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RE: Recht einfach #5: Ist das deutsche Grundgesetz eine Verfassung?

in #deutsch6 years ago

Ich habe mich auch mal vor zwei Jahren mit der REICHSBÜRGER Bewegung beschäftigt und sogar mich mit einem Bewährungshelfer darüber unterhalten. Der sagte mir das der ganze HARZ voll mit REICHSBÜRGER ist. Und die offiziellen Zahlen das REICHSBÜRGER hauptsächlich in Bayern und Thüringen sind, stimmt einfach nicht.

Es ist vieles komisch in diesem Staat Deutschland. Selbst mein Lieblings ANWALT sagte mir staatliche Institutionen wie Gericht, Berufsgenossenschaft sind korrupt.

Der eine Post vom @wissenskrieger wirft auch viele Fragen auf z.b. das die BRD kein Staat ist oder der erste bzw. Zweite Weltkrieg immer noch nicht zu Ende ist.

Ich kann mir mittlerweile gut vorstellen das dies der Grund ist warum hier in Deutschland soviel komisch ist. Als das Deutschland tatsächlich noch eine Besatzungszone sein könnte.

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Die Definition, was ein Staat ist, oder sein soll ist bereits ca. 250 Jahre alt. Eigentlich kann dir keiner mehr schlüssig erklären, was dieses Gebilde wirklich ist. Wenn man alle diese Kunstbegriffe Staat, Volk, Hoheitlichkeit rausnimmt, was bleibt dann noch übrig? Nichts anderes als ein Dienstleistungsbetrieb. Aber ein Dienstleistungsbetrieb der besonderen Art. Ein Konzernmonopol mit Einheitskasse. Wucher, Korruption und Willkür sind bei solch einem Konstrukt fast ein Selbstläufer und da machen die Gerichte keine Ausnahme, denn sie sind ein besoldeter Teil des Konzerns. Nur gut, dass sich dieses Gebilde gerade selbst den gar ausmacht.

Selbst den gar ausmacht ist gut....

Bei den meisten STAATEN gibt es Waffen Verbote für die Bevölkerung.
D.h. die durchsetzende GEWALT hat der Staat, mit den Organisationen Polizei und Militär.

Das heißt das ein Staat mit wenigen Menschen und hoch modernen Waffen den Bürger der keine Waffen besitzen darf(Ausnahmen Jäger,Sportschützen) leicht kontrollieren kann.

Ein Staat ist für mich eine Pseudo Demokratie.

Vielleicht muss man irgendwann nach LIBERLAND auswandern...😇

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Ein Staat ist für mich eine Pseudo Demokratie.

Das ist ein Fakt, denn wer eine Listenwahl als demokratisch bezeichnet, hat Demokratie nicht verstanden. Wir haben bereits im Jahre 1999/2000/2002 das Wahlgesetz in Punkto Listenwahl in seine Bestandteile zerlegt und unwidersprochen nachgewiesen, dass diese Listenwahl weder Art. 38 GG entspricht noch mit den Grundrechten - besonders Art. 3 GG um nur ein Beispiel zu nennen - zu vereinbaren ist. Und mit diesem Vorgang auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz auseinandergenommen. Sie Teil 1-10 in #mein-fall und auch in #freie-gesellschaft. Bezüglich des BverfGG auch nochmal hier.

Bei Staatskonstrukten geht es tatsächlich nur darum, wer die Pistole in der Hand hat, also um die Macht des Stärkeren. Letztendlich wie bei den Tieren und nicht wie bei zivilisierten Menschen.

Und solange es ein öffentliches und ziviles Recht gibt bleibt diese Veranstaltung eine Lachnummer.

Denn, etwas unterscheidet das öffentliche Recht vom Privatrecht wesentlich, nämlich das Prozessverfahren: Ist der Gewöhnliche A der Ansicht, der Gewöhnliche B schulde ihm etwas, und ist B der Ansicht, er schulde dies nicht, so verweist das Privatrecht die beiden Streithähne auf den Zivilprozessweg. Das heisst A kann mit seinem Ansinnen nicht einfach auf B losgehen, sondern hat sich an einen unabhängigen Richter zu wenden, dem er sein Anliegen vortragen, dem er die Gründe seines angeblichen Rechts darlegen und Unklares zuerst noch beweisen muss. So errichtet der Zivilprozess eine sinnvolle Hürde gegen selbstherrliche Eigenmacht.

Ganz anderes nun wieder das öffentliche Recht: Wenn die First Gang (Regierung) von einem anderen etwas will, so fordert sie ihn einfach schriftlich dazu auf und überschreibt den selbst verfassten Wisch mit „Verfügung“, und schon hat sie einen durchsetzbaren Rechtstitel.

Zwar enthält diese Verfügung meist eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung, wonach der Konflikt einem Richter unterbreitet werden könne. Doch – Gipfel des Zynismus – die Parteirollen bei diesem Gerichtsprozess sind vertauscht. Es muss nicht die First Gang die Hürde des Gerichtsprozesses überwinden, sondern es wird dem Angegriffenen diese Hürde in den Weg gestellt, um sich gegen die Eigenmacht der First Gang zu wehren. (Die Juristen profitieren wohl erheblich davon, aber das wäre jetzt die Betrachtung der Feinheiten, ein ganz anderes Thema.)

Und damit nicht genug. Entschliesst sich der Angegriffene trotz all dieser Widerwärtigkeiten zur Anrufung des Richters, so wird dieser Richter – von wem wohl eingesetzt? Du hast es erraten: Von der Gangsterbande!
Der Richter steht auf ihrer Lohnliste. Das hindert ihn aber nicht daran, während der Gerichtsverhandlung ein ernsthaftes, wenn es sein muss auch einmal ein gütiges oder ein verständnisvolles Gesicht zu machen und vorzuspielen, er sei der unabhängige Richter, der seinen angriffigen Brotgeber gleich unvoreingenommen behandle wie dessen angegriffene Opfer.

Im Privatrecht und seinem Zivilprozess wäre dies völlig undenkbar. Stellen Dir vor, ein Gewöhnlicher A liege mit einer grossen Privatfirma B im Streit, etwa mit seiner Bank, die ihn schlecht beraten hat und die er nun auf Schadenersatz verklagt; und stell Dir weiter vor, die zuständigen Richter seien Angestellte eben dieser Bank – siehst Du da irgend einen Grund, diese Richter nicht als befangen zu erklären? Und stell Dir nun vor, man würde Dir entgegenhalten, die Bank habe da eigens eine „Gewalten-Trennung“ eingerichtet mit einer strikt separierten Beurteilungsabteilung, die zwar vollständig von der Bank bezahlt und administrativ betreut werde, die aber von ihrer Funktion her strikt darauf getrimmt sei, völlig unabhängig zu urteilen; und dies auch dann, wenn die Bank selbst als Streitpartei vor Dir steht. – Gäbe es da irgendeinen Grund, nicht laut herauszulachen? Der Zivilprozess jedenfalls würde dieser lachhaften Veranstaltung ein schnelles Ende setzen.

Im Ergebnis lässt sich jedenfalls feststellen, dass die Gangsterbande alle Rechtshebel gesellschaftlicher Macht – Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Durchsetzung – in ihrer Hand hat. Merkwürdig bloss, dass man diese Gewalten-Ballung just „Gewalten-Trennung“ nennt und sich gern auch hier wieder feierlich auf historische Meilensteine beruft. Etwa auf Montesquieu mit seinem „De l’esprit des lois“, der sich in jener vorrevolutionären Zeit sehr grundsätzlich mit dem Phänomen staatlicher Gesetze und überstaatlichen Rechts befasste und zum Schluss kam, es sei gefährlich, wenn der König die Gesetze mache, die ihn ja eigentlich leiten sollten. Es brauche eine Trennung von Gesetzgebung und Regierung.
Dass just die First Gang, die heute König, Gesetzgeber und Richter zugleich spielt, sich auf solche Quellen beruft, zeigt ihren gleichsam institutionalisierten Zynismus:
Sie hat keine Hemmung, den rechtsstaatlichen Grundsatz der Gewaltentrennung zu beschwören und sich im gleichen Atemzug für jede der drei Gewalten zuständig zu erklären. Bemerkenswert, was uns da aufgetischt wird!

Ich kann deine Ausführungen in vielen Punkten schlicht nicht nachvollziehen:

Zum Beispiel:

Wie stellst du dir denn eine Rechtsordnung ohne öffentliches Recht vor? Ich wüsste spontan nicht, wie das funktionieren könnte.

Wer sollte die Richter denn bezahlen, wenn nicht der Staat? (Tatsächlich wären Richter sehr schnell erbost, wenn der Staat versuchen würde, sich in ihre Entscheidungen einzumischen. Die Unabhängigkeit ist ihnen wichtig.)

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@zeitgedanken hat schon über 40 Artikel dazu geschrieben.
@indextrader24 hat hier all die Links gesammelt.
Zusätzlich empfehle ich das Buch Die freie Gesellschaft von Dr. Dietrich Eckhardt.
Die Bücher von Stefan Blankertz.
Sein Buch Das libertäre Manifest gibst sogar (legal) kostenlos.
Zusätzlich die Bücher von David D. Friedman.
Sein Werk The Machinery of Freedom stellt er auch kostenlos zur Verfügung.
Wenn Du da durch bist, dürften deine Fragen beantwortet sein.

Ich denke @stehaller hat deine Frage beantwortet. Du hast nun bestimmt 1000 Seiten Material, wie sich solch eine freie Gesellschaft organisieren könnte.

Bitte bring dies noch mal als einen POST auf die BLOCKCHAIN!

Ja so sehe ich dies auch.
Ich hätte @lammbock schon mal geschrieben das, mein Vater 10 Jahre gegen den deutschen Staat klagte. Weil er mit seiner klärgrube nicht ans öffentliche abwassernetz abgeschlossen werden wollte. Beivdwe vorletzten Verhandlung nahm ihn der Richter zur Seite und sagte.

Er weiß das er gegen Gesetze verstößt, aber er wurde gezwungen gegen meinen vater zu entscheiden. Er möge sich mal einen republikanischen Anwalt suchen.

Dieser Anwalt schrieb dann nur ein Brief, seit her gibt der Staat (abwasserzweckverband)Ruhe. Allerdings habe ich den Brief nie gelesen

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Hatte ich bereits hier nur etwas ausführlicher und vor 11 Monaten auch schon