Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Interessant, daß das Grundgesetz eine Verfassung kennt, nicht? Das sieht man auch an Artikel 140[1]. Gleichzeitig spricht es von sich selbst nur als "verfassungsmäßige Ordnung", und davon, daß diese, also das Grundgesetz selbst nur solange gilt, bis eine Verfassung beschlossen wurde...
[1] Grundgesetz Art. 140 lautet im Original: »Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.«