Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Die Berufung von Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes begegnet sogar bei einigen seiner CDU-Parteifreunde Bedenken. Dabei geht es diesen aber wohl eher um die Austragung persönlicher Animositäten, als um die Wahrung der Gewaltentrennung und die Vermeidung von Interessenkollisionen.
Natürlich hat, zumal in fortgeschrittenem Alter, jede Person ihre Geschichte. Das buchstäblich unbeschriebene Blatt dürfte schwierig zu finden sein. Dennoch gibt es Vorgeschichten, die bestimmten späteren Verwendungen entgegenstehen müssen.
Der designierte Nachfolger von Andreas Voßkuhle hätte schon nicht zum stellvertretenden Vorsitzenden des höchsten deutschen Gerichtes berufen werden dürfen. Sein bevorstehender Aufstieg zum Präsidenten desselben aber verstärkt noch die Problematik dieser Personalie.
Als ehemaliger Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Kanzlei, die politisch bedeutsame Mandate betreut, gilt er ggf. als befangen, sollte künftig das Bundesverfassungsgericht mit einschlägigen Fragen befaßt werden.
Noch weitaus schwerer wiegt seine Eigenschaft als ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CDU. Als solcher wirkte er an Gesetzgebungsprojekten mit, die in seiner neuen Eigenschaft erforderlichenfalls auf ihre Rechtskonformität überprüfen soll. Harbarth ging im übrigen der als Hauptberuf konzipierten Abgeordnetentätigkeit lediglich nebenberuflich nach, weil er hauptberuflich als Anwalt beschäftigt war, was ihm Millionenbeträge an „Nebeneinkünften“ einbrachte. Ein rechtsverachtender Richter am höchsten Gericht stellt eine Kuriosität der besonderen Art dar.
Seine offenkundige Nähe zu Angela Kasner garantiert den Fortbestand der schon jetzt bestehenden Aussichtslosigkeit, Rechtsbrüche des Regimes erfolgreich vor Gericht zu bringen.
Mit dieser Besetzung ist kein (Rechts-)Staat zu machen.