Bei dem einen ist es "Meinung", beim anderen "Volksverhetzung". Es kommt immer nur darauf an, wer gerade die Definitionsgewalt darüber hat und damit willkürlich bestimmen kann wer was sagen darf und wer nicht. Hätte Gauland diesen Kümmeldieb als Kinderschänder bezeichnet, dann wäre sicherlich irgendein Staatsanwalt eingeschritten, denn Meinungsfreiheit ist in der BRD Ansichtssache. Was "Meinung" ist, das bestimmen Zwerg Maasi und sein Gescherr.
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