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RE: Recht einfach #5: Ist das deutsche Grundgesetz eine Verfassung?

in #deutsch6 years ago

Ja hätte man abstimmen lassen, hätten wir nicht diese REICHSBÜRGER? Warum werden die nicht alle eingesperrt wenn die doch gegen die Verfassung verstoßen? Anstelle verlangt der Staat von REICHSBÜRGER 5€ am Tag Gebühr, wenn die ihren Personalausweis abgeben.

Alles komisch

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Warum werden die nicht alle eingesperrt wenn die doch gegen die Verfassung verstoßen?

Um genau zu sein, verstoßen Reichsbürger nicht direkt gegen die Verfassung, sondern erkennen sie nur nicht an. Das Grundgesetz bindet nämlich erst einmal nur die staatliche Gewalt, nicht den Bürger selbst. Eingesperrt werden Reichsbürger wie alle anderen auch dann, wenn sie etwas strafbares getan haben. Häufig sind das Urkundenfälschung, Erpressung und Beleidigung. Ich selbst war vor kurzem bei einer Verhandlung mit einem sogenannten Reichsbürger. Das war interessant, aber auch etwas traurig.

Anstelle verlangt der Staat von REICHSBÜRGER 5€ am Tag Gebühr, wenn die ihren Personalausweis abgeben.

Das hat mit dem Grundgesetz an sich aber relativ wenig zu tun ^^

Stimmt, da geb ich dir Recht

Diese Worte hört/liest man als Jurist immer gerne ;-)

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Nur weil ich dir recht gebe ,heißt es nicht das du recht hast.😇

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Anstelle verlangt der Staat von REICHSBÜRGER 5€ am Tag Gebühr, wenn die ihren Personalausweis abgeben.

Das hat mit dem Grundgesetz an sich aber relativ wenig zu tun

Diese Antwort würde ich mir als Jurist nochmal genauer überlegen. Wenn man das Grundgesetz kennt - und das setze ich bei einem Juristen, auch angehenden Juristen, voraus - sollte man bei einer einseitigen Wegnahme, auch wenn es nur 5€ sind, genauer überlegen, ob das mit dem Grundgesetz in Verbindung gebracht wird und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssten.

Ich habe meine Worte bewusst so gewählt.
Primär kommt es auf die jeweilige Norm an, die diese Gebühr regelt. Vermutlich irgend eine Verwaltungsnorm. Wenn es danach rechtmäßig ist, ist auch die Gebühr rechtmäßig.

Im Rahmen dessen prüft man aber natürlich, ob die Eingriffsnorm und der konkrete Verwaltungsakt verfassungskonform ist. Aber das muss man ja bei jedem Gesetz! Indirekt hat es daher natürlich etwas mit dem Grundgesetz zu tun. Klar. Deswegen aber zu sagen, dass das mit dem Grundgesetz an sich viel zu tun hat, halte ich für falsch.

Ich bleibe also bei meiner Antwort :)

Eine Eingriffsnorm setzt eine Legitimationsnorm voraus. Wir leben in einer Welt der einseitigen juristischen Ordnungen. Deren inneres Prinzip ist die Ableitung von Rechtsfolgen aus einer gesetzlichen Ermächtigung zum staatlichen Handeln, welche in strenger Verbindung stehen. So setzt die Legitimität einer Rechtsfolge immer die Legitimität des dazu ermächtigenden Gesetzes und dieses die Legitimität des Gesetzgebungsorgans voraus, denn nach dem Grundgesetz herrscht "Gesetz und Recht". Sie sind also untrennbar miteinander verbunden. Eine Eingriffsnorm ist ohne Grundgesetz nicht denkbar und kann nicht getrennt betrachtet werden.

Eine Eingriffsnorm setzt eine Legitimationsnorm voraus. Wir leben in einer Welt der einseitigen juristischen Ordnungen. Deren inneres Prinzip ist die Ableitung von Rechtsfolgen aus einer gesetzlichen Ermächtigung zum staatlichen Handeln, welche in strenger Verbindung stehen. So setzt die Legitimität einer Rechtsfolge immer die Legitimität des dazu ermächtigenden Gesetzes und dieses die Legitimität des Gesetzgebungsorgans voraus, denn nach dem Grundgesetz herrscht "Gesetz und Recht".

Das streite ich ja alles nicht ab. Natürlich gibt es eine notwendige Verbindung zwischen Eingriffsnorm und Grundgesetz.

Aber das gilt eben für alle (Eingriffs-)gesetze. Im Vergleich zu den anderen Gesetzen hat eine solche Eingriffsnorm nicht mehr mit dem Grundgesetz zu tun als diese. Im Gegenteil gibt es andere Normen, die noch stärker mit dem Grundgesetz verknüpft sind. In dem Fall der 5 € Gebühr sehe ich spontan kein besonderes Grundrecht eröffnet (nur die allgemeine Handlungsfreiheit), so dass auch hier keine besonders starke Verbindung besteht. (Wie z.B. bei der sehr enge Verbindung zwischen der Beleidigung und der Meinungsfreiheit durch die Wechselwirkungslehre.)

Daher finde ich es nach wie vor richtig zu sagen, dass es relativ (also gemessen an dem, an dem, was üblicherweise zu erwarten ist) wenig mit dem Grundgesetz zu tun hat.

In dem Fall der 5 € Gebühr sehe ich spontan kein besonderes Grundrecht eröffnet (nur die allgemeine Handlungsfreiheit), so dass auch hier keine besonders starke Verbindung besteht.

Ich weiß jetzt nicht was es genau mit den 5€ auf sich hat, ich nehme sie nur als Beispiel auf, weil sie als Zwangszahlung vorgestellt wurde. Aber was eine einseitig gesetzte Norm zur Bezahlung von 5€ für „Nichts", mit Handlungsfreiheit zutun hat, ist für mich nicht schlüssig. Handlungsfreiheit setzt auch die Möglichkeit voraus, nein sagen zu können. Selbst wenn eine Gegenleistung angeboten wird, besteht bei Handlungsfreiheit auch die Möglichkeit das Angebot abzulehnen. Es gibt auch kein stillschweigendes Geschäft, dass nicht durch konkludentes Handeln beendet oder eröffnet werden könnte.

Diese von Dir geäußerte Argumentation erschließt sich mir jetzt nicht.

Wegen den 5€ ,
Ich bezog mich auch diesen Post von mir, bzw. Auf den Link in diesem Post.

https://partiko.app/der-prophet/ich-musste-so-lachen-als-ich-die-im-radio-hrte-lfrufmv0?referrer=der-prophet

Und dafür hat die Politik Jahre gebraucht dieses gesetz zu beschließen.

Ps. Wegen meine Selbständigkeit seit dem 01.03 hat sich meine regionale Müllentsorgung gemeldet. Ich durfte jetzt einen Antrag ausfüllen. Ob ich für mein Gewerbe eine zusätzliche Mülltonne haben muss/will. Um den Antrag bearbeiten zu lassen darf/muss ich auch gleich 20€ bezahlen. Obwohl ich von denen gar nichts will!

Ich weiß jetzt nicht was es genau mit den 5€ auf sich hat, ich nehme sie nur als Beispiel auf, weil sie als Zwangszahlung vorgestellt wurde.

Das war doch das Beispiel von @der-prophet über das wir reden. Von dem ich gesagt habe, dass das relativ wenig mit dem Grundgesetz an sich hat. :D

Aber was eine einseitig gesetzte Norm zur Bezahlung von 5€ für „Nichts", mit Handlungsfreiheit zutun hat, ist für mich nicht schlüssig. Handlungsfreiheit setzt auch die Möglichkeit voraus, nein sagen zu können. Selbst wenn eine Gegenleistung angeboten wird, besteht bei Handlungsfreiheit auch die Möglichkeit das Angebot abzulehnen.

Es geht eben darum. dass es einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellt. Das ist die materielle Verknüpfung mit dem Grundgesetz.

Wenn wie hier kein anderes Grundrecht eröffnet ist (z.B. die Religionsfreiheit oder Meinungsfreiheit) greift man auf die allgemeine Handlungsfreiheit zurück. Diese besagt mehr oder weniger, dass man tun und lassen kann, was man will. Art. 2 I GG ist damit sozusagen ein Auffanggrundrecht. Man kann also sagen, dass hier die Verbindung zwischen der Eingriffsnorm und dem Grundgesetz relativ gesehen etwas schwächer ist, weil es auch der Schutz tendenziell ist.

In einem zweiten Schritt prüft man, ob durch das Gesetz oder den Bescheid in diese allgemeine Handlungsfreiheit eingegriffen wird. Das wird hier wohl zu bejahen sein.

Und schließlich prüft man, ob der Eingriff verhältnismäßig ist. Das ist meist der Kern der Prüfung. Dazu müsste man sich die Vorschrift genau ansehen.

Selbst wenn eine Gegenleistung angeboten wird, besteht bei Handlungsfreiheit auch die Möglichkeit das Angebot abzulehnen. Es gibt auch kein stillschweigendes Geschäft, dass nicht durch konkludentes Handeln beendet oder eröffnet werden könnte.

Im konkreten Fall könnte man evtl tatsächlich argumentieren, dass diejenigen, die ihren Personalausweis hinterlegen, konkludent den Gebühren zustimmen. Es gibt so etwas wie einen Verwahrungsvertrag. Die Betroffenen könnten das "Angebot" dadurch ablehnen, dass sie den Ausweis eben nicht hinterlegen. Zumindest im Zivilrecht ist dazu manches umstritten, wenn man einen kostenpflichtigen "Service" wahrnimmt, obwohl man nicht bereit ist, etwas zu zahlen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das Ganze wie ein Verwahrungsvertrag konzipiert ist, so dass es darauf vermutlich gar nicht ankommt.