Je nach Verbindung sieht der deutsche Steuergesetzgeber bis zu zehn Jahre danach noch steuerbare Möglichkeiten. Die Details aber nicht hier, das mache ich besser separat. Das würde hier den Rahmen sprengen.
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Die (soweit ich das als nicht Steurfachmann beurteilen kann) beste Quelle bezüglich Wegzugsbesteuerung findet sich hier.