Achtung, was die Bezahlung mit Bitcoins innerhalb eines Jahres betrifft: Ich kenne mich zwar ansonsten damit nicht aus, aber in dieser Präsentation https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwiaj9iO9IbVAhWIDRoKHVdhCTQQFghAMAE&url=https%3A%2F%2Fbitcoin-austria.at%2Fde%2Fartikel%2Fbitcoin-steuern-oesterreich%2F20170301_Bitcoin%2520und%2520Steuerrecht_Folien.pdf&usg=AFQjCNHk8anLwSMxcZFAr6Gir_YhXmVdqA&cad=rja steht auf Folie 9-10 schon, dass das steuerpflichtig wäre und ebenso in dem Link von qeds Post, Zitat "...dass auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlunsmittel ein Veräußerungsgeschäft darstellt...".
Und was die Taktik mit dem "Hin- und Herschicken unter Freunden" anbelangt, wäre ich vorsichtig. Lässt sich da nämlich der Vorsatz der Steuerhinterziehung nachweisen, bekommt man u.U. trotzdem Probleme...
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Stimmt. Habe diese Folie mal überflogen, aber diesen Teil für mich ausgeblendet. Wenn man als Händler Bitcoin nutzt, muß man es hier auf jeden Fall genau nehmen.