Ich ergänze meine Anmerkung hier noch:
Deutschland: Das Finanzgericht Köln (Az 2 K 6627/96) entschied am 24. Oktober 2002, dass zwei amerikanische Scientology-Körperschaften (SMI und IHELP) von der Steuer in Deutschland befreit. Diese Entscheidung fußt auf dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland und der Tatsache, dass die Scientology-Kirche in den USA als gemeinnützige religiöse Organisationen anerkannt sind. Ebenso erließ das Bundesamt für Finanzen in Bonn im Februar 2003 Freistellungsbescheide an die Scientology-Kirche International (CSI).
Die Qualität dieser Quelle kann ich aus dem Stand nicht bewerten.