Sezession, Separatismus und Autonomie sind Naturrechte, die es den Menschen erlauben, gegen unterdrückende Systeme aufzubegehren und gleichzeitig Alternativen zu etablieren. Eine davon ist die Subsidiarität. Katalonien könnte ein erfolgreiches Beispiel dafür sein
Die innenpolitische Lage in Spanien könnte kaum brenzliger sein. Je näher das für 1. Oktober antizipierte Unabhängigkeitsreferendum in der Region Katalonien rückt, desto drastischer werden die repressiven Maßnahmen der spanischen Zentralregierung gegen die halb-autonome Regionalverwaltung. Die politische Rhetorik erinnert stark an die Zeit des spanischen Bürgerkrieges in den 1930er Jahren, also bereits einmal die katalonische Region den Versuch der Selbstverwaltung unternahm, wenn auch dieses Experiment aufgrund einer kommunistisch-sozialistischen Durchsetzung der Bewegung letztlich scheiterte. Dabei ist die derzeitige Lage anders zu bewerten, als noch in den 1930er Jahren. Denn gerade im postmodernen Zeitalter der Globalisierung und massenhaften Entrechtung, sind regionale Selbstbestimmung, Autonomie und Separatismus die letzten politischen Mittel des Widerstandes gegen zentralistische und gegen die Freiheit agierende Systeme.
Selbstbestimmung als Zeichen gegen Zentralismus und staatliche Repression
Für die gesamte katalanische Region ist die formale Abstimmung am 1. Oktober bindend. Die Zentralregierung in Madrid versucht jedoch seit Monaten gegen das Referendum zu mobilisieren. Auf dem Verfassungsweg, mit politischem Druck und mit juridischen Mitteln, bis hin zur Verhaftung von Lokalpolitikern, dem Beschlagnahmen von Werbematerialien und Abstimmungszetteln und der Übernahme der regionalen Polizeieinheiten in Katalonien. Sogar Panzer wurden von der spanischen Regierung in die Region verlegt. Nun sollen auch Wahllokale von der Polizei besetzt und einzelne Wahlleiter verhaftet werden. Die Zeichen stehen also auf Eskalation. Auch weil die katalonische Regionalregeierung ihrerseits auf einer Selbstbestimmung und folglich auch auf einer möglichen Abspaltung von Spanien beharrt. Denn der Freiheitsprozess ist bereits seit acht Jahren in der “heißen Phase”, befeuert durch den 2010 vom Verfassungsgericht teilweise annullierten Autonomiestatuts, reicht aber bis in das Jahr 1922 zurück.
Und auch wenn der katalonische Freiheitsprozess historisch bedingt stark links geprägt ist, geht es um viel mehr als nur um politisch-ideologische Grabenkämpfe. Denn die Durchsetzung der regionalen Selbstbestimmung ist ein starkes Zeichen gegen EU-Zentralismus, staatliche Repression und politische Entmündigung und gleichzeitig ein Signal für andere Regionen (wie etwa Südtirol) von ihrem Recht auf Autonomie und Selbstverwaltung stärker Gebrauch zu machen. Auch im Sinne des individuellen Rechts auf Selbstbestimmung und Sebsteigentum. Denn wenn sich Menschen schon entscheiden, unter der Gewalt einer Regierung und eines Staates zu leben, dann muss man ihnen die Entscheidung überlassen, für welche Form dieser Gewalt sie sich entscheiden. Niemand darf in diesem Prozess entmündigt werden. So steht es auch schon im Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches besagt, dass jedes Volk frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung entscheiden darf.
Fraglich ist natürlich, wie sinnvoll es erscheint, von einer Regierungsverwaltung in die andere zu wechseln, respektive in diesem Prozess die Legitimität staatlicher Herrschaft nicht zu hinterfragen oder einfach auszuklammern. Doch was nicht ist, kann ja noch werden. Die starke libertär-anarchistische Tradition in Katalonien könnte im Zuge des Abspaltungsprozesses jedenfalls eine Renaissance erleben. Fakt ist, dass der westliche (National-)Staat mittlerweile tiefer in die persönlichen Freiheitsrechte des Individuums eingreift, als jedes andere Gebilde sozialer Organisation – mit Ausnahme kommunistisch geprägter Staatsmodelle. 40 bis 60 Prozent des erwirtschafteten Privateigentums werden zwangsweise eingehoben, tausende willkürliche und kriminelle Verordnungen beschneiden persönlichen Freiraum, regulieren die kleinsten Details des Privatlebens (von Familie bis Privatwirtschaft) usw. Die Beziehung des Individuums zum Staat ist also eine der wichtigsten, die man im Laufe seines Lebens zwangsweise eingeht und aufbaut. Denn niemand anderer hat in diesem Ausmaß die Macht, zu sanktionieren und die Freiheit zu berauben.
Folglich sind Kontroversen mit dem Staat und seiner Regierung schwer zu handhaben. Souveränität via einem Referendum zur Selbstbestimmung zurückzuerhalten, scheint daher als legitimes Mittel gegen die staatliche Hegemonie. Wenn also Menschen in Katalonien unter einem katalonischen und nicht unter einem spanischen Staat leben wollen, ist dies zu respektieren und zu akzeptieren.
Lasst die Katalanen “Adios” sagen
Betrachtet man die Perspektive des individuellen Rechtes, kann der Abspaltungsprozess natürlich von zwei Seiten betrachtet werden. Einerseits wertet der spanische Staat das Recht, der Unabhängigkeit entgegenzustehen, höher als jenes, diese zu unterstützen. Auf der anderen Seite könnte eine Unabhängigkeit Kataloniens natürlich auch die Unterdrückung einer Minderheit (nämlich jener der Pro-Spanier und der Neutralen) bedeuten. Man nähert sich also der Krux demokratischer Partizipationsmodelle: Der nicht weniger fragwürdigen Herrschaft einer Mehrheit über eine Minderheit. Wer letztlich mit seinem Vorgehen mehr “Rechte” verletzt oder einhält, ist schwer zu beurteilen. Laut spanischer Verfassung ist eine Abspaltung rechtlich unmöglich. Zudem wird das Argument vorgebracht, die katalanische Bevölkerung habe dieser Verfassung im Jahr 1978 immerhin mit großer Mehrheit zugestimmt. Doch damals war es eine Entscheidung zwischen Diktatur und verfassungrechtlicher Republik. Fakt ist auch, dass eine Verfassung nie als ein Regelbuch für Bürger angesehen werden darf, sondern immer nur als eine Handlungsanleitung und Legitimation für Regierungen. Schwierig wird es daher auch von politischer Seite. Sowohl auf der Pro als auch auf der Contra-Seite der Unabhängigkeitsbestrebungen stehen sozialistisch-marxistische und konservativ-rechte Gruppierungen. Dennoch: Der Abspaltungsprozess war bisher immer friedlich geprägt.
Ein Ausweg könnte der Vorstoß der katalanischen Lokalregierung sein, jedem Bürger eine Doppelstaatsbürgerschaft zu ermöglichen. Damit wäre zumindest das Argument der Diskriminierung oder Ungleichbehandlung von Staatsbürgern entkräftet, wenn auch nicht vollständig ausgeräumt. Ein weiterer Schritt könnte der durchaus fortschrittliche Ansatz sein, Bürger abstimmen zu lassen, welche Steuern sie welchem Staat bezahlen möchten und basierend darauf, Zugang zu gewissen staatlichen Dienstleistungen erhalten (beispielsweise zu Sozialleistungen oder Bildungsangeboten).
Letztlich wäre es vor allem aus ökonomischer Perspektive ein Desaster für Spanien, würde sich Katalonien tatsächlich abspalten. Denn die Region ist der Wirtschaftsmotor des Landes und weißt das höchste BIP aller spanischen Regionen auf. Dennoch legitimiert dieses Argument nicht das Verbot einer Selbstbestimmung. Denn das Referendum garantiert noch lange keine Abspaltung. Vor zwei Monaten sprach sich beispielsweise noch die Hälfte der Katalonier gegen eine Abspaltung aus. Und auch die katalonische Regierung steht auf äußerst instabilen Beinen, kann sich durch eine knappe und fragile linke Koalition im Regionalparlament sichern. Ebenso besteht die Gefahr, dass eine Abspaltung lediglich die Macht und Legitimität des als autoritär geltenden Regierungschefs Carles Puigdemont stärkt, dem die dramaturgische Selbstinszenierung liegt. Doch je repressiver der spanische Staat vorgeht, desto wahrscheinlicher werden die Befürworter der Separation Zulauf erhalten.
Die moralische Legitimität des Separatismus
Die Verfassung kann also die Regierung ermächtigen, über die Bürger Strafen zu verhängen, aber sie verlangen es nicht. Die “Unteilbarkeit” eines Landes kann höchstens bedeuten, dass es Regierungsbeamten verboten ist, das Land zu destabilisieren, aber es bedeutet nicht, dass Regierungsbeamte Bürger bestrafen dürfen, die dem Staat ihre Zustimmung entziehen. Ein von Bürgern geführter Unabhängigkeitsprozess ist daher ebenso ein Menschenrecht, wie die Freiheit eines selbstbestimmten und würdigen Lebens. Eine neue Machtverteilung im Sinne größerer individueller Freiheit ist daher erstrebenswert. Das Recht der Sezession geht jedoch noch tiefer, denn es ist ein Naturrecht. Ebenso ist das Recht der Verweigerung und des Regelbruchs ein Naturrecht. Wenn Gesetze und Legislativen des Staates ungerecht sind, dann ist es moralisch zulässig, diese Gesetze zu brechen. Die Vernunft spielt hier ebenfalls eine bedeutende Rolle.
Somit ist das Gesetz der “Unteilbarkeit” und jenes der unantastbaren staatlichen Souveränität ungerecht, da es den Bürgern nicht gestattet, die Zustimmung zu diesem System zu verweigern. Das Individuum wird einem Rechtssystem unterworfen, dem es niemals bewusst zugestimmt hat. Eine Gegenwehr wird in der Regel mit Gewalt sanktioniert. Die Grundlage der Herrschaft entzieht sich somit.
Aus libertärer Sicht ist die Verfassung ein Vertrag zwischen den Bürgern und dem Staat, wenn auch in der Regel ein ungleicher, da die aktive Partizipation fehlt und eine Verfassung meist Macht und Herrschaft legitimiert. Wird dieser Vertrag nun gebrochen, kann man “Schadensersatz” einfordern, jedoch seinen Vertragspartner nicht zwingen, diesen zu erfüllen. Gewalt wäre in diesem Falle ein unrechtmäßiges Mittel. Man kann also das Versprechen, einen Schadensersatz zu leisten, geben, aber man kann nicht gezwungen werden, gegen seinen Willen Teil des Staates zu bleiben.
Grundlage für Separatismus ist das allgemeine Widerstandsrecht, wie es bereits von dem deutschen Kalvinisten Johannes Althusius 1603 in seinem Werk Politica formuliert wurde. Der Bürger hat das Recht, dem König (in unserem Falle dem Staat) im Falle eines Machtmissbrauchs die Treue zu verweigern. Die Sezession ist somit eine ultima ratio und gleichzeitig ein Kontrollmittel gegenüber den herrschenden Strukturen. Der Staat sollte in erster Linie von unten nach dem “Subsidiaritätsprinzip” organisiert werden, die Sezession ist ein Teil dieses Selbstbestimmungsprinzips. Die Subsidiarität besagt wiederum, dass die Gesellschaft in erster Linie auf Selbstbestimmung und der Eigenverantwortung jeder Person, ihrer Familie und privaten Vereinigungen von Einzelpersonen (Genossenschaften) beruht. Der Staat soll also nur dort eingreifen, wo private Akteure an ihre Grenzen stoßen. Dabei geht die Kompetenzhierarchie von Lokal zu Regional und letztlich zu zentraler Verwaltung. Die kleinsten Verwaltungseinheiten stehen in der Kompetenz über den größeren, um Autonomie und Freiheit zu garantieren.
Das subsidiäre Prinzip ermöglicht somit einen Prozess von “Versuch und Scheitern”, in dem Regulierung und Regierungsführung “in einem liberalen Rahmen” miteinander konkurrieren können. Nur diese Art von “politischer Fragmentierung” kann kulturelle Vielfalt auf lange Sicht bewahren und letztlich der individuellen Freiheit dienen.
Sezession als probates Mittel gegen Staatlichkeit
Auch wenn der katalonische Separatismus, die Sezession, letztlich die Aufkündigung des spanischen Gesellschaftsvertrages bedeutet und wenn kein anderer Staat Europas oder der Welt ein unabhängiges Katalonien anerkennen würde, ist dieses Faktum zu akzeptieren. Die Menschen, die sich dafür entschieden haben und ihre Regierung, müssen in weiterer Folge ihre eigenen Ideen von Herrschaft, Recht und Freiheit umsetzen und natürlich im Sinne der Eigenverantwortung auch mit den Konsequenzen leben. Ein undurchsichtige Position nimmt letztlich auch das Baskenland in diesem Prozess ein. Sollte die Region ebenfalls nach dem Vorbild Kataloniens nach Autonomie und Selbstbestimmung streben, ist der spanische Staat in seiner jetzigen Form endgültig gescheitert. Geht Katalonien in die Unabhängigkeit, löst dies womöglich einen Dominoeffekt unter allen anderen separatistischen Bewegungen in Europa aus (Sardinien, Korsika, Südtirol, Schottland usw.). Das eiserne Schweigen der EU zu den Vorgängen in Spanien spricht Bände.
Wenn sich also der kulturelle Zusammenhalt eines Staates und die Werte der Gemeinschaft ändern, der gesellschaftliche Konsens erodiert, muss es den ihn ihm lebenden Gemeinschaften nicht nur erlaubt sein, aus diesem Gebilde auszutreten, sondern es muss auch dem Einzelnen gestattet werden, sich größtmögliche persönliche Freiheit aus diesem Prozess herauszunehmen. Und sei es, dass das Individuum jegliche Staatlichkeit ablehnt, so ist dies im Sinne des Selbstbestimmungsrechts zu respektieren. Wenn sich Menschen, im Falle Kataloniens, also schon dafür entscheiden, künftig zwar weiterhin aber unter neuen und veränderten Regeln und Herrschern zu leben, dann sollen sie dies frei und ohne Repression tun dürfen. Das Recht der Sezession ist daher eines der einzigen effektiven und (theoretisch) gewaltfreien Mittel der Moderne, um der Macht des Staates und seinen Verfassungen Grenzen zu setzen. Denn kleine und selbstverwaltete Polit-und Gesellschaftseinheiten sind zentralen Machtgebilden letzten Endes immer vorzuziehen. Die Sezession bildet daher gerade aus libertärer Perspektive ein analytisch wertvolles Instrument, die Macht von Staaten zurückzudrängen und etwaigen anarchistischen Utopien den Weg zu bereiten.
Ideen für vorliegenden Artikel u.a. von: Foundation for Economic Education
Beitragsbild: Wikimedia/gemeinfrei
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