Ja der Tod und die Steuer. Zwei dinge die man nicht leicht umgehen kann. Zum Glück ist das bei Kryptowährungen ja möglich. Wobei eine Haltefrist von einem Jahr nach §23 Einkommensteuergesetz ja nicht wirklich lange ist um nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu gelten. Danke für den upvote, den Kommentar und den resteem.
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Immer gerne!