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RE: Jura zum Selbermachen #1: Einbruch in die Garage

in #deutsch6 years ago

Auch wenn ich das Ergebnis nicht ganz teile, argumentierst du auf sehr hohem Niveau! :)
Danke ;) Um ehrlich zu sein ist Strafrecht tatsächlich ein Teil des Rechts der bei mir sträflichst vernachlässigt wurde. Entgegen der allgemeinen Annahme wird man als Wirtschaftler darauf eher nicht vorbereitet ;D

Einige Bekannte sind bei der Polizei und verzweifeln regelmäßig über einige Rechtsauslegungen ;)

Weil es da schwer fällt, das noch als Wohnung zu interpretieren, finde ich. Als nächstes würde sich dann vielleicht die Frage stellen, warum eine paar Kilometer entfernte Lagerhütte anders behandelt werden sollte, usw.

Nein, es stimmt natürlich, dass dies gerade in vielen Fällen eher schwer voneinander abzugrenzen ist. Argumentativ wäre ich von einer anderen Seite heran gegangen. Zwar wohnt niemand in seiner Garage / Carport, allerdings gehört dies eben zu einem durchaus intimen Bereich im Privatleben einer Person. Gerade wenn dort dann der Wagen steht und man täglich dort längs muss, kann eine Überfallerfahrung die Person langfristig verstören, weil sie vermutlich sehr lange Zeit im Kopf halten würde, dass dort möglicherweise jemand lauert. Sofern also eine räumliche Nähe vorliegt, würde ich eine besondere Schwere sehen.

Schwer wird dies natürlich, wo man dort eine Grenze ziehen würde. Ist das Gewächshaus in dem man nur 1x die Woche geht nicht ähnlich schützenswert? Was ist mit nem Geräteschuben in dem man nur 1x im Monat geht.

Von daher ging ich schon davon aus, dass nur bei direkter Integration entsprechend noch als Wohnung gilt.

Die anderen beiden Ergänzungen sind in der Tat recht interessant. Das mit dem Vorsatz hätte ich in der Tat auch schon wissen müssen, da mir das oft genug vorgekaut wurde.

In jedem Fall sehr interessant :)