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Wichtige Straftaten in Österreich
vom 5. Juli 2018 (Veröffentlichungsdatum)
Verknüpfung der Straftaten mit dem geltenden Recht.
Hierbei handelt es sich um KEINE Rechtsauskunft. Alle Angaben ohne Gewähr.
#Gastarbeiter - Wenn die Täterschaft keinen Österreichischen Wohnsitz hat oder ein Migrationshintergrund angenommen werden kann.
#PartParcel – Täter mit Wohnort in Österreich, ausgenommen explizit genannte Ausländer. part and parcel of living in a great global country.
#AnonymeBereicherungsagenten - Unbekannte Täterschaft.
%01 Einbruchsdiebstahl 1/2
Einbruch in Vereinslokal
%02 Tierquälerei
Besitzer schlägt auf Pitbull ein
%03 Rechtswidrige Einreise 1/2, Urkundenfälschung
Auto mit Ausländischen Personen und gefälschtem Dokument angehalten.
%04 Suchtmittelgesetz, Waffengesetz, Pyrotechnikgesetz
Junges Ehepaar mit Östr. Wohnsitz bauen die Suchtgiftplanze Cannabis in ihrer Wohnung an.
%05 Raub
Auffalend dicker Gastarbeiter stiehtl aus dem Rucksack eines 64 Jährigen
%06 Sachwucher (Schlüsseldienst) 1/2
Ausländischer Schlüsseldienst verlangt Wucherpreis
%07 Suchtmittelhandel 1/2
Suchtgiftmafia in Haft - Langer Bericht inkl Bilder
%08 Kautionstrick
Täter gibt sich als Polizist aus und verlangt Kaution für angeblich inhaftierte Familienmitglieder. 350.000 Euro Schaden.
%09 Diebstahl
Es wurde in ein Landwirtschaftliches Anwesen eingeschlichen und merhere teure Güter gestohlen.
%10 Sachwucher (Schlüsseldienst) 2/2
Schlüsseldienst verlangt höheren Preis als ausgemacht.
%11 Fremdenpolizeiliche Kontrolle
Betrunkener Indischer Asylwerber flieht vor der Polizei Lesetipp des Tages
%12 Urkundenfälschung
Gefälschtes Fahrzeugdokument eines Ausländers sichergestellt
%13 Tätlicher Angriff auf Polizisten
Wirre Geschichte entstanden aus Streit zwischen Bewohnern.
%14 Rechtswidrige Einreise 2/2
Zombies springen aus LKW Palettenkasten.
%15 Suchtmittelhandel 2/2
Ausländer wollten in Graz Suchtmittel verkaufen.
%16 Körperverletzung
29 jähriger Ausländer beißt 81 jährige
%17 Einbruchsdiebstahl 2/2
Anonyme Bereicherungsagenten stehlen Bargeld nach Einbruch in Baustoffhandlung.
Tagesstatistik
#Gastarbeiter 10
#PartParcel 6
#AnonymeBereicherungsagenten 4
Bild cc0 von Pexels auf Pixabay
(Spätere zuerst)
Einbruchsdiebstahl %17
Steiermark #AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Graz, Bezirk Mariatrost. – Unbekannte Täter brachen in der Nacht auf Mittwoch, 4. Juli 2018, in eine Baustoffhandlung ein und erbeuteten Bargeld in unbekannter Höhe.
Die Verdächtigen brachen in den Nachtstunden die Eingangstüre des Geschäftes in der Mariatroster Straße mit einem unbekannten Gegenstand auf und stahlen Bargeld aus der Registrierkassa.
Siehe unten Einbruch in Vereinslokal
StGB § 129
Gastarbeiter beißt Mitbewohnerin %16
Kärnten #Gastarbeiter #Koerperverletzung
Ein in einer Pflegeanstalt im Bezirk Spittal an der Drau untergebrachter 29-jähriger Asylwerber aus Algerien geriet am 05.07.2018 gegen 15:00 Uhr mit einer weiteren 81 jährigen Bewohnerin in Streit. Im Zuge der Auseinandersetzung fügte der 29-jährige der Frau eine Bissverletzung am rechten Unterarm zu und verletzte sie dadurch leicht. Er wird angezeigt.
Körperverletzung
StGB § 83. (1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.
Schlagworte
Verdächtige wegen Suchtmittelhandels festgenommen %15
Steiermark #Gastarbeiter #Suchtmittel
Im Zuge einer koordinierten Suchgiftstreife der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität wurden die beiden Männer beim Versuch Suchtmittel zu verkaufen auf frischer Tat betreten. Die Verdächtigen, ein somalischer und ein iranischer Staatsangehöriger aus Graz, wurden festgenommen. Geringe Mengen von Suchtgift wurden sichergestellt. Die Männer werden in die Justizanstalt Graz Jakomini eingeliefert und angezeigt.
Fremde nach illegaler Einreise aufgegriffen %14
Steiermark #Gastarbeiter #Fremdenpolizei
Gegen 13:55 Uhr hörte eine Zeugin auf einem Parkplatz der A9 Klopfgeräusche aus dem Palettenkasten eines LKWs. Als der verständigte Lenker den Kasten öffnete sprangen drei Personen heraus und flüchteten. Auch der LKW-Lenker setzte seine Fahrt fort.
Polizisten der Autobahninspektion Gleinalm konnten die drei flüchtigen Ausländer, zwei pakistanische Staatsangehörige, 27 und 32 Jahre alt, und ein 32-jähriger Palästinenser, aufgreifen. Die drei Illegalen dürften in Serbien von Schleppern in den LKW verbracht worden sein, um illegal in die Europäische Union einzureisen.
Die Fahndung nach dem LKW-Lenker verlief bisher erfolglos.
Die illegal eingereisten Männer wurden von Beamten der AGM (Ausgleichsmaßnahmen) festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum Graz eingeliefert. Das weitere Verfahren wird vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geführt.
Aufgaben der Fremdenpolizeibehörde
siehe unten "Mit falschem Reisepass ausgewiesen"
nach FPG § 52 Abs. 1 zweiter Punkt ist die rechtswidrige Einreise und den rechtswidrigen Aufenthalt von Fremden zu verhindern oder zu beenden
Tätlicher Angriff auf einen Polizisten in Lienz %13
Tirol #PartParcel #Koerperverletzung
In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli 2018 kam es in Nussdorf-Debant in einer privaten Wohnung zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Bewohnern, die dann letztlich zum Einschreiten einer Polizeipatrouille führte. Dabei beschimpfte ein 31-jähriger Österreicher die Beamten massiv und verließ dann in der Folge aus eigenem Antrieb die Wohnung.
Um 23.25 Uhr kam er dann aber zur PI Lienz und wollte dort eine Verleumdungsanzeige machen. Im Zuge der Anzeigenaufnahme kam es neuerlich zu Beschimpfungen, Beleidigungen und aggressivem Verhalten gegenüber den Beamten. Plötzlich griff der 31-Jährige völlig unerwartet einen Polizisten an und versetzte ihm einen Schlag gegen den Brust- bzw. Bauchbereich. In weiterer Folge konnte der Täter von den Polizisten fixiert und unter Kontrolle gebracht werden. Im Zuge dieser Amtshandlung wurde sowohl ein Polizist als auch der Täter leicht verletzt. Nach Abschluss der Befragung und der Klärung der Sachlage wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck die Untersuchungshaft ausgesprochen. Der Täter wurde am 5.7.2018 in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert.
Dokumentenfälschung %12
Kärnten #Gastarbeiter #Urkundenfaelschung
Im Zuge einer Verkehrskontrolle auf der Karawankenautobahn (A11) wies ein 44-jähriger Bosnier eine gefälschte österreichische Güterbeförderungsbewilligung, ausgestellt vom BMVIT, vor. Der Mann war mit einem Sattelzug, beladen mit Dachziegeln, von Deutschland über Österreich nach Kroatien unterwegs. Das Dokument wurde sichergestellt, er wird angezeigt.
Urkundenfälschung StGB § 227
siehe unten "Mit falschem Reisepass ausgewiesen"
Fremdenpolizeiliche Kontrolle %11
Kärnten #Gastarbeiter
Am 04.07.2018 gegen 21:00 Uhr wurden in einer Wohnung in Klagenfurt am Wörthersee fremdenpolizeiliche Kontrollen durchgeführt. Dabei flüchtete ein 27-jähriger Asylwerber aus Indien, indem er sich vom Balkon schwang und sich aus ca. 4 Meter Höhe auf den Boden fallen ließ. Anschließend flüchtete er in einen Park, wo er von einer Polizeistreife eingeholt und vorübergehend festgenommen werden konnte. Bei der Fahrt zur Polizeiinspektion klagte der Asylwerber über Schmerzen in den Beinen. Daher wurde die Rettung verständigt und der 27-jährge mit Verletzungen unbestimmten Grades ins Klinikum gebracht. Ein Alkotest beim dem Mann ergab eine starke Alkoholisierung.
Flucht vor Polizei ist nicht verboten, macht aber haftbar (Die Presse)
Betrügerischer Schlüsseldienst in Plesching %10
Oberösterreich Urfahr Umgebung #PartParcel #Wucher #Betrug
Ein unbekannter Täter wechselte am 2. Juli 2018, zwischen 1:12 Uhr und 2:45 Uhr in Plesching das Wohnungstürschloss aus und stellte dem 37-jährigen Geschädigten eine völlig überteuerte Rechnung aus.
Der Wohnungsmieter kam gegen Mitternacht nach Hause und brach sich beim Aufsperren der Wohnungstüre den Schlüssel im Zylinderschloss ab. Telefonisch erreichte er eine Stunde später einen Schlüsseldienst, der einen Mitarbeiter schickte. Gegen 1:12 Uhr kam ein Mann zur besagten Adresse. Vom Wohnungsmieter zu den, zu erwartenden Kosten befragt, gab dieser Mann an, dass für An- und Abfahrt jeweils 20 Euro und für jede Viertelstunde Arbeitszeit 49 Euro berechnet würden.
Auf Wunsch des Wohnungsmieters tauschte der Arbeiter den Zylinder aus, wofür er höchstens eine Stunde benötigte.
Nach Abschluss stellte der Mann eine Rechnung über 1.286,64 Euro aus, welche auch bezahlt wurde. Dieser äußerte zwar noch seine Bedenken hinsichtlich der hohen Kosten, worauf aber der Schlüsseldienstmitarbeiter angab, dass diese Kosten von der Haushaltsversicherung übernommen werden würden.
Nach Rücksprache mit seiner Versicherung musste er feststellen, dass höchstens 200 Euro übernommen würden. Seine Nachfrage beim Konsumentenschutz ergab, dass die Rechnung des Schlüsseldienstes viel zu teuer gewesen sei und Anzeige wegen Sachwuchers erstattet werden sollte.
Die Polizei bittet hier um besondere Vorsicht. Vorabt sollte genau der Endpreis besprochen werden. Machen sie sich Aufzeichungen, wie lange die Arbeiten andauern. Sollte es dennoch zu einem Wucherpreis kommen, zahlen sie nicht, sondern verständigen sie sofort über Notruf 133 die Polizei.
StGB § 155. "Wucher"
siehe unten "Betrügerischer Schlüsseldienst in St. Georgen an der Gusen"
Betrug
StGB § 146. Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Einschleichdiebstahl %09
Oberösterreich #AnonymeBereicherungsagenten #Diebstahl
Bisher unbekannte Täter schlichen am 5. Juli 2018 in den Morgenstunden über eine nicht versperrte Nebentür in die Garage bzw. Werkstatt eines landwirtschaftlichen Anwesens in Waxenberg ein. Der oder die Täter stahlen ein E-Bike, ein Straßenfahrrad sowie vier Motorsägen, eine Kapp-Säge, ein Baustellen-Radio und weitere zwei Handwerkzeug-Maschinen. Sie transportierten die entfremdeten
Gegenstände vermutlich mit einem Kastenwagen oder Klein-Lkw ab. Der dadurch entstandene Schaden beträgt mehrere Tausend Euro.
Diebstahl
StGB § 127. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
350.000 Euro mittels "Kautionstrick" %08
Wien #AnonymeBereicherungsagenten #Betrug #SchwererBetrug #GewerbsmaeßigerBetrug
Seit 20. Juni 2018 wurden in betrügerischer Absicht zahlreiche Anrufe bei betagten Personen getätigt, um sie zur Herausgabe von Bargeld bzw. Wertgegenständen zu verlocken. In allen Fällen gab sich ein unbekannter Täter als Polizist aus und teilte den Opfern mit, dass eines ihrer Familienmitglieder einen Verkehrsunfall mit Verletzten verursacht hätte und nun eine Kaution bezahlt werden müsse. Es ist anzunehmen, dass aufgrund des ähnlichen Modus alle Anrufe vom selben Täter getätigt wurden. Während es in bereits über 50 Fällen beim Betrugsversuch blieb (die Personen beendeten das Telefonat oder kamen einer Forderung nicht nach), ließen sich bereits insgesamt sechs Personen täuschen und händigten einem vom Täter geschickten Boten hohe Geldsummen aus. Die durch den sogenannten "Kautionstrick" entstandene Gesamtschadenssumme beläuft sich auf insgesamt 350.000 Euro. Das Landeskriminalamt Wien ermittelt gegen unbekannte Täterschaft. Die Polizei Wien ersucht die Bevölkerung, die nachstehenden Präventionsmaßnahmen zu beachten und eventuell gefährdete, vor allem betagte Personen im Verwandten- und Bekanntenkreis auf derartige Trickbetrügereien hinzuweisen beziehungsweise diese über die richtige Vorgehensweise zu informieren!
Empfehlung der Kriminalprävention:
- Brechen Sie Telefonate, bei denen von Ihnen Geldleistungen gefordert werden, sofort ab. Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und machen Sie Ihrem Gegenüber entschieden klar, dass Sie auf keine der Forderungen/Angebote eingehen werden.
- Lassen Sie sich, auch von Polizisten, im Zweifelsfall immer Dienstausweise zeigen.
- Falls Verwandte ins Spiel gebracht werden, kontaktieren Sie diese, um die Echtheit eines vermeintlichen Vorfalls nachzuprüfen.
- Lassen Sie niemanden in Ihr Haus oder Ihre Wohnung, den Sie nicht kennen. Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme die Gegensprechanlage oder verwenden Sie die Türsicherungskette oder den Sicherungsbügel.
- Falls es zu einem Betrug gekommen ist, sind alle Informationen zum Täter besonders wichtig: notieren Sie Aussehen, Kleidung, Sprache, Autokennzeichen, Autofarbe etc.
- Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.
Gewerbsmäßiger Betrug
StGB § 148. Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer jedoch einen schweren Betrug nach § 147 Abs. 1 bis 2 gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Schwerer Betrug
StGB § 147.
- eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt,
- (Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2015)
- sich fälschlich für einen Beamten ausgibt
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 5 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.
(3) Wer durch die Tat einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Polizei stoppt Suchtgifthandel – Zehn Personen in Haft %07
Oberösterreich Vöcklabruck #Gastarbeiter #PartParcel #Suchtmittel #Mafia
Der Kriminaldienst des Bezirkspolizeikommandos Vöcklabruck (KKD) konnte am 6. und 7. April 2018 in Schardenberg und Schörfling am Attersee, zehn Personen wegen Suchtgifthandel im großen Stil festnehmen und in die Justizanstalten Ried im Innkreis und Wels einliefern.
Durch Informationen wurde im März 2018 bekannt, dass ein 24-jähriger Vöcklabrucker über einen 30-jährigen deutschen Staatsbürger, welcher derzeit in einer Justizanstalt in Deutschland inhaftiert und nur am Wochenende Haftausgang hat, ein Kilogramm Kokain zum Verkauf anbietet. Durch den KKD-Vöcklabruck wurden daraufhin in Zusammenarbeit mit einem verdeckten Ermittler des BMI die weiteren Erhebungen geführt und Kontakt hergestellt, wobei der 30-Jährige für das Kilo Kokain insgesamt 60.000 Euro verlangte.
Als Übergabezeitpunkt wurde daraufhin vom Verkäufer der 6. April 2018 und als Übergabeort, eine Tankstelle in Schardenberg (Bezirk Schärding) vorgegeben.
Wie die eingesetzten Kräfte schließlich feststellen konnten, kamen neben dem Verkäufer (30 Jahre) noch der Vöcklabrucker (24 Jahre), sowie zwei 27-jährige deutsche Staatsbürger dazu. Die Beiden überwachten offensichtlich aus Misstrauen, damit dieser nicht mit dem Geld verschwindet, die Übergabe des 30-Jährigen an den verdeckten Ermittler.
Unmittelbar nach der Übergabe wurden alle vier Täter mit Unterstützung der EGS Oberösterreich (Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Schwerpunktkriminalität) sowie des Bezirkes Schärding festgenommen. Der Insasse in der Justizanstalt legte ein umfassendes Geständnis ab und gab an, dass er das Geld von den beiden deutschen Staatsbürgern, russischer Abstammung übernommen habe. Er hätte bei diesem Geschäft 17.000 Euro verdient. Der Vöcklabrucker, welcher ebenfalls geständig ist, gab an, dass er dringend Geld gebraucht habe und für diese Vermittlung auch 7.500 Euro erhalten hätte. Die beiden Lieferanten machten keine Angaben. Alle vier Festgenommenen wurden über Auftrag der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis in die Justizanstalt Ried im Innkreis eingeliefert.
Beim Zugriff wurde ein Kilo hochwertiges Kokain mit dem Straßenverkaufswert von 100.000 Euro sichergestellt.
Noch während die Beamten des KKD-Vöcklabruck mit den Einvernahmen und Überprüfungen der oben angeführten vier Festnahmen beschäftigt waren, konnten sie feststellen, dass ein 60-jähriger Pensionist aus Salzburg, gegen den schon seit einigen Wochen Erhebungen geführt wurden, sich auf den Weg nach Wien machte. Bei dem Pensionisten war bekannt, dass er größere Mengen Suchtgift für eine Tätergruppierung bunkert.
Nachdem gleichzeitig auch der mutmaßliche Haupttäter, ein 44-Jähriger aus Seewalchen, gesondert mit dem Zug nachfuhr und es in Wien zu einem Treffen der Beiden gekommen ist, wurde die sofortige Observation durchgeführt und die beiden Beschuldigten am 7. April 2018 während der Rückreise bei der Autobahnabfahrt in Schörfling angehalten.
Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten im Kofferraum acht Kilogramm Cannabis mit einem Straßenverkaufswert von 80.000 Euro. Die Beamten des KKD stellten die Drogen sicher und nahmen die beiden fest.
Unmittelbar danach konnten die Beamten den Bruder und Komplizen des Hauptverdächtigen, einen 42-Jährigen, bei der Zufahrt zum Wohnhaus anhalten. Dieser wurde ebenfalls festgenommen. Bei einer anschließenden über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels vorgenommenen Hausdurchsuchung, stellten die Polizisten 200 Gramm gepresstes Kokain sicher.
Im Zuge von weiteren Erhebungen konnten unmittelbar danach auch drei Hauptabnehmer, nämlich ein 43-Jähriger, ein 28-Jähriger und ein 20-Jähriger über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels festgenommen und die Justitzanstalt Wels eingeliefert werden.
Der 43-Jährige zeigte sich Großteils geständig und gab an, er habe von der Tätergruppierung im letzten halben Jahr ca. vier Kilo Cannabis und geringe Mengen Kokain gekauft, teilweise selber konsumiert und auch gewinnbringend weiterverkauft. Als Motiv gab dieser an, er habe bei den Haupttätern noch von früheren Drogengeschäften hohe Geldschulden gehabt und wollte diese schneller abarbeiten.
Der 28-Jährige zeigte sich zum Sachverhalt zunächst nicht geständig.
Der 60-jährige Pensionist aus Salzburg legte ein umfangreiches Geständnis ab und gab an, er habe seit Sommer 2017, im Auftrag des 44-Jährigen bei mehreren Beschaffungsfahrten ca. 25 Kilo Cannabis von Wien nach Seewalchen transportiert und dafür Geld erhalten. Teilweise wurde seine Wohnung auch als Bunkerwohnung benützt bzw. wurden auch Großabnehmer im Bereich Salzburg beliefert. Auch zeigte sich der 60-Jährige geständig, dass er für den 44-Jährigen mehrfach Paketsendungen aus Holland entgegengenommen hat. Nach Abschluss der Erhebungen kann nun davon ausgegangen werden, dass im selben Zeitraum, vom 44-Jährigen, bei mehreren Lieferungen mindestens insgesamt auch drei Kilo hochwertiges Kokain mit Straßenverkaufswert von 300.000 Euro von Holland nach Österreich geschmuggelt und verkauft wurden.
Die weiteren Erhebungen zu den Hintermännern bzw. zur Herkunft der Suchtmittel in Wien und Holland sind derzeit im Gange.
Der 44-Jährige machte von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch und machte keine Angaben. Sein 42-jähriger Bruder machte nur geringfügige Angaben zur Sache.
Besonders verwerflich erscheint jedoch, dass die gesamte Tätergruppierung bereits mehrjährige Haftstrafen wegen Suchtmittelhandel und anderer Delikten verbüßte. So ist auch der Kontakt zwischen den Beteiligten in diversen Justizanstalten entstanden. Der 60-Jährige und der 44-Jährige wurden erst im Jänner 2017 nach einer 9-jährigen Haftstrafe aus der Haft entlassen. Insgesamt konnten bislang noch weitere 30 Abnehmer und Endkonsumenten ausgeforscht werden.
Rückfragen können an das Bezirkspolizeikommandos Vöcklabruck gestellt werden.
Betrügerischer Schlüsseldienst in St. Georgen an der Gusen %06
Oberösterreich Bezirk Perg #Gastarbeiter #Wucher
Ein bislang unbekannter Täter wechselte am 18. Juni 2018 zwischen 7:30 Uhr und 10 Uhr in St. Georgen an der Gusen über das Ersuchen des Bewohners ein defektes Haustürschloss in einem Mehrparteienhaus. Der Geschädigte bemerkte den Defekt an dem Türschloss und rief bei einem 24-Stunden Service, den er im Internet fand, an. Der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes kam zum Vorfallort, zog den defekten Zylinder und verbaute einen neuen Zylinder. Er stellte dafür eine Rechnung, in Höhe von 1.698,48 Euro aus, die der Geschädigte vor Ort in bar beglich. Der Mitarbeiter war mit einem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen (näheres unbekannt) unterwegs.
Sachwucher
StGB § 155. (1) Wer außer den Fällen des § 154 gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren läßt, der in auffallendem Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn er jedoch durch die Tat eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Forderung, die auf ihn übergegangen ist, gewerbsmäßig wucherisch verwertet.
Rechtssatz zur Verwicklichung des Wuchertatbestandes
Zur Verwirklichung des Wuchertatbestandes genügt dolus eventualis. Preis und Angemessenheit einer Leistung sind nicht ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilen, die durch das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte bestimmt werden, es müssen vielmehr auch Sitte und Anstand in Betracht gezogen werden. (…)
Gelddiebstahl aus Rucksack %05
Salzburg #Gastarbeiter #Raub
Ein Mann stahl in Salzburg-Liefering gegen Mittag am 4. Juli 2018 aus einem unbeaufsichtigten Rucksack bei einer Hauseinfahrt einen geringen zweistelligen Geldbetrag. Der Besitzer des Rucksacks, ein 64-jähriger Flachgauer, beobachtete den Diebstahl und sprach den Mann an. Der Mann gab das Geld zurück. Der Flachgauer rief die Polizei, dabei schlug der der Mann ihm mit der Hand auf den Unterarm. Verletzt wurde der 64-Jährige nicht. Der Unbekannte flüchtete mit dem Fahrrad.
Personsbeschreibung laut Angaben: **auffallend dick, zwischen 170 und 175 cm groß, schwarze kurze Haare, Bart, ungepflegt; trägt graue lange Jogginghose, oranges T-Shirt;
Raub
StGB § 142
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Gewalt?
Gewalt iSd § 142 StGB liegt nur bei Anwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft zur Überwindung eines wirklichen oder auch nur erwarteten Widerstands vor (Jerabek in WK2 § 74 Rz 35).
Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz, Waffengesetz und Pyrotechnikgesetz %04
Kärnten #PartParcel #Suchtmittel #Waffen #Pryotechnik
Am 04.07.2018 gegen 15.30 Uhr wurde die Polizei verständigt, weil aus einer Wohnung in Klagenfurt ein verdächtiger Geruch komme. Den Beamten wurde die Wohnungstüre von einem 22-jährigen Mann und einer 18-jährigen Frau geöffnet. In der Wohnung wurden eine geringe Menge Cannabis sowie Auszuchtutensilien für Cannabispflanzen aufgefunden. Weiters wurde im Zuge der Wohnungsdurchsuchung ein Schreckschussrevolver mit diverser Munition, mehrere Messer, ein Pfefferspray, diverse pyrotechnische Gegenstände und einige gestohlenen Blankorezepte vorgefunden und sichergestellt. Beide Beschuldigten werden nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zur Anzeige gebracht.
Mit falschem Reisepass ausgewiesen - Rechtswidrige Einrese, Urkundenfälschung %03
Oberösterreich #Gastarbeiter #PartParcel #Urkundenfaelschung #Fremdenpolizei
Am 5. Juli 2018 wurde um 0:30 Uhr von Polizisten der Autobahnpolizeiinspektion Wels auf der A 8 ein Pkw angehalten und kontrolliert. Im Auto befanden sich zwei Personen, der 30-jährige Autofahrer aus Linz und ein Beifahrer. Der Beifahrer wies sich mit einem slowakischen Reisepass aus. Im Zuge der Personenverifizierung wurde festgestellt, dass es sich bei der gegenständlichen Person nicht um diese Person im Reisepass handelte. Die zu dem Zeitpunkt unbekannte Person wurde an Ort und Stelle festgenommen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei dem Beifahrer um einen 25-Jährigen aus dem Kosovo handelte und er sich illegal in Österreich aufhält. Nach Abschluss der Erhebungen wurde der 25-Jährige in das Polizeianhaltezentrum nach Wels gebracht.
Aufgaben der Fremdenpolizeibehörden auf dem Gebiet der Fremdenpolizei
FPG § 52. (1) Die Fremdenpolizeibehörden haben
- Die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet durch Fremde zu überwachen;
- die rechtswidrige Einreise und den rechtswidrigen Aufenthalt von Fremden zu verhindern oder zu beenden und
- die Einreise oder den Aufenthalt von Fremden zu verhindern oder zu beenden, wenn dies aus öffentlichen Interessen, insbesondere aus Gründen der Sicherheitspolizei, der Strafrechtspflege oder der Volksgesundheit notwendig ist.
(2) Den Fremdenpolizeibehörden obliegt die Verhinderung oder die sofortige Beendigung von strafbaren Handlungen nach diesem Bundesgesetz. Eine Ausreise über eine Außengrenze ist zu dulden.
Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Urkunden oder Beglaubigungszeichen
StGB § 227. (1) Wer mit dem Vorsatz, sich oder einem anderen eine Urkundenfälschung in Beziehung auf eine inländische öffentliche Urkunde oder eine ausländische öffentliche Urkunde, wenn sie durch Gesetz oder zwischenstaatlichen Vertrag inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt ist (§ 224), oder eine Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen (§ 225) zu ermöglichen, ein Mittel oder Werkzeug, das nach seiner besonderen Beschaffenheit ersichtlich zu einem solchen Zweck bestimmt ist, anfertigt, von einem anderen übernimmt, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt oder sonst besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor das Mittel oder Werkzeug zur Begehung einer der dort genannten strafbaren Handlungen gebraucht worden ist, durch dessen Vernichtung oder auf andere Art die Gefahr eines solchen Gebrauches beseitigt. § 226 Abs. 2 gilt entsprechend.
Tierquälerei %02
Linz Land #PartParcel #Tierquaelerei #Lebewesen
Ein 20-jähriger Beschäftigungsloser aus dem Bezirk Linz Land steht im dringenden Tatverdacht, am 3. Juni 2018 auf seine vier Monate alte Staffordshire-Mix Hündin massiv mit einem Gegenstand eingeschlagen zu haben. Die Hündin wurde von der Tierrettung abgeholt und ist beim Tierarzt aufgrund ihrer massiven Verletzungen verstorben. Die Polizei führte bei dem Beschuldigten und seiner 21-jährigen Freundin Zuhause weitere Erhebungen durch. Im Zuge dessen trafen die Polizisten im Garten auf die Freundin und eine einjährige Amstaff-Mischlingshündin. Der Hund war einbandagiert und der rechte Vorderfuß war eingegipst. Der Hund wurde von der 21-Jährigen beaufsichtigt und gehört einem 26-Jährigen aus dem Bezirk Linz Land. Weiters war die Polizei in Kenntnis, dass in dem Haushalt des Beschuldigten und seiner Freundin ein weiterer Hund (eine drei Jahre alte Pitbull Hündin) lebt. Betreffend der Verletzungen der einjährigen Hündin gab der Besitzer mehrere unglaubwürdige Versionen an, wie es zu dem Beinbruch der Hündin gekommen sei. Aufgrund des vorangegangenen Sachverhaltes und der neuen Erkenntnisse wurde der Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft in Kenntnis gesetzt. Daraufhin wurde die Tierrettung verständigt, die wiederum die beiden Hunde abholte. Seitens der Polizeiinspektion Traun werden weitere Ermittlungen wegen Tierquälerei geführt und der Staatsanwaltschaft Linz sowie der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land angezeigt.
Was ist Tierquälerei?
StGB §222
(1) Wer ein Tier
- roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt,
- aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder
- mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre zu bestrafen (nicht mehr gültig seit 2015: oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.)
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch einem qualvollen Zustand aussetzt.
(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.
siehe auch Tierversuchsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 114/2012, Jagd- und Fischereigesetze und Tierschutzgesetze der Länder
Einbruch in Vereinslokal %01
Salzburg #AnonymeBereicherungsagenten #Einbruch #Diebstahl
Unbekannte Täter brachen in der Nacht auf 4. Juli 2018 in ein Vereinslokal in Elsbethen ein und stahlen einen geringen Bargeldbetrag. Spuren wurden gesichert. Die Ermittlungen laufen.
Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
StGB § 129. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat
- in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
- ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
- eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
- eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht,
- indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
- bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern.
Gewerbsmäßigkeit? Gewerbsmäßiger Diebstahl und Bandendiebstahl
StGB § 130. Wer einen Diebstahl gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung (§ 12) eines anderen Bandenmitglieds begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Wer einen schweren Diebstahl (§ 128) oder einen Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen (§ 129) in der Absicht begeht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
§ 125 StGB Sachbeschädigung
§ 28 StGB Zusammentreffen strafbarer Handlungen
Quellen aus der polizeilichen Presseabteilung und aus dem ris
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