Antwort Drei:
Es kommt darauf an.
Erklärung:
Wenn die Garage zum Beispiel mit dem Haus durch eine Tür oder einen direkten Gang verbunden ist und man ohne weiteres(öffnen einer nicht extra gesicherten Tür) durch diese in das Haus eindringen kann, dürfte die Garage auch zur Wohnung zählen und damit ein härteres Strafmaß gelten.
Ich hoffe damit einigermaßen in die richtige Richtung gedacht zu haben.
Finde diese Idee übrigens gut. So kann man auch ein wenig, die meist geringen Kenntnisse in Jura auffrischen und leicht dazu lernen. :-)
Vielleicht kann ich dir auch eine Idee (inklusive konkretem Fall) für ein Rätsel bieten in nächster Zeit. ;-)
Top. Weiter so.
Liebe Grüße
Alucian
Du warst schneller, denn deine Erklärung wollte ich auch erklären.