Kryptowährungen und die Steuern: 2# Rechtliche Einordnung

in #de-de7 years ago

Hallo zusammen,

ich glaube wir alle hier wissen was Kryptowährungen sind und wie diese funktionieren. Doch eine rechtliche Einordnung ist hierbei gar nicht Mal so einfach.

Rechtliche Einordnung

Es handelt sich hierbei um eine virtuelle Währung, welche keiner Regulation durch den Staat unterliegt und unabhängig von Kreditinstituten funktioniert. Auch wenn es gerne als Kryptowährung bezeichnet wird muss man sagen, dass es sich aus juristischer Sicht gar nicht um eine Währung handeln kann, da es sich bei einer Währung um eine hoheitlich geschaffene Geldordnung handelt (vgl. Richter/Augel, FR 2017, 937-949). Genau das widerspricht jedoch der Kryptowährung.

Wie viele von euch sicherlich schon einmal gehört haben hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kryptowährungen wie folgt gewürdigt:

„(…) Den Devisen sind Rechnungseinheiten, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, gleichgestellt. Dies sind beispielsweise Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (IWF) - eine Art Kunstwährung, die sich aus einem Korb verschiedener Währungen zu-sammensetzt - oder privatrechtlich ausgegebene Komplementärwährungen wie Regionalwährungen, namentlich Bitcoins und andere digitale Zahlungsmittel (…)“

(BaFin, Merkblatt Finanzinstrumente vom 20.12.2011, Nr. 2 Buchst. b) Doppelbuchstabe hh).

Steuerliche Einordnung

Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei um keine Würdigung für steuerliche Zwecke handelt. Das liegt unteranderem daran, dass die BaFin für steuerliche Angelegenheit einfach nicht zuständig ist. Auf Grund der rechtlichen Unsicherheit hat der FDP Abgeordnete Frank Schäffler der Bundesregierung folgende Frage gestellt.

„Schließt sich die Bundesregierung der Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an, die Bitcoins als Rechnungseinheiten einstuft, welche wiederum den Devisen gleichgestellt sind (…)?“

(BT-Drucks. 17/14530, S. 41)

Der Parlamentarische Staatssekretär Harmut Koschyk hat zu der Frage wie folgt Stellung genommen.

„Bitcoins sind weder E-Geld noch gesetzliches Zahlungsmittel und daher weder als Devisen noch als Sorten einzuordnen. Sie sind jedoch unter den Begriff der Rechnungseinheiten als Finanzinstrument nach § 1 Absatz 11 Nummer 7 des Kreditwesengesetzes (KWG) zu subsumieren. Rechnungseinheiten sind Devisen vergleichbare Verrechnungseinheiten, die – anders als Devisen – nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben sowie jedes andere „private Geld“ oder sonstige Komplementärwährungen, die auf der Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt werden können. (…)“

(BT-Drucks. 17/14530, S. 41)

Die Würdigung ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Es bleibt abzuwarten ob vor allen der Bundesfinanzhof (BFH) die gleiche Rechtsauffassung vertritt. Bis der BFH hierüber entscheiden wird kann es jedoch noch eine Zeit lang dauert. Wünschenswert wäre auch ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen welches sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigt.

So das war es dann auch schon für Heute. Im nächsten Beitrag werde ich mich dann mit der genauen gesetzlichen Grundlage für die Besteuerung von Rechnungseinheiten beschäftigen. Ich hoffe es ist nicht zu trocken geworden :)

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Hallo @rnh93, herzlich willkommen auf Steemit.

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Danke, hab mich schon inmer gefragt ob ich das alles hier versteuern muss

.

Ja ist auch sehr viel Arbeit muss man schon sagen :) wird mich die nächsten Wochen und evtl sogar Monate beschäftigen

Diese Serie interessiert mich sehr! Werde dir mal folgen um auf dem AKtuellen Stand zu bleiben. Ich selber halt nämlich einige Cryptowährungen, und früher oder später muss ich mich dann auch mit den Steuern auseinander setzten.

Danke dir :) Das ist nutzlicher post :)

Ist ja erstmal der Einstieg ;) in den nächsten Wochen kommt noch einiges mehr :D

Das ist toll :) danke imvoraus :)