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Hey @hatoto, wir müssen unterscheiden. Oben schreibe ich nur von der Umsatzsteuer. Dazu schreibt das Finanzministerium, dass der Umtausch keine Umsatzsteuer auslöst (Regelfall). Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass die Gewinne in Kryptowährungen zumindest nach dem deutschen Steuerrecht grundsätzlich ertragsteuerpflichtig (vor allem Einkommensteuer) sind. Dazu habe ich oben nichts gesagt. Da habe ich vor allem hier schon etwas dazu geschrieben: https://steemit.com/tax/@taxguy/besteuerung-von-gewinnen-und-verlusten-aus-kryptowaehrungen-in-deutschland-taxation-of-gains-and-losses-from-cryptocurrencies-in. Allerdings ist es noch nicht möglich, alle Details abzudecken.