Ich hatte mit diesem Thema eigentlich längst schon abgeschlossen. Doch als ich – wie eigentlich jeden Morgen – die News der deutschen Presselandschaft auf meinem iPhone überflog, stockte mein Blick plötzlich.
Welche Meldung hatte so unerwartet mein Interesse auf sich gezogen?
Nein. Es war kein Terroranschlag, bei dem dutzende Menschen ihr Leben verloren. Denn so traurig und entmutigend es auch klingen mag – seien wir mal ehrlich: Derartige Meldungen nehmen wir doch schon längst nicht mehr als Ereignisse von Bedeutung wahr. Es war auch keine der, in trostloser Regelmäßigkeit zu belächelnden Entgleisungen des US-Amerikanischen Präsidenten. Hätte man einige, dieser inzwischen vertraut gewordenen Absurditäten aus dem Munde eines Repräsentanten einer solch erhabenen und einflussreichen Nation noch vor einigen Jahrzehnten zu Ohren bekommen, so hätte man sich vermutlich unverzüglich in Richtung des nächstgelegenen Atomschutzbunker begeben. Doch im Jahre 2017 ist auch dieses Glücksspiel um die globale Sicherheit – ausgetragen zwischen unzurechnungsfähigen Psychopathen, skrupellosen Mördern und perversen Gewaltverbrechern – nichts mehr weiter als eine Randnotiz.
Es war kein Terroranschlag, keine globale Sicherheitskrise und auch keine Vergewaltigung mit Todesfolge durch arabische Flüchtlinge.
Es war dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht, in dem festgestellt wurde, dass die Vergabe von Studienplätzen medizinischer Fakultäten, nach der Abiturnote als alleinigem Auswahlkriterium (Numerus Clausus), wie sie seit inzwischen – man möchte fast sagen – Jahrhunderten erfolgte, ein in Teilen (so heißt es) verfassungswidriges Verfahren darstellt.
In der Pressemitteilung begründet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung unter anderem damit, dass sich nach seiner Auffassung eine „gerechte“ Studienplatzvergabe – gemäß der höchstrichterlichen Auslegung des Grundgesetzes – an den Fähigkeiten, die im Studium und anschließend in der Ausübung des Berufes, zu orientieren habe. Heißt im Kern so viel wie: „Gerecht ist wenn derjenige, der für den Beruf am besten geeignet ist auch die Chance bekommen soll, diesen Beruf auszuüben zu können.“
Und selbstverständlich ist es vollkommen irrsinnig die Eignung eines Menschen für den Beruf des Mediziners ausschließlich am Notendurchschnitt seines Abiturzeugnisses zu messen. Und natürlich ist das auch nicht erst mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht schwachsinnig geworden. Man muss seinen gesunden Menschenverstand nicht einmal allzu intensiv bemühen um zur Erkenntnis zu gelangen, dass alleine schon der Gedanke, dass man auf der Basis eines Notendurchschnitts, in dessen Berechnung Schulleistungen aus Fächern wie Sport, Musik, Kunst, Geschichte, Sozialkunde, Französisch, Spanisch, Religion/Ethik oder auch Deutsch einfließen, eine Einschätzung darüber erlauben könnte, ob ein Studienplatzbewerber sich für einen Beruf eignet, dessen Hauptaufgabengebiet darin besteht Brustkörbe abzuhören, Bauchdecken zu beklopfen und Unterschriften unter Rezepte für Diabetes-Medikamente zu kritzeln, himmelschreiend einfältig ist.
Doch nach exakt diesem Auswahlverfahren, dessen Idiotie sich jedem Menschen, der über ein Mindestmaß an Denkvermögen verfügt, mühelos erschließt, werden seit Jahrhunderten die Bewerber für dasjenige Berufsfeld auserwählt, in dem die Eignung seiner Vertreter jeden Tag über Leben und Tod entscheidet.
Nun könnte man der angenehmen Versuchung erliegen, auf der Basis dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in einem Meer der Beruhigung zu baden. Beruhigung darüber, dass unser Rechtsstaat eine verlässliche Konstante darstellt, die im Zweifelsfall stets dazu in der Lage zu sein scheint, Rechtsbrüchen des Gesetzgebers gegenüber seinen Bürgern, gewissenhaft und unerschütterlich entgegen zu treten. Lässt man sich von diesem trügerischen Schein der vermeintlichen Geborgenheit des demokratischen Rechtsstaates, den zu hinterfragen und dessen Methoden unentwegt in Zweifel zu ziehen es nicht zu bedürfen scheint, aber verführen, so läuft man Gefahr seiner kritischen Mündigkeit – ohne es zu bemerken – enteignet zu werden.
Denn, auch wenn die Entscheidung des Gerichtes unzweifelhaft vernünftig ist – Liegt es nicht dennoch nahe sich die Frage zu stellen wie es möglich sein kann, dass eine Vorgehensweise mit derartiger Tragweite, deren fataler Konsequenzen sich kein Einziger von uns entziehen kann, von unserem Gesetzgeber so lange unberührt blieb, bis ein Gericht dagegen urteilen musste? Und muss man nicht auch mit Erschrecken feststellen, dass unser Gesetzgeber es sträflich versäumt zu haben scheint, ein Verfahren, dessen Irrsinn sich uns schon nach den ersten Gedankenzügen eröffnet, in eine, mit dem gesunden Menschenverstand vereinbare Form zu überführen?
Warum beschäftige ich mich so intensiv mit diesem Thema?
Ich finde, dass die Problematik rund um das Gerichtsurteil bzgl. des Numerus Clausus bei der Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin zwar auf jeden Fall ein wichtiges Thema ist, über das es auch vollkommen legitim ist, öffentlich zu diskutieren. Es ist meiner Meinung nach allerdings nur die, durch dieses Urteil der breiten Öffentlichkeit sichtbar gewordene, Spitze eines Eisbergs zahlreicher grundlegender Missstände oder zumindest offener Fragen, die in der medizinischen Ausbildung sowie vor Allem auch in der alltäglichen, klinischen Ausübung (von der früher oder später wohl jeder von uns einmal abhängig sein wird) vorherrschen bzw. unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu diskutieren sind.
Um vielleicht einmal einen kleinen Einblick in die Tiefe der ganzen Problematik, die ich im Zusammenhang mit der Medizinischen Ausbilung/Ausübung sehe, zu geben, schildere ich an dieser Stelle einmal einige Erfahrungen, die ich persönlich im Zusammenhang mit der Universitätsmedizin bzw. der Medizin im Allgemeinen, gemacht habe.
Nach einem Abitur mit 1,3 und 10 Semestern Medizinstudium, bestandenem ersten Staatsexamen und einer fast fertigen Doktorarbeit habe ich nämlich auch die Reißleine gezogen, weil sich für mich immer klarer herauskristallisierte wie wenig ich als Mediziner wirklich bewirken kann. Mir ging es von Beginn meines Studiums der Humanmedizin an eigentlich immer nur darum, nach meiner Facharztausbildung zum FA für Psychiatrie derjenige zu sein, der den Menschen wirklich hilft. Nach 5 Jahren Medizinstudium war dann allerdings auch die letzte Blase meines Traumes zerplatzt und ich begrub meine Vision von einer Psychiatrie, die ihre Patienten wirklich heilt und nicht einfach nur auf der Basis pauschaler Diagnosen mit irgendwelchen Medikamenten vollstopft um mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Betten für die nächste „Lieferung“ frei zu schaufeln, unter einem Berg der Enttäuschung über die entmutigende Realität, die in den Psychiatrischen Kliniken vorherrscht und es den Psychiaterinnen und Psychiatern im Grunde vollkommen unmöglich macht, sich den Menschen, die bei uns/ihnen Hilfe suchen und uns/ihnen in diesem Rahmen Gesundheit und Leben anvertrauen, auch nur im Entferntesten intensiv genug widmen zu können, um auf ihre Probleme und v.A. auch ihre individuelle Persönlichkeit so gründlich und gewissenhaft einzugehen, dass sich eine stabile Vertrauensbasis als Grundlage einer erfolgreichen Therapie überhaupt erst entwickeln kann.
Nach den Erfahrungen, die ich jedoch im Laufe meiner Ausbildung aus dem klinischen Alltag gesammelt habe, ist in mir die unzweifelhafte Überzeugung herangereift, dass ich unter den Bedingungen, die in der klinischen Arbeit vorherrschen, eine erfolgreiche Therapie und in vielen Fällen sogar bereits die korrekte und gewissenhafte Diagnostik, zu der ich mich allerdings jedem einzelnen Patienten gegenüber stets verpflichtet fühlte, jedenfalls mit den Fähigkeiten, über die ich verfüge, nicht in dem Maße gewährleisten hätte können, wie es den Patienten nach meiner Überzeugung zugestanden hätte.
Und da meine einzige Motivation für dieses Studium der Wille war, Menschen zu helfen, sah ich nach 10 Semestern und einem eigentlich bis dahin eigentlich sogar relativ problemlos verlaufenen Medizinstudium, keinen Anlass mehr, meine Ausbildung zum Mediziner fortzusetzen.
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Wäre halt die Frage, woran das liegt .. nicht ohne Grund nehmen viele Psychotherapeuten nur Privatversicherte auf, während zudem Letztere oft in psychiatrischen Kliniken extra Termine beim Chefarzt bekommen.
Mein Vater lag mal in einer Krankenhausstation für Privatversicherte, das ist einfach ein riesen Unterschied.
Ich denke unser staatliches Gesundheitssystem ist einfach unterfinanziert.
Man sollte es eigentlich ja denken, dass eine Chefarztbehandlung besser ist. Aber da sollte man sich gerade in der Psychiatrie nicht täuschen lassen. Ich habe beispielsweise in der Gerontopsychiatrie die Erfahrung gemacht, dass ein Anspruch auf Chefarztbehandlung dazu führte, dass man gar keinen Arzt mehr zu Gesicht bekam weil der Chefarzt mit seinen Forschungsprojekten beschäftigt ist.
Gruß,
Alex
Da schreibst du einen interessanten Artikel. Das Urteil hatte ich auch gelesen und bei mir gedacht, dass sollte noch weitere Urteile nach sich ziehen, denn was als Zulassungsvorrausetzung für das Medizinstudium hinterfragt wird, hat auch Gültigkeit für andere Studiengänge, zumal die NC-Hürden stetig angestiegen sind. Es gibt ja NC-Studiengänge, wo Universitäten eine bestimmte Quote der Studienplätze im freien Auswahlverfahren NCungebunden vergeben können. Allerdings habe ich dazu gelesen, dass hier doch die Orientierung maßgeblich auch am NC stattfindet und keine Zeit aufgewendet wird, um sich für diese Auswahl andere Kriterien zu erschließen. Beweisen einser NC-Kandidaten nicht schon in der Schule oft die beste Anpassungsbereitschaft an das schulische Leistungssytem? Schulisch und in Bezug auf Studiengänge habe ich gerade einiges hautnah im Blick, meine Tochter macht in diesem Jahr Abitur.
Du hast also den Arztkittel geschmissen - ein menschlich empathischer Arzt, wie es rüberkommt - schade eigentlich - und gerade drum zu verstehen, doch vielleicht noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Also ich hatte gute Noten im Abitur weil ich sehr gerne neue Dinge kennen lerne und darüber mit anderen auch gerne diskutiere.
Gruß,
Alex
Das habe ich auch nicht anders angenommen.
Ich folge immer nur meinem Gewissen. 🙂