alucian . Wenn es zwischen der Garage und der (übrigen) Wohnung eine direkte Verbindung gibt, die einen Einbrecher nicht mehr zusätzlich aufhalten kann, dann zählt meiner Meinung nach die Garage bereits zur Wohnung. Wenn der Einbrecher in der Garage ist, ist er dann quasi auch schon in der Wohnung. Damit ist der Grund für die Vorschrift, dass sich die Bewohner nicht mehr sicher fühlen, gegeben. Das bedeutet aber, dass in den meisten Fällen die Garage nicht als Wohnung zählt, da dort zwischen Garage und Wohnung ein zusätzliches Hindernis (z.B. Haustür oder Wohnungstür) ist.