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Nein, in einer Umfrage ist keine störende Handlung enthalten - außer man ist selbst gestört. Propagandagestört - vielleicht ist das ja eher das Problem.

Dann stelle ich hiermit abschließend fest: Keine Beweise, keine Belege, nicht einmal Argumente - nur "noise" im Sinne von "Rauschen", was zwar auch eine Störung ist, allerdings nicht juristisch, sondern nur funkverkehrstechnisch...

Volker Pispers: Religion ist für Leute, die keinen Alkohol vertragen

Dann kommt man dich bald holen! :)

StGB § 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.