Im Kriegs- oder Angriffsfall geht die Heeresleitung an den amtierenden Kanzler über. Und selbst wenn keine Regierung gebildet wurde, würden SPD, Grüne sich da nicht querstellen^^ Bzw. tritt dann der gemeinsame Ausschuss ein, der die Abstimmung fällt.
Also eigentlich gibt es im Verteidigungsfall kein Szenario in dem eine Minderheitsregierung hinderlich ist.
Also so habe ich dein "Gefahr im Verzug" jetzt mal interpretiert. Das ist ja sonst eigentlich aus Behördensicht und im Strafrecht ein Begriff.