Ich bin als Ersthelfer oder Unfallbeteiligter am Unfallort doch wie habe ich mich zu Verhalten?
StVO § 34 Unfall
Gehen wir die Fakten mal der Reihe nach durch:
- unverzüglich Anhalten (Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet!)
- den Verkehr sichern, Fahrzeuge bei geringfügigem Schaden beiseite fahren
- sich über die Unfallfolgen vergewissern
- Verletzten helfen (Man kann keine Fehler machen!)
- Notruf absetzen (Wo?, Was?, Wie viele?, Welche Verletzungen? Warten!)
- Weiteres: nach Verletzten suchen, Unfallspuren sichern, Unfallbericht ausfüllen
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Unterlassener Hilfeleistung
- Geldbuße (Ordnungswidrigkeit)
- Geldstrafe (Straftat)
- Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg)
- Fahrverbot
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Jeder ist verpflichtet Hilfe zu leisten!
"Dieses Thema spreche ich aus aktuellem Anlass an. Da ich selber vor kurzem erst an einem Wildunfall beteiligt war, wo zum Glück nur mein Pkw schaden genommen hat und kein anderer Pkw Fahrer sich auch nur angesprochen Gefühlt hat wenigstens zu fragen ob alles ok ist."