Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
Art.5 [1] GG
▶️ DTube
▶️ IPFS
YouTube ist natürlich bekannter und populärer. Wer kennt schon Bundestag-TV.
Wahrscheinlich kann man da auch nicht bwerten und kommentieren
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. 👍
Der Witz bei der Zensur ist ja, das du die Mitschnitte der Reden auf bundestag.de downloaden kannst.
Kurios das youtube Reden aus dem Bundestag zensiert .
Ist ja nicht Werbe-Kunden-Freundlich HUST
Anderes Tema, aber auch Albrecht Glaser ist erste Klasse !
Die Frage die sich mir immer wieder stellt: Warum werden solche Themen nie in der allgemeinen Presse genutzt? Liegt hier eine Fremdbestimmung der Medien vor? Vielleicht sollten die Massenmedien boykottiert werden und nach alternativen Medien Ausschau gehalten werden.
Wie bereits in einer Vielzahl von Postings angebracht wurde, ist bereits eine Änderung der von Namen, wie zum Beispiel Weihnachtsmarkt zu Wintermarkt ein Verrat an unseren christlichen Werten! Deutschland ist ein christliches Land und sollte dieses auch bleiben.
Ich möchte anmerken, dass ich in keinster Weise gegen "Nicht-Deutsche" bin. Es ist für mich nur wichtig, dass ein Mensch, der in unser Land kommt auch unsere Sitten und Gebräuche akzeptiert und diese nicht abschaffen möchte. Jedem sei das Recht auf freie Religionsfreiheit gewährt, wie es auch unser Grundgesetz vorgibt. Aber eine Islamisierung oder andersartige Änderung unserer christlichen Gesellschaft darf auf keinen Fall geschehen. Moscheen zur Religionsausübung ist ok, aber das Koranverse oder auch das "Allahu Akbar" über Lautsprecher auf deutschen Straßen ist ein absolutes "no-go"!!!!!
Und ich hab schon wieder Zorn das mir AfD-Reden weg zensiert wurden!
Ja die Zensur-Keule ist der weilen schnell geworden.
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Art. 5 (2) GG
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Art. 5 (3) GG
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Art. 2 (1) GG
wo diese Sittengesetze definiert sind, kann mir kaum einer sagen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sittengesetz
Das Sittengesetz ist keine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der Allgemeinheit und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach, d. h. der Mehrheit der Mitglieder einer Gemeinschaft, als sittengemäß bzw. anstößig gilt.
Ozdemir bezeichnet AfD Politiker als Rassisten - Minute 2:00
finde ich auch anstößig, ist trotzdem noch online.
Bei dem einen ist es "Meinung", beim anderen "Volksverhetzung". Es kommt immer nur darauf an, wer gerade die Definitionsgewalt darüber hat und damit willkürlich bestimmen kann wer was sagen darf und wer nicht. Hätte Gauland diesen Kümmeldieb als Kinderschänder bezeichnet, dann wäre sicherlich irgendein Staatsanwalt eingeschritten, denn Meinungsfreiheit ist in der BRD Ansichtssache. Was "Meinung" ist, das bestimmen Zwerg Maasi und sein Gescherr.
Interessant, daß das Grundgesetz eine Verfassung kennt, nicht? Das sieht man auch an Artikel 140[1]. Gleichzeitig spricht es von sich selbst nur als "verfassungsmäßige Ordnung", und davon, daß diese, also das Grundgesetz selbst nur solange gilt, bis eine Verfassung beschlossen wurde...
[1] Grundgesetz Art. 140 lautet im Original: »Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.«
Curio ist die verbale Panzerfaust der AfD!